Mein eigener Modellflugplatz. Wie geht das eigentlich ?
- Heli_Crusher
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#1 Mein eigener Modellflugplatz. Wie geht das eigentlich ?
Hallo Leute,
ein befreundeter Landwirt hat eine riesige Wiese, wo er für sein Viehzeug bisher immer Futter gemäht hat und wo seine 2 Junioren mit ihren 1:5 Baja Buggy nach dem Mähen oder in der Winterzeit die Sau rauslassen dürfen.
Das Stück Land liegt so weit ab vom Schuß, das noch nicht einmal die befragten Füchse und Hasen überhaupt wussten, das da eine Stelle ist, wo man sich "Gute Nacht" sagen kann (Mit dem Zirkel auf der Karte gemssen sind im Umkreis von 2,7 km keine Gebäude, Flüsse oder Ansiedlungen). Also eigentlich ideal um auch mal einen Verbrenner ausgiebig über eine Fläche mit ca. 150 x 300 Meter (So groß nach grobem Vermessen auf dem Flurstückplan) fliegen zu lassen.
Erschlossen (Zufahrt) über einen geteerten Weg, der irgendwann nach dem Krieg mal von den Franzosen angelegt wurde und auch seitdem nicht mehr benutzt wird. Sieht also entsprechend aus.
Laut Flurplan ist das ein Wirtschaftsweg. Aber ich fahre ja mit dem Landwirt dorthin um zu mähen und das Stück Land zu bestellen ...
So, nun meine Frage und die ist ernst gemeint.
Wenn ich so ein Stück Land nun pachten würde um dort für mich und von mir persönlich eingeladene Mitflieger einen Platz zu schaffen, an dem ich und meine persönlich von mir eingeladenen Mitflieger dann Hubschrauber (und nur Hubschrauber, keine Flächenflieger) mit Elektro oder Verbrennerantrieb mit einem Gewicht von bis zu 5 bzw. 9 kg bei dem 90er im Scale-Rumpf, fliegen können, wo muß ich da anfangen, wenn ich das nicht schon durch die falsche Frage beim falschen Sachbearbeiter in den Sand setzen will ?
Ich habe schon mal bei der zursändigen Luftfahrtbehörde angerufen und ganz grob, ohne Orte und Namen zu nennen, gefragt wie man da vorgeht. Allerdings haben die auch, ohne Vorschriften und genauere Details zu sagen, gesagt das ohne einen konkreten Antrag da zu viele Parameter seien, die man so am Telefon nicht alle erörtern könnte.
So, nun an die Leute die so ein Prozedere schon einmal durchgemacht haben: Wie und Wo fängt man da am besten an ?
Michael
ein befreundeter Landwirt hat eine riesige Wiese, wo er für sein Viehzeug bisher immer Futter gemäht hat und wo seine 2 Junioren mit ihren 1:5 Baja Buggy nach dem Mähen oder in der Winterzeit die Sau rauslassen dürfen.
Das Stück Land liegt so weit ab vom Schuß, das noch nicht einmal die befragten Füchse und Hasen überhaupt wussten, das da eine Stelle ist, wo man sich "Gute Nacht" sagen kann (Mit dem Zirkel auf der Karte gemssen sind im Umkreis von 2,7 km keine Gebäude, Flüsse oder Ansiedlungen). Also eigentlich ideal um auch mal einen Verbrenner ausgiebig über eine Fläche mit ca. 150 x 300 Meter (So groß nach grobem Vermessen auf dem Flurstückplan) fliegen zu lassen.
Erschlossen (Zufahrt) über einen geteerten Weg, der irgendwann nach dem Krieg mal von den Franzosen angelegt wurde und auch seitdem nicht mehr benutzt wird. Sieht also entsprechend aus.
Laut Flurplan ist das ein Wirtschaftsweg. Aber ich fahre ja mit dem Landwirt dorthin um zu mähen und das Stück Land zu bestellen ...
So, nun meine Frage und die ist ernst gemeint.
Wenn ich so ein Stück Land nun pachten würde um dort für mich und von mir persönlich eingeladene Mitflieger einen Platz zu schaffen, an dem ich und meine persönlich von mir eingeladenen Mitflieger dann Hubschrauber (und nur Hubschrauber, keine Flächenflieger) mit Elektro oder Verbrennerantrieb mit einem Gewicht von bis zu 5 bzw. 9 kg bei dem 90er im Scale-Rumpf, fliegen können, wo muß ich da anfangen, wenn ich das nicht schon durch die falsche Frage beim falschen Sachbearbeiter in den Sand setzen will ?
