Mal ne Frage zur FFZ-Haftpflicht

Rundflieger
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#1 Mal ne Frage zur FFZ-Haftpflicht

Beitrag von Rundflieger »

Moin moin,

hatte Ende letztes Jahres beim Ausparken einen Kratzer im hochglanz "lackierten Hintern" eines neben mir parkenden rel. neuwertigen Autos hinterlassen. Mein Fahrzeug - noch mit Stossfänger aus Kunststoff - hatte bei der ganzen Geschichte keinen Schaden davongetragen. Da man ja muss, wurde die Polizei eingeschaltet, ein riesen Spektakel folgte wegen eines Kratzers ...

Nun, 5 Monate später erhalte ich ein Schreiben meiner Versicherung, das im wesentlichen 3 Sätze enthält:

1. Der von mir verursachte Schaden wurde reguliert
2. Meine Schadenfreiheitsklasse wird sich ändern
3. Diese Änderung tritt mit der nächsten Fälligkeit in Kraft

Ich bin etwas erstaunt, dass ich:

- nicht den Betrag des Schadens genannt bekomme
- nicht erfahre, in welche Schadenfreiheitsklasse ich deshalb zurückgestuft werde

Da dies mein erster Schaden ist, hätte ich zwei Fragen:

- Wer entscheidet eigentlich, bei welchen Schadensbeträgen man wie weit zurückgestuft wird ?
- Gibt es irgendwelche Tabellen - oder machen die KFZ-Haftpflichversicherer das nach eigenen Ermessen ?

Gruss Gustav
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ZOUL
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#2 Re: Mal ne Frage zur FFZ-Haftpflicht

Beitrag von ZOUL »

Hallo Gustav! Berechtigte Frage.

Die Kfz-avb's sehen zu 99% so aus dass du in eine schlechtere schadenfreiheitsklasse gestuft wirst aber egal wie hoch der schaden ist. Also ob jetzt 50 Euro oder 500.000. Deswegen ist es manchmal billiger den schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.
Solche Regelungen werden natürlich nicht nach Willkür erstellt sondern sind im VVG Versicherungsvertragsgesetz geregelt.


Alles andere wie Details sollte man ggf telefonisch besprechen. Da würde ich dann den Namen der Gesellschaft erfragen, was dann für die Öffentlichkeit völlig irrelevant wäre. Jedenfalls hoffe ich dir erstmal geholfen haben zu können.
Gruß, Daniel

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ZOUL
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#3 Re: Mal ne Frage zur FFZ-Haftpflicht

Beitrag von ZOUL »

Ach ja: hinter deiner Versicherungspolice sind üblicherweise die allgemeinen versicherungsbedingunen, die avb angehängt. Das sogenannte kleingedruckte da steht auch erklärt auf welche sf Klasse man gestuft wird wenn man in xy Monaten xy schäden verursacht.
Gruß, Daniel

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DUKE40
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#4 Re: Mal ne Frage zur FFZ-Haftpflicht

Beitrag von DUKE40 »

Hallo,

ich hatte auch schon mal Schadensfälle, habe immer bei meiner Versicherung die Höhe des Schadens nachgefragt und in manchen Fälle, dann der Versicherung die Summe zurückerstattet um nicht höher eingestufft zu werden. Ob Deine Versicherung dies ermöglicht kann ich Dir nicht sagen, ich würde es aber an Deiner Stelle versuchen. Manchmal ist es besser eine gewise Summe sofort zu zahlen, als jahrelang, höhere Beiträge zu bezahlen.

