Paragraph 150 Ziffer 2 BGB zieht da voll und ganz. Anwaltschreiben kam dann zwar mit 65 Euro, aber seit der Frist 15. Juli ist nie etwas mehr gekommen.
Wenn Sie Dir trotz anschwärzen ihrer Gebühren die Ware zuschicken, dann ist das konkludentes Handeln und Du bist frei raus. Egal was dann noch kommt, einfach nicht mehr antworten. Die können Dir dann selbst mit Freiheitsentzug oder Heliraub drohen, die können Dir nix mehr

Ich habe dem Anwalt dann nur mitgeteilt, er soll sich den besagten § einfach näher anschauen soll und für mich somit alles erledigt ist ^^
Nur wenn eine Mahnung kommt musst Du umbedingt per Einschreiben dieses zurückweisen, ohne Angabe von Gründen. Auf alle anderen muss man auch nicht mehr antworten.
Alles in allem eigentlich nur 10 Minuten Arbeit.
ciao - Daniel