Ich habe schon mal bei der zursändigen Luftfahrtbehörde angerufen und ganz grob, ohne Orte und Namen zu nennen, gefragt wie man da vorgeht. Allerdings haben die auch, ohne Vorschriften und genauere Details zu sagen, gesagt das ohne einen konkreten Antrag da zu viele Parameter seien, die man so am Telefon nicht alle erörtern könnte.
So, nun an die Leute die so ein Prozedere schon einmal durchgemacht haben: Wie und Wo fängt man da am besten an ?
Michael
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Jeweils ein 3DX500 und ein HDX500.
Sender: Futaba FF-9 (T9CP) mit TM-8
Status: R/C - Helifliegen wird wird wieder trainiert. Einweisung auf der Dynamic WT9 geht gut voran und ich hoffe Ende Januar allein damit fliegen zu dürfen.
Versichert: DMFV. (Zusatz 3)
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#3 Re: Mein eigener Modellflugplatz. Wie geht das eigentlich ?
Dafür brauchst Du auf jeden Fall eine Aufstiegsgenehmingung.Heli_Crusher hat geschrieben:von bis zu 5 bzw. 9 kg
#4 Re: Mein eigener Modellflugplatz. Wie geht das eigentlich ?
Hi,
also ab 5kg brauchst du eine Aufstiegsgenehmigung.
Unter 5 Kg und einer schriflichen Erlaubniss des Grundstückseigentümers hast du eigentlich schon das schlimmste erfüllt.
gruss
also ab 5kg brauchst du eine Aufstiegsgenehmigung.
Unter 5 Kg und einer schriflichen Erlaubniss des Grundstückseigentümers hast du eigentlich schon das schlimmste erfüllt.
gruss
Watt volt ihr?"Ampere!!"
SAB Goblin mit 4525 520kv/Jive/SB-2271SG &SB-2272MG/Vstabi 5.2
Prôtos Fbl minivstabi/TS:Savox SH-1250mg/Heck:Savox SH-1290mg
Trex 250 Ltg 2100/TS hs45hb
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#5 Re: Mein eigener Modellflugplatz. Wie geht das eigentlich ?
Vorweg: Wenn dein Grundstück in ein Naturschutzgebiet fällt, (kann ja sein das die momentanen Mitnutzer oder Hauptnutzer das nicht wissen) ist das ehe nicht möglich. Ansonsten würde ich es versuchen wie der Modellfliegerverein Kiel e.v. Ein Kollege Dort hat einfach einen Antrag besorgt für die nutzung/Pacht und hat dort eingetragen das er die Fläche mit einem Träcker (da Du ja kein Landwirt bist sondern nur irgendein Pechter für die) mäht. Das macht ja vom Lärmpegel her schon viel. Ansonsten brauchst halt die ganz normalen Vorschriften einzuhalten die nun mal anfallen für den Betrieb eines Helis etc. Vor allen Dingen muss es ausserhalb geschlossener Ordschaften sein. Sollte aber kein Problem sein auch "ehrlich" damit durch zu kommen.
Auszug: Der Aufstieg von Flugmodellen, also auch von Modellhubschraubern, ist in § 16 LuftVO geregelt. Demnach bedarf es einer Aufstiegserlaubnis der zuständigen Landesbehörde, wenn die Modelle
* schwerer als 5 kg sind,
* mit Verbrennungsmotor im Umkreis von weniger als 1,5 km von Wohngebieten geflogen werden sollen oder
* weniger als 1,5 km von Begrenzungen eines Flugplatzes entfernt geflogen werden sollen.
Der Aufstieg auf Flugplätzen bedarf darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle (z. B. Deutsche Flugsicherung - DFS) oder der Flugleitung. Der Aufstieg kann nach § 29 LuftVG untersagt werden, wenn betriebsbedingte Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung vom Betrieb des Modellfluggerätes ausgehen. Weitere Einschränkungen können sich durch die einzuholende Zustimmung eines Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten ergeben, wenn auf seiner Liegenschaft geflogen werden soll. Darüber hinaus gibt es Bereiche, über denen nicht geflogen werden darf (z. B. über Atomkraftwerken, militärischen Sicherheitsbereichen und Naturschutzgebieten). Flugmodelle dürfen zudem grundsätzlich nicht innerhalb von Ortschaften geflogen werden.[3] Der private Einsatz von Flugmodellen muss grundsätzlich so erfolgen, dass niemand gefährdet, belästigt oder beeinträchtigt wird.
