#1 Wichtige Info zur Entsorgung von Li.-Batterien !!
Verfasst: 29.11.2014 22:30:11
Da immer wieder die Frage in Foren auftaucht, wie es mit der Rücknahme bzw. Entsorgung von Modellbau-Akkus aussieht, speziell was Lithium-Akkus betrifft (also LiPo, LiFePO4, Li-Ion) , möchte ich hier kurz die rechtliche Situation dazu mal klarstellen, damit bei Entsorgungsproblemen bei den entsprechenden Stellen auf deren Verpflichtung zur Annahme verwiesen werden kann.
1.) Was ist zu beachten, wenn ich solche Akkus entsorgen muß ?
Lithiumbatterien müssen durch eine geeignete Verpackung (z. B. Folie oder Originalverpackung) und/oder Isolierung der Pole (z. B. mit Klebestreifen) gegen Kurzschluss und Beschädigungen gesichert werden
2.) Wo kann ich meine Akkus zur Entsorgung abgeben ?
Kleine Lithiumbatterien mit einem Stückgewicht kleiner als 500 g dürfen weiterhin in den von GRS Batterien zur Verfügung gestellten grünen Sammelboxen gesammelt werden. Aber auch hier gelten die o. g. Anforderungen, dass Lithiumbatterien durch eine geeignete Verpackung (z. B. Folie oder Originalverpackung) und/oder Isolierung der Pole (z. B. mit Klebestreifen) gegen Kurzschluss und Beschädigungen gesichert werden müssen
3.) Was mache ich mit Akkus die mehr als 500 gr. Gewicht pro Stück haben ?
Akkus mit mehr als 499 gr. Gewicht können bei Unternehmen abgegeben werden, die über eine gelbe Sammelbox verfügen. Dies sind z.b. Anbieter von Elektrofahrrädern die auch Antriebsakkus dafür vertreiben.
4.) Was ist mit anderen Akkutypen wie NiCad oder Blei-Gel ?
Auch bei diesen Akkutypen gilt das Verfahren nach Gewicht des Einzelakkus, also unter 500 gr. in die Grünen Sammelboxen, alles über 500 gr. in die Gelben - und die Anschlüsse sollten vorher isoliert werden.
5.) Kann sich ein Geschäft weigern, die Akkus anzunehmen, obwohl die entsprechenden Sammelboxen dort aufgestellt sind ?
Grundsätzlich kann ein Anbieter zwar die Annahme verweigern mit dem Bezug auf nur von ihm vertriebene Produkte, allerdings kann man dann auch darauf hinweisen das durch die Inverkehrbringung eine Rücknahmeprflicht besteht. Die Sammelboxen bekommen die Vertreiber von Akkus vom System "GRS Batterien" kostenlos zur Verfügung gestellt, die Abholung der vollen Sammelbehälter ist ebenfalls frei von Zusatzkosten, denn alle Kosten die damit in Zusammenhang stehen bezahlen diejenigen, die die AKkus erstmalig in Deutschland in den Verkehr bringen, über ihre gesetzliche Registirerungspflicht nach dem BattG über die monatlichen Verkaufsmengenmeldungen, für die in Abhängigkeit der Stückzahlenund Einzelgewichte Gebühren für das GRS-Batterien entrichtet werden. Spätestens mit Inkrafttreten der WEEE-2 wird auch das BattG eine entsprechende Verpflichtung definieren. (WEEE-2 ist die Regulierung für Elektrogeräte, in D zusätzlich noch ElektroG , hat nichts mit dem BattG zu tun, wird aber i.d.r. gemeinsam aktualisiert)
6.) Kann ich nur in Geschäften meine Akkus abgeben ?
Nein, in größeren Städten gibt es in der Regel eine Schadstoff-Sammelstelle, bei kleineren sind diese meist innerhalb einer Gemeinde organisiert oder werden durch mobile Schadstoff-Sammelfahrzeuge zu festgelegten Zeiten in den jeweiligen Orten angenommen. Hier besteht eine uneingeschränkte Annahmeverpflichtung, diese Stellen müssen die Akkus annehmen da sie bereits nach dem BattG und dem GRS-Batterie dazu verpflichtet sind. Davon ausgenommen sind die sogenannten Wertstoffhöfe, sofern diese nicht auch gleichzeitig Schadtstoff-Sammelstelle sind. Auskünfte dazu wo die örtliche Schadstoffsammelstelle ist oder zu welchen Zeiten ein Schadstoff-Mobil vor Ort ist erteilen die einzelnen Rathäuser / Gemeindeverwaltungen auf Anfrage.
Ergänzende Hinweise und Begriffserklärungen :
"GRS-Batterie " : Stiftung Gemeinsames Rücknahme System Batterien , Mitgliedschaften teils organisiert über lokale Verbände wie VERE, Take-e-Way und andere
"BattG" : Batterie-Gesetz , verpflichtet Unternehmer die Batterien erstmalig im Geltungsbereich Deutschlands in den Verkehr bringen zur Registrierung und Mengenmeldung sowie damit verbundenen Abgaben für das Recycling und die Entsorgung verbrauchter und schadhafter Altbatterien.
Ganz wichtig : laßt die Finger von solchen Dingen wie in Salzwasser werfen , Nägel durchkloppen oder dergleichen. Denn das, was davon übrigbleibt, ist definitv nichts mehr für Sammelboxen und muß in separaten Behältern bei den Schadstoff-Sammelstellen abgegeben werden. Wenn solche Dinge wie das entladen in Salzwasser durchgeführt werden, muß sogar die Flüssigkeit als Schadstoff abgeliefert werden und darf nicht entgegen einiger Meinungen einfach in den Ausguss gekippt werden.
