Vorsicht bitte, schmeißt nicht Flugordnung mit Aufstiegsgenehmigung durcheinander!acanthurus hat geschrieben: Ein wort wie "sollte" darf in einer FLugordnung überhaupt nicht auftauchen.
Was nicht bindend ist kann genauso weggelassen werden.
Da wir den Rotz gerade durch haben:
Aufstiegsgenehmigung ist Platz gebunden
Flugordnung Piloten gebunden
Flugordnung und Aufstiegsgenehmigung sind auch Rechtlich mit einander verknüpft und ergänzend. (das sind Sachen die einem Bewusst werden bei oder mit Gesprächen der Rechtsberatung des DMFV)
Darum haben wir die Flugordnung an die Aufstiegsgenehmigung geheftet die, jeder Pilot unterzeichnen musste, ohne Unterschrift kein Fliegen! Gastpiloten akzeptieren mit ihrem Eintrag in das Flugbuch diese Flugordnung und müssen sich nach dieser richten ohne Ausnahme! Die Flugordnung muss immer offen an dem Flugbuch zu liegen haben und für jeden ersichtlich sein!
In die Flugordnung kommen erweiterte Regeln und Absprachen wie zB Fliegen nur zu zweit, besondere Flugzeiten aus Rücksichtnahme zu nahen Anliegern, eingeschränkter Flugradius zur Brutzeiten usw
Aber auch Flugleiter, ab wann, wie viele, wir haben immer mindestens 2 Flugleiter da die ja auch fliegen möchten und dann ist einer am fliegen, der andere ist Flugleiter^^ auch so abgesegnet vom DMFV...