Neben der Einhaltung der allgemeinen rechtlichen Bestimmungen muss für den Betrieb des Modells auch eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden (§ 102 LuftVZO). dies gilt sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen oder Hallen. Viele Modellflugverbände empfehlen generell den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, da ein abstürzender oder außer Kontrolle geratener Modellhubschrauber erhebliche Personen- oder Sachschäden verursachen kann, die entsprechende Schadensersatzforderungen nach sich ziehen können. Modelle ab einer bestimmten Größe sind keine Spielzeuge, sondern Freizeitsportgeräte, die teilweise bis zu 3000 U/min am Rotorkopf haben und somit schwerste Verletzungen verursachen können.
Den ist ja noch die Frage was Dir der jenige erlaubt dem das Land eigentlich gehört. Darauf kommt es im wesentlichen an. Bei uns im e.V. Kiel war das kein Ding. Unser Landverpächter ist auch Landwirt und will halt nur das das Grundstück gepflegt wird und da kein Öl /Sprit für die Helis ausläuft. Darum fliegen da fasst nur Flächenmodelle und ca. 8 Hubis. Aber eigentlich sollte es kein Ding sein. Wenn halt die "NORMALEN" Regeln für den Flugbetrieb eingehalten werden.
Auszug: Der Aufstieg von Flugmodellen, also auch von Modellhubschraubern, ist in § 16 LuftVO geregelt. Demnach bedarf es einer Aufstiegserlaubnis der zuständigen Landesbehörde, wenn die Modelle
* schwerer als 5 kg sind,
* mit Verbrennungsmotor im Umkreis von weniger als 1,5 km von Wohngebieten geflogen werden sollen oder
* weniger als 1,5 km von Begrenzungen eines Flugplatzes entfernt geflogen werden sollen.
Der Aufstieg auf Flugplätzen bedarf darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle (z. B. Deutsche Flugsicherung - DFS) oder der Flugleitung. Der Aufstieg kann nach § 29 LuftVG untersagt werden, wenn betriebsbedingte Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung vom Betrieb des Modellfluggerätes ausgehen. Weitere Einschränkungen können sich durch die einzuholende Zustimmung eines Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten ergeben, wenn auf seiner Liegenschaft geflogen werden soll. Darüber hinaus gibt es Bereiche, über denen nicht geflogen werden darf (z. B. über Atomkraftwerken, militärischen Sicherheitsbereichen und Naturschutzgebieten). Flugmodelle dürfen zudem grundsätzlich nicht innerhalb von Ortschaften geflogen werden.[3] Der private Einsatz von Flugmodellen muss grundsätzlich so erfolgen, dass niemand gefährdet, belästigt oder beeinträchtigt wird.
Neben der Einhaltung der allgemeinen rechtlichen Bestimmungen muss für den Betrieb des Modells auch eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden (§ 102 LuftVZO). dies gilt sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen oder Hallen. Viele Modellflugverbände empfehlen generell den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, da ein abstürzender oder außer Kontrolle geratener Modellhubschrauber erhebliche Personen- oder Sachschäden verursachen kann, die entsprechende Schadensersatzforderungen nach sich ziehen können. Modelle ab einer bestimmten Größe sind keine Spielzeuge, sondern Freizeitsportgeräte, die teilweise bis zu 3000 U/min am Rotorkopf haben und somit schwerste Verletzungen verursachen können.
Den ist ja noch die Frage was Dir der jenige erlaubt dem das Land eigentlich gehört. Darauf kommt es im wesentlichen an. Bei uns im e.V. Kiel war das kein Ding. Unser Landverpächter ist auch Landwirt und will halt nur das das Grundstück gepflegt wird und da kein Öl /Sprit für die Helis ausläuft. Darum fliegen da fasst nur Flächenmodelle und ca. 8 Hubis. Aber eigentlich sollte es kein Ding sein. Wenn halt die "NORMALEN" Regeln für den Flugbetrieb eingehalten werden.