Hoffe damit dir etwas geholfen zu haben.
Liebe Grüße von Bild aka Jean-Gabriel
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Crizz
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#5 Re: Mal ne Frage zur FFZ-Haftpflicht

Beitrag von Crizz »

In der Regel gibt es eine Übergangsfrist von einigen Wochen, in der du den Schaden nachträglich selber regulieren kannst, indem du der Versicherung die geleistete Schadenssumme zurückerstattest. Eine Hochstufung findet dann nicht statt. Anscheinend gehört es nicht zu den Selbstverständlichkeiten, über die Schadenshöhe automatisch zu informieren. Ich bin seit Ewigkeiten bei der LVM, die bei solchen Fällen immer die Schadenshöhe mitteilt wie auch die Frist, bis zu der eine Hochstufung durch eigenregulierung vermieden werden kann.

Ferner bieten einige Versicherungen einen sog. Rabatt-Schutz an. Du bezahlst eine Gewisse Summe ( 5 - 10 % ) mehr als den gewöhnlichen Jahresbeitrag, dafür wirst du im Schadensfall nicht hochgestuft. Aber auch da gilt es, die genauen Bedingungen zu kontrollieren, in wiefern sich der finanzielle Mehraufwand lohnt.
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Rundflieger
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#6 Re: Mal ne Frage zur FFZ-Haftpflicht

Beitrag von Rundflieger »

ZOUL hat geschrieben:Die Kfz-avb's sehen zu 99% so aus dass du in eine schlechtere schadenfreiheitsklasse gestuft wirst aber egal wie hoch der schaden ist. Also ob jetzt 50 Euro oder 500.000. Deswegen ist es manchmal billiger den schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.
Dazu wäre es natürlich geschickt, den Schadensbetrag zu wissen.
Zumal mich schon interessieren würde, was bei den heutigen Autos ein leichtes "Anbumsen" kostet ...

@crizz:
> In der Regel gibt es eine Übergangsfrist von einigen Wochen, in der du den Schaden nachträglich selber regulieren kannst,
> indem du der Versicherung die geleistete Schadenssumme zurückerstattest. Eine Hochstufung findet dann nicht statt.
Ich meinte damals bei der "Unfallaufnahme" von einem Beamten auch so etwas gehört zu haben. Es scheint wahrscheinlich für meine Versicherung luktrativer zu sein, mich zurückzustufen.

Solch ein Verhalten gefällt mir überhaupt nicht - ich denke mal, die werden dadurch einen Kunden weniger haben.

Gruss Gustav
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Crizz
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#7 Re: Mal ne Frage zur FFZ-Haftpflicht

Beitrag von Crizz »

Auf jeden Fall kann es sich noch lohnen, beim Versicherer anzufragen und je nach Schadenshöhe das noch zu regulieren. Die Fristen laufen ab dem Datum, ab dem du Kentniss von der abgeschlossenen Regulierung hast. Sollte sich die Versicherung da blöde anstellen, ruhig mal einen Anwalt befragen - denn oftmals sind Versicherungsbedingungen oder Ausschlüsse gar nicht rechtlich zulässig, werden aber aus taktischen Gründen eingebaut, damit man sich aus der Affäre ziehen und dem VN den schwarzen Peter zuschieben kann.

Aber soweit muß es nicht kommen - wie gesagt, frag einfach an wie das mit einer Eigenregulierung im nachhinein aussieht und wie hoch der Schaden war. Und dann gleich nach möglichem Rabattschutz gefragt. Dann hast du noch Möglichkeit bis zur nächsten Fälligkeit über einen Wechsel in Ruhe nachzudenken und ggf. mit dem Rabattschutz als Wechselgrund zu argumentieren.
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#8 Re: Mal ne Frage zur FFZ-Haftpflicht

Beitrag von ChaosB99 »

Rundflieger hat geschrieben:
ZOUL hat geschrieben:Die Kfz-avb's sehen zu 99% so aus dass du in eine schlechtere schadenfreiheitsklasse gestuft wirst aber egal wie hoch der schaden ist. Also ob jetzt 50 Euro oder 500.000. Deswegen ist es manchmal billiger den schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.
Dazu wäre es natürlich geschickt, den Schadensbetrag zu wissen.
Zumal mich schon interessieren würde, was bei den heutigen Autos ein leichtes "Anbumsen" kostet ...