Stand : Oktober 2014
1.) Was ist zu beachten, wenn ich solche Akkus entsorgen muß ?
Lithiumbatterien müssen durch eine geeignete Verpackung (z. B. Folie oder Originalverpackung) und/oder Isolierung der Pole (z. B. mit Klebestreifen) gegen Kurzschluss und Beschädigungen gesichert werden
2.) Wo kann ich meine Akkus zur Entsorgung abgeben ?
Kleine Lithiumbatterien mit einem Stückgewicht kleiner als 500 g dürfen weiterhin in den von GRS Batterien zur Verfügung gestellten grünen Sammelboxen gesammelt werden. Aber auch hier gelten die o. g. Anforderungen, dass Lithiumbatterien durch eine geeignete Verpackung (z. B. Folie oder Originalverpackung) und/oder Isolierung der Pole (z. B. mit Klebestreifen) gegen Kurzschluss und Beschädigungen gesichert werden müssen
3.) Was mache ich mit Akkus die mehr als 500 gr. Gewicht pro Stück haben ?
Akkus mit mehr als 499 gr. Gewicht können bei Unternehmen abgegeben werden, die über eine gelbe Sammelbox verfügen. Dies sind z.b. Anbieter von Elektrofahrrädern die auch Antriebsakkus dafür vertreiben.
4.) Was ist mit anderen Akkutypen wie NiCad oder Blei-Gel ?
Auch bei diesen Akkutypen gilt das Verfahren nach Gewicht des Einzelakkus, also unter 500 gr. in die Grünen Sammelboxen, alles über 500 gr. in die Gelben - und die Anschlüsse sollten vorher isoliert werden.
5.) Kann sich ein Geschäft weigern, die Akkus anzunehmen, obwohl die entsprechenden Sammelboxen dort aufgestellt sind ?
Grundsätzlich kann ein Anbieter zwar die Annahme verweigern mit dem Bezug auf nur von ihm vertriebene Produkte, allerdings kann man dann auch darauf hinweisen das durch die Inverkehrbringung eine Rücknahmeprflicht besteht. Die Sammelboxen bekommen die Vertreiber von Akkus vom System "GRS Batterien" kostenlos zur Verfügung gestellt, die Abholung der vollen Sammelbehälter ist ebenfalls frei von Zusatzkosten, denn alle Kosten die damit in Zusammenhang stehen bezahlen diejenigen, die die AKkus erstmalig in Deutschland in den Verkehr bringen, über ihre gesetzliche Registirerungspflicht nach dem BattG über die monatlichen Verkaufsmengenmeldungen, für die in Abhängigkeit der Stückzahlenund Einzelgewichte Gebühren für das GRS-Batterien entrichtet werden. Spätestens mit Inkrafttreten der WEEE-2 wird auch das BattG eine entsprechende Verpflichtung definieren. (WEEE-2 ist die Regulierung für Elektrogeräte, in D zusätzlich noch ElektroG , hat nichts mit dem BattG zu tun, wird aber i.d.r. gemeinsam aktualisiert)
6.) Kann ich nur in Geschäften meine Akkus abgeben ?
Nein, in größeren Städten gibt es in der Regel eine Schadstoff-Sammelstelle, bei kleineren sind diese meist innerhalb einer Gemeinde organisiert oder werden durch mobile Schadstoff-Sammelfahrzeuge zu festgelegten Zeiten in den jeweiligen Orten angenommen. Hier besteht eine uneingeschränkte Annahmeverpflichtung, diese Stellen müssen die Akkus annehmen da sie bereits nach dem BattG und dem GRS-Batterie dazu verpflichtet sind. Davon ausgenommen sind die sogenannten Wertstoffhöfe, sofern diese nicht auch gleichzeitig Schadtstoff-Sammelstelle sind. Auskünfte dazu wo die örtliche Schadstoffsammelstelle ist oder zu welchen Zeiten ein Schadstoff-Mobil vor Ort ist erteilen die einzelnen Rathäuser / Gemeindeverwaltungen auf Anfrage.
Ergänzende Hinweise und Begriffserklärungen :
"GRS-Batterie " : Stiftung Gemeinsames Rücknahme System Batterien , Mitgliedschaften teils organisiert über lokale Verbände wie VERE, Take-e-Way und andere
"BattG" : Batterie-Gesetz , verpflichtet Unternehmer die Batterien erstmalig im Geltungsbereich Deutschlands in den Verkehr bringen zur Registrierung und Mengenmeldung sowie damit verbundenen Abgaben für das Recycling und die Entsorgung verbrauchter und schadhafter Altbatterien.
Ganz wichtig : laßt die Finger von solchen Dingen wie in Salzwasser werfen , Nägel durchkloppen oder dergleichen. Denn das, was davon übrigbleibt, ist definitv nichts mehr für Sammelboxen und muß in separaten Behältern bei den Schadstoff-Sammelstellen abgegeben werden. Wenn solche Dinge wie das entladen in Salzwasser durchgeführt werden, muß sogar die Flüssigkeit als Schadstoff abgeliefert werden und darf nicht entgegen einiger Meinungen einfach in den Ausguss gekippt werden.
Stand : Oktober 2014