Zuletzt geändert von Umbro am 11.03.2010 08:55:49, insgesamt 1-mal geändert.
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#6 Re: Mein eigener Modellflugplatz. Wie geht das eigentlich ?
Wo steht denn das (und seit wann) ?Umbro hat geschrieben:Zusatzversicherung ... Eine Ausnahme besteht für Flugmodelle mit einem Abfluggewicht von weniger als 1000g, die auch ohne bestehende Zusatzversicherung betrieben werden
$16 gibt das nicht her: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... l&max=true
der 102 gibt das mit den 1000gr irgendwie nicht her: http://www.buzer.de/gesetz/1638/b4654.htm
(Hintergrund: ich kenne da nur ein "Gummi-Regelung", wonach alles was weniger als 30m hoch fiegen _kann_ "spiezeug" ist und damit keine Haftpflicht braucht. )
Grüsse Wolfgang
#7 Re: Mein eigener Modellflugplatz. Wie geht das eigentlich ?
Mein Versicherungsfuzzi meinte jedenfalls das das unter 1000g nicht nötig wäre. Was ein Unsinn, ich weiss. Ich habe auch nur 798g AFG. Ist trotzdem versichert.ER Corvulus hat geschrieben:Wo steht denn das (und seit wann) ?Umbro hat geschrieben:Zusatzversicherung ... Eine Ausnahme besteht für Flugmodelle mit einem Abfluggewicht von weniger als 1000g, die auch ohne bestehende Zusatzversicherung betrieben werden
$16 gibt das nicht her: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... l&max=true
der 102 gibt das mit den 1000gr irgendwie nicht her: http://www.buzer.de/gesetz/1638/b4654.htm
(Hintergrund: ich kenne da nur ein "Gummi-Regelung", wonach alles was weniger als 30m hoch fiegen _kann_ "spiezeug" ist und damit keine Haftpflicht braucht. )
Grüsse Wolfgang
Denn lassen wir das mal weg.
Grüsse Umbro
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#8 Re: Mein eigener Modellflugplatz. Wie geht das eigentlich ?
Dann sag dem mal, dass das schlicht falksch ist.Umbro hat geschrieben:Mein Versicherungsfuzzi meinte jedenfalls das das unter 1000g nicht nötig wäre.
es gab (früher) mal ne Ausnahmereglung für (Segelflieger ? ) unter 5Kg - das ist aber seit 2005 (oder so) gestrichen.
Spätestens, wenn man dann nen 350gr schweren, 200+kmh schnellen 400er Pylon durch den Kopf von nem Zuschauer gejagt hat, hat er das nie gesagt. Nein, ich lass das natürlich nicht drauf ankommen. Ist nun nur ein extremes Beispiel.
Sowas sollte man einfach nicht publizieren - bei der 30m-regelung schreibe ich auch meistens ganz bewusst "Gummi-Regelung" oder "wird so gehandhabt". Stehen tut das leider nirgendwo.
Grüsse Wolfgang
#9 Re: Mein eigener Modellflugplatz. Wie geht das eigentlich ?
Ich werde Ihm demnächst vielleicht mal in der Praxis nen Heli aufn Tisch stellen ,in seinem Büro und den einfach mal laufen lassenER Corvulus hat geschrieben:Dann sag dem mal, dass das schlicht falksch ist.Umbro hat geschrieben:Mein Versicherungsfuzzi meinte jedenfalls das das unter 1000g nicht nötig wäre.
es gab (früher) mal ne Ausnahmereglung für (Segelflieger ? ) unter 5Kg - das ist aber seit 2005 (oder so) gestrichen.
Spätestens, wenn man dann nen 350gr schweren, 200+kmh schnellen 400er Pylon durch den Kopf von nem Zuschauer gejagt hat, hat er das nie gesagt. Nein, ich lass das natürlich nicht drauf ankommen. Ist nun nur ein extremes Beispiel.
Sowas sollte man einfach nicht publizieren - bei der 30m-regelung schreibe ich auch meistens ganz bewusst "Gummi-Regelung" oder "wird so gehandhabt". Stehen tut das leider nirgendwo.
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Mfg Umbro
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#10 Re: Mein eigener Modellflugplatz. Wie geht das eigentlich ?