@crizz:
> In der Regel gibt es eine Übergangsfrist von einigen Wochen, in der du den Schaden nachträglich selber regulieren kannst,
> indem du der Versicherung die geleistete Schadenssumme zurückerstattest. Eine Hochstufung findet dann nicht statt.
Ich meinte damals bei der "Unfallaufnahme" von einem Beamten auch so etwas gehört zu haben. Es scheint wahrscheinlich für meine Versicherung luktrativer zu sein, mich zurückzustufen.

Solch ein Verhalten gefällt mir überhaupt nicht - ich denke mal, die werden dadurch einen Kunden weniger haben.

Gruss Gustav
Das wird denen sicher wochenlang Schlaflose nächte bereiten *lol*
Nur so: Du verursachst nen Schaden und regst Dich jetzt drüber auf dass Du zurückgestuft wirst!? Das soll mal einer verstehen. Vielleicht mal wieder am falschen Ende gespart? Ich rufe jeden Kunden nach nem regulierten KFZ-Schaden an und spreche mit Ihm durch was günstiger ist, Regulierung oder Rückkauf.

1. Beamte haben nullkommanull Ahnung von Versicherungen. Sie stellen auch KEINE Schuldfrage fest, sondern nehmen nur den Schaden auf.
2. Kann man einen Schaden innerhalb 6 Monate zurückkaufen.
3. Erfolgt die Rückstufung natürlich immer erst NACH Abschluss des Schadens, und wenns halt 2 Jahre dauert dann dauerts halt 2 Jahre
4. Teilt der Versicherer bei der nächsten Hauptfälligkeit die neue SF-Klasse auf der Beitragsrechnung mit, wem das zu lange dauert, der schaue in den Bedingungen nach oder frage seinen Betreuer.

@Crizz
Genau, weil der Hinweis mit Rückkauf nicht im Schreiben stand gleich zum Anwalt rennen. Super Sache, immer Kosten verursachen, meistens sind die Spezialisten die sowas empfehlen, die die als erstes wieder rumheulen wenn die Prämien dann um 3 Euro steigen. Vielleicht solltest Du ihm auch gleich noch dazusagen, dass er die Anwaltskosten dann selber tragen darf. Und einen Rabattschutz schliesst man vor dem ersten Schaden ab und nicht hinterher. Das ist nämlich der Sinn einer Versicherung ;)
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Crizz
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#9 Re: Mal ne Frage zur FFZ-Haftpflicht

Beitrag von Crizz »

Chaos, ich weiß nicht was ich dir getan hab das du gleich pissig wirst, aber du machst deinem Namen Ehre. Und zu den selbst ernannten Spezialisten : Wenn ich bei jedem Beitrag schreiben soll das ich kein Anwalt, kein Dies, kein Das bin, kann ich gleich die Klappe halten. Oder 99,5 % der User in den Nicht-fachgebundenen Bereichen. Und damit lassen wir das nun mal.

Was Anwaltskosten betrifft : schon gehört das die RS ein Beratungsgespräch bis 50.- Euro auf jeden Fall trägt, sofern keine SB vereinbart ist ? Und mehr hab ich gar nicht angeraten. Ich hab nicht gesagt er soll gegen die VS klagen, denn das könnte er komplett selber bezahlen. Deshalb wär´s Schwachsinn. Denn die Versicherungen decken in der Regel keine Klagen gegen sich selber oder andere Versicherer.
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#10 Re: Mal ne Frage zur FFZ-Haftpflicht

Beitrag von ChaosB99 »

Crizz, nix hast Du mir getan. Du hast es jetzt eben abbekommen, nimms net persönlich :lol:
Ich hab grad 10min vor meinem Post nen Kunden aus dem Büro geworfen, weil er mir drohte sein Auto (einziger Vertrag) zu kündigen, wenn es bei der Rückstufung für seinen kleinen von Ihm verursachten Parkrempler bei dem ja nichts beim Gegner zu sehen war ( Gutachten: ca. 4500.- € Schaden :lol: ) bleibt. Ich sollte rückwirkend nen Rabattschutz vereinbaren (also der Abteilung sagen es sei mein Fehler, dass nicht vorhanden) , den er wissentlich -schriftlich bei Vertragsabschluss festgehalten- ablehnte. So! Axo der Kunde wäre auch noch ne Antowrt im Türkei-Flat-Threat wert....
Dieses Halbwissen, dass mittlerweile im INet verbreitet wird, verdirbt einem die Lust an der Arbeit. Nochmal, Du warst jetzt halt der Blitzableiter. Danke dafür :albino: !

Ach nochwas, ne Rechtsschutz ohne SB übernimmt auch ne Beratung für 150.- € oder 200.- €, da aber die meisten doch 150.- € SB haben ist dies nicht relevant.
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ZOUL
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#11 Re: Mal ne Frage zur FFZ-Haftpflicht

Beitrag von ZOUL »

Hey Chaos! Diese Kunden kenne ich gut. Der Klassiker ist auch wenn die ins büro kommen und sagen sie brauchen ganz dringend eine Hausrat. Da kann man ja sofort fragen was denn passiert ist. Hehe

Jedenfalls sollte man bevor man zu Anwälten oder Schlichtern geht erstmal das Gespräch mit dem Berater suchen. Das bringt oft schon den gewünschten Erfolg. Die sind ja schliesslich nicht alle böse oder wollen einem nur die Kohle aus der Tasche ziehen. Die Zeiten sind eh vorbei.
Chaos weiß was ich meine.
Gruß, Daniel

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#12 Re: Mal ne Frage zur FFZ-Haftpflicht

Beitrag von Rundflieger »

Habe eben mal bei der Versicherung angerufen und mich nach den Folgen des "Kratzers" erkundigt:

- ca. 1.150 EUR Reparatur
- ca. 350 EUR Kosten für Mietwagen
- ich werde in der Schadenfreiheitsklasse um 8 Jahre zurückgestuft

M.E eher ein Problem, dass die Industrie "moderne" Autos produziert, wo die kleinste Berührung hinten gleich 'nen 4-stelligen Eurobetrag - oder 10% des Neupreises des Fahrzeuges kostet. Das gegnerische Fahrzeug war übrigens ein VW-Polo. Hätte der Polo mich hinten "berührt" - hätte der an meinem Fahrzeug keinen Schaden verursacht - denn ich habe noch einen hässlichem Stossfänger aus Plastik vorne und hinten.

Weiss eigentlich jemand, wie viele Tage oder km man einen vergleichbaren Polo-Mietwagen für 350 EUR fahren kann ?

@ChaosB99:
> Nur so: Du verursachst nen Schaden und regst Dich jetzt drüber auf dass Du zurückgestuft wirst!?
> Das soll mal einer verstehen.
Bitte meinen ersten Beitrag richtig lesen. Ich schrieb:
---
Ich bin etwas erstaunt, dass ich:

- nicht den Betrag des Schadens genannt bekomme
- nicht erfahre, in welche Schadenfreiheitsklasse ich deshalb zurückgestuft werde
---
Und ich wollte wissen, was ein Kratzer in einem heutzutage nicht mehr vorhandenen Stossfänger so kostet.

> Das wird denen sicher wochenlang Schlaflose nächte bereiten *lol*
Mir auf jedenfall nicht, denn ausgelöst durch diese ärgerliche Geschichte habe ich mal meinen "alten Vertrag" überprüft und woanders ein Angebot eingeholt. Folge: ich werde trotz der Zurückstufung um 8 Jahre wo anders noch genau 73 EUR weniger bezahlen.

Mal wo anders hinten "anbumsen" kann also auch ein Glücksfall sein ... ;-)

Gruss Gustav
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mic1209
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#13 Re: Mal ne Frage zur FFZ-Haftpflicht

Beitