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#1 Boulevard-Presse & Drohnen...

Verfasst: 08.08.2013 10:55:58
von Dodger
Wenn der Kollege mir erzählt das er ja demnächst meine Drohne abschiessen darf... :)
http://www.express.de/recht-im-netz/leg ... 45120.html

Und dann fragen sich einige warum sie sich mit ihrem neuen Spielzeug doch ein wenig "zurücknehmen" sollen anstatt damit testweise mal über Nachbar´s Haus zu fliegen.
Ich seh schon die nächste Boulevard-Schlagzeile... "Nachbarschaftsstreit: Zwei Männer im Krankenhaus nachdem Nachbar seine Drohne abgeschossen hat".

Grüße,
Frank

#2 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...

Verfasst: 08.08.2013 11:06:08
von Sundog
eine drohne ist ein unbemanntes ohne sichtkontakt gesteuertes flugobjekt, damit ist ein quadrokopter keine drohne (ausser man fliegt damit fvp)!!!!!!!
man muss bei der betitelung des flugobjektes aufpassen.

#3 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...

Verfasst: 08.08.2013 11:09:40
von Pimperle
Sundog hat geschrieben:eine drohne ist ein unbemanntes ohne sichtkontakt gesteuertes flugobjekt, damit ist ein quadrokopter keine drohne (ausser man fliegt damit fvp)!
Belanglos... Frau Heckler und Herr Sig reiben sich schon die ...

#4 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...

Verfasst: 08.08.2013 11:19:28
von Sundog
klasse kommentar, aber war nicht anders zu erwarten :roll:
selbstjudtiz ist in deutschland glücklicherweise immer noch ein straftatbestand.

#5 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...

Verfasst: 08.08.2013 11:26:28
von frankyfly
"Express" :roll:
Mir stellen sich da nur einige Fragen:

1. Begründet eine "Belästigung" und der Tatbestand der Bildrechtsverletzung wirklich das recht zur Selbsthilfe oder ist diese wirklich nur bei "Gefahr" gegeben?
2. welche anderen "Probleme" sich der "Abschießer" einhandelt, bzw wie es mit der "Verhältnismäßigkeit der Mittel" und der "Gefahrenminmierung"
3. Warum kann man die Zeitung /den Anwalt für so einen Quatsch nicht belangen? ( z.B. "anstiftung zur Straftat") ?

Dazu mal ein Gedanekeng eines Rechts-ungelehrtren die dem "Rechtsanwalt" dort scheinbar nicht eingefallen ist, denn die schlimmste Folge die ihm einfällt ist " §303 StGB - Sachbeschädigung". Aber da es sich bei dem was "Abgeschossen" werden soll um ein Luftfahrzeug handelt würde ich mal zur Lektüre von "§315 StGB - Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr" raten. ( die Gefährdung von "Leib und Leben" durch den "Abschuss" sehe ich auf jeden fall als gegeben den keiner kann garantieren wie und wo das Teil Beschädigt wird und runter kommt - Schlimmstenfalls Steckt es im Kopf von irgendwem :roll:

#6 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...

Verfasst: 08.08.2013 11:37:34
von Trirota
Ich würde vom Einsatz eines Luftgewehrs dringend abraten!

Um den Lustgewinn des Betrachters zu steigern ist hier der Griff zur Schrotflinte unbedingt angesagt.

:bom: :bounce: :bom: :bounce: :blackeye:

Fliegers Gruß

#7 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...

Verfasst: 08.08.2013 11:46:38
von Sundog
Trirota hat geschrieben:Um den Lustgewinn des Betrachters zu steigern ist hier der Griff zur Schrotflinte unbedingt angesagt.
Ich würde mit solchen Aussagen vorsichtig sein, das kann als Aufforderung zu einer Straftat aufgefasst werden!

#8 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...

Verfasst: 08.08.2013 11:58:52
von indi
Sehr oberflächlicher Artikel, der auf die rechtlichen Belange beim Schießen in der Öffentlichkeit überhaupt nicht eingeht.
Im dargestellten Fall ist ein Schusswaffengebrauch keinesfalls zulässig, auch nicht mit einem Luftdruckgewehr.
Auch die Notwehr unterliegt der Verhältnismäßigkeit, die hier weit überschritten wäre!

Der Schütze würde sich allerdings selbst wegen mehrerer Delikte strafbar machen.

#9 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...

