Find ich gut! Es lebe die Evolutionacanthurus hat geschrieben:wenn der Betreiber sicherstellen kann, dass er im Falle eines Falles nur sich selbst umbringt

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Find ich gut! Es lebe die Evolutionacanthurus hat geschrieben:wenn der Betreiber sicherstellen kann, dass er im Falle eines Falles nur sich selbst umbringt
Magst du auch mal sagen wieso ? Ich mein - das Ding fliegt doch und Senkrechtstarter sind auch nichts neues, wieso sollte man es nicht zulassen können ? Oder ist es, weil das Teil runterfliegen würde, sobald die Motoren aus sind ? - also vermutlich kein Gleitflug damit möglich ist, falls alle 4 Motoren ausfallen.(wobei ich denken würde, daß zumindestens 3 Motoren das Teil auch noch vorwärts bringen würden und das Teil dann zumindestens wie nen Flugzeug noch landen könnte)acanthurus hat geschrieben:Das Teil von Moller ist (nach gegenwärtigen Kriterien) nicht als richtiges Fluggerät (d.h. im öffentlichen Luftraum betrieben) zulassbar.
Also zumindestens für ungefähr senkrecht nach oben und dann ne Weile dort schweben - dafür gibt es nen Video. Nen Kran oder ne Sicherung konnte ich da eigentlich nicht erkennen. Nur dann auch so richtig vom Schwebeflug in Richtung vorwärts los und weiter habe ich nicht entdecken können.Günti hat geschrieben:aber noch habe ich kein video gesehen wo ein gerät nicht ohne kransicherung fliegt