Auf Grund welcher rechtlicher Basis sollte man in Hallen einer Haftpflichtversicherung brauchen?Umbro hat geschrieben:dies gilt sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen oder Hallen.
Klar, es macht Sinn, aber Pflicht ist es nicht.
#11 Re: Mein eigener Modellflugplatz. Wie geht das eigentlich ?
Wenn in der Halle weder Material ist, was beschädigt werden kann, noch andere Personen, die geschädigt werden können, wäre ne HP in der Tat überflüssig. Ich denke aber, das die wenigsten ne eigene Halle haben und irgendwo als "Gast" eine nutzen, und dann ist die Gefährdung Dritter sowie fremden Eigentums eher gegeben.
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"Leben ist das, was passiert, während du etwas ganz anderes planst" ... ( John Lennon )
! REVOLECTRIX-Distributor ! -> Ladeequipment / Akkus : -> HaDi-RC.de
Alle Projektberichte für den VTH-Verlag als PDF zum Download unter http://www.CrizzD.de !
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#12 Re: Mein eigener Modellflugplatz. Wie geht das eigentlich ?
Hallo Heli_Crusher,
so wie ich sehe bist du DMFV versichert.
Was also liegt näher dort mal nachzufragen.
Nicht umsonst haben die einen Verbandsjustitiar. http://dmfv.aero/de/dmfv/verbandsjustitiar.html
Und wenn sich einer wirklich mit dem Thema auskennt, dann ist er es.
Gruß Ralf
so wie ich sehe bist du DMFV versichert.
Was also liegt näher dort mal nachzufragen.
Nicht umsonst haben die einen Verbandsjustitiar. http://dmfv.aero/de/dmfv/verbandsjustitiar.html
Und wenn sich einer wirklich mit dem Thema auskennt, dann ist er es.
Gruß Ralf
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Tomahawk D-CCPM V2, Outrage G5 FBL, Scorpion 2221-8, Jazz 40-6-18, Microbeast
Mikado Logo 400, Hacker Motor, Jazz 80-6-18, 6S, Savös, Microbeast, S9257
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Und diverse Flächenmodelle.
Wem das als Info nicht reicht, kann meinen Leidensweg
auf meiner Homepage verfolgen http://www.ralf-c.de
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#13 Re: Mein eigener Modellflugplatz. Wie geht das eigentlich ?
Die Sinnhaftigkeit habe ich ja gar nicht in Frage gestellt.Crizz hat geschrieben:Ich denke aber, das die wenigsten ne eigene Halle haben und irgendwo als "Gast" eine nutzen, und dann ist die Gefährdung Dritter sowie fremden Eigentums eher gegeben.
Nur die Aussage, dass es PFLICHT sei, eine zu haben.
#14 Re: Mein eigener Modellflugplatz. Wie geht das eigentlich ?
ich habe da was gefunden:
http://shop.graupner.de/webuerp/servlet/AI?ARTN=8034.02
was ich gar nicht so schlecht finde!
http://www.mikrokopter.de/ucwiki/ModellflugRecht dabei weiß ich nicht ob alles stimmt....
http://shop.graupner.de/webuerp/servlet/AI?ARTN=8034.02


http://www.mikrokopter.de/ucwiki/ModellflugRecht dabei weiß ich nicht ob alles stimmt....
Gruß
Michael
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Michael
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#15 Re: Mein eigener Modellflugplatz. Wie geht das eigentlich ?
Ich würde auch einfach mal beim DMFV nachfragen, habe ich letztens wegen einer Geschichte (Sein Vereinsvorstand meinte man dürfte Verbrenner - unter 5 kg natürlich - NUR auf Modellflugplätzen betreiben und nicht wild! Nichtmal auf einer Wiese wo man die Erlaubnis vom Pächter und Besitzer hat und die 1,5 km zur nächsten Siedlung weg ist.) wo sich ein Kumpel und ich nicht einig waren gemacht. Die Antwort hat zwar 1-2 Tage auf sich warten lassen, war dann aber gut verständlich, ausführlich und sachlich mit den benannten Fakten. Kann ich nur empfehlen, vielleicht sogar anrufen.
P.S.: Übrigens hatte ich recht bei der Geschichte!

P.S.: Übrigens hatte ich recht bei der Geschichte!

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