du hast ja recht. aber das verhältniss war die ganze zeit freundschaftlich ...
deswegen scheue ich mich jetzt irgendwie ihm an den karren zu fahren.
dachte auch schon an ne rundmail ,ich hab ja alle mitglieder im verteiler .aber ich weiss halt nich wie ich die situation jetzt angehen soll. schließlich hatt er den regler ja jetzt zum einschicken.
eigendlich bin ich nicht so eine der den leuten schlecht will oder solche sachen an die große glocke hängt,aber diesmal geht es schon ein wenig zu weit .
jazz 55 blinkt 3 mal
#47 Re: jazz 55 blinkt 3 mal
Nicht schlecht über ihn im Verein reden. Das wäre grundsätzlich falsch. Du könntest dann eher Probleme bekommen, als das Du etwas erreichst. Er könnte Dich wegen übler Nachrede verklagen.
Ich würde ein Schreiben aufsetzen in dem Du Deine Argumente fixierst. Weise ihn ausdrücklich darauf hin, dass der Vertrag durch seine Handlung nicht zustande gekommen ist. Setze ihm eine Frist für die Rückabwicklung und drohe ihm bei Missachtung mit rechtlichen Schritten. Ein Nachsatz "Kopie an Kanzlei XY" kann auch nicht schaden.
Ich würde ein Schreiben aufsetzen in dem Du Deine Argumente fixierst. Weise ihn ausdrücklich darauf hin, dass der Vertrag durch seine Handlung nicht zustande gekommen ist. Setze ihm eine Frist für die Rückabwicklung und drohe ihm bei Missachtung mit rechtlichen Schritten. Ein Nachsatz "Kopie an Kanzlei XY" kann auch nicht schaden.
#48 Re: jazz 55 blinkt 3 mal
kannst du mir bei dem schreiben helfen
ich weiss nicht was ich da schreiben sollte...




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mfg Pascal
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#49 Re: jazz 55 blinkt 3 mal
Na einfach nur sachlich schildern was Du gesagt hast, als Du in den Laden gegangen bist, dass er Dir ausdrücklich diesen Regler empfohlen hat und als neu verkauft hat. Dann schreibst Du weiter, dass der Regler nicht neu sein kann, da Kontronik keine Regler mit MPX-Stecker liefern würde. Dann schreibst Du, dass der Kaufvertrag nicht zustande gekommen ist, weil die zugesicherten Eigenschaften nicht vorhanden sind und Du deshalb sofort Dein Geld zurück verlangst. Dazu setzt Du Ihm eine Frist von 8 Tagen mit Nennung eines konkreten Datums. Dann kommt nur noch der Nachsatz, dass Du im Falle des Verstreichens der Frist, rechtliche Schritte gegen ihn unternehmen wirst. Die Drohung einer Betrugsanzeige würde ich noch zurück halten. Ich weiß leider nicht, ob unsere Ordnungshüter sich darum kümmern würden, aber einer evtl. Betrugsanzeige müssten sie wohl nachgehen. Dann hast Du es allerdings mit zwei 'Dingen zu tun. Das eine wäre eine Strafanzeige wegen Betrugs, die wahrscheinlich auf Grund des geringen Wertes nicht viel Chancen hat. Das wäre der Strafrechtliche Teil. Dann gibt es noch den zivilrechtlichen Teil, in dem es um Dein Geld geht. Dafür brauchst Du dann leider Geduld und besser auch einen Anwalt.