Verfasst: 08.08.2013 11:59:15
von Dodger
Sundog hat geschrieben:eine drohne ist ein unbemanntes ohne sichtkontakt gesteuertes flugobjekt, damit ist ein quadrokopter keine drohne (ausser man fliegt damit fvp)!!!!!!!
...
Das wird den Renter in der Nachbarschaft, den dieses summende Ding schon öfters beim Rasen-mähen gestört hat, nach der Rechts-Belehrung durch die Express allerdings nicht einen Hauch interessieren.
Das Ding fliegt fast über sein Grundstück und hat unten was dran was wie ne Kamera aussieht... und jetzt hat er den Freifahrtschein da endlich mal sein alte Flinte wieder rauszuholen wie in den guten alten Zeiten.
Und wir können froh sein wenn das nur in nem Gerichtsverfahren und nicht in Personenschaden und/oder Prügelei endet.
So ungefähr sehe ich den Ablauf für die nächsten Schlagzeilen bzgl. unseres Hobbies.

Da sind Punkte von frankyfly und indi schon interessanter. Leider kann man mit sowas wie Express nicht darüber diskutieren... aber das ein scheinbar studierter Mensch solch flachen Verallgemeinerungen in der Boulevar-Presse ablässt und auch nicht nachdenkt was die Folgen seines oberflächlichen Kommentar´s sein könnten... oder ist das so ein Fernseh-Anwalt aus dem Hausfrauen-TV ? Dann würde sich der Kreis ja wieder schließen :D
Schon Knaller, den Anwalt würde *ich* garantiert nicht konsultieren :)

#10 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...

Verfasst: 08.08.2013 12:05:14
von EOS 7
indi hat geschrieben:Da sind Punkte von frankyfly und indi schon interessanter. Leider kann man mit sowas wie Express nicht darüber diskutieren... aber das ein scheinbar studierter Mensch solch flachen Verallgemeinerungen in der Boulevar-Presse ablässt und auch nicht nachdenkt was die Folgen seines oberflächlichen Kommentar´s sein könnten...
Man kann Ihm die Punkte von Frankyfly zusenden, und wenn er dann keine Gegendarstellung bzw. Korrektur bringt, dann könnte man Ihn haftbar machen (m.M.) :bom:

#11 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...

Verfasst: 08.08.2013 12:09:03
von indi
Dieser Käse stammt wohl nicht aus der Feder eines Anwalts.
Falls doch, müsste man sofort die Kosten seiner Ausbildung wegen bewiesener Unfähigkeit von ihm einfordern.

Da hat einfach irgendein Schmierfink einen völlig unqualifizierten Quatsch produziert.

Was natürlich stimmt, ist die Tatsache, dass gegen unberechtigtes Filmen aus dem Copter heraus grundsätzlich Notwehr möglich ist.
Natürlich nur mit angemessenen Mitteln!

Wegen Gegendarstellung: Kann man machen, kostet aber Zeit und Nerven und ist meist trotzdem unbefriedigend.
Haftbar könnte man den Verlag höchstens für Schäden machen, die einem selbst tatsächlich entstanden sind. Das liegt wohl bis jetzt nicht vor.

#12 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...

Verfasst: 08.08.2013 12:14:50
von Basti 205
Ich frage mich was die sich momentan alle so an den "Dronen" aufhängen? Das sie schon seit Jahren von Sateliten in gestochener Auflösung beobachtet werden können stört doch auch keinen? Das heut zu tage jeder mit dem Handy etc. alles und jeden Misst aufnimmt stört auch nicht, aber die 0,01% der Bürger die mit ihren Fluggeräten spaß haben wollen sind so ein Problem das man damit hunderte Zeitungen und Abendnachrichten füllen kann :banghead:

#13 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...

Verfasst: 08.08.2013 12:17:21
von frankyfly
indi hat geschrieben:Dieser Käse stammt wohl nicht aus der Feder eines Anwalts.
Als Author ist soweit ich das erkennen kann "Rechtsanwalt Christian Solmecke" angegeben :roll:

#14 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...

Verfasst: 08.08.2013 12:22:44
von Pimperle
War jetzt Blasrohr kaufen und trockene Erbsen. :) :alien: Gibts im Auqariumladen, ganz legal. :bom:

Noch steht gar nichts im Gesetzbuch und daher ist doch alles egal und nicht gültig was ne Seite wie Expr..s schreibt. Und die schlechte Laune hier zeigt eigentlich nur wie verbittert manche Leute sind und zu viel Freizeit und zu wenig Hobbies haben.

#15 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...

Verfasst: 08.08.2013 12:27:47
von EOS 7
frankyfly hat geschrieben:Rechtsanwalt Christian Solmecke
http://www.wbs-law.de/impressum/
Also macht Nägel mit Köpfen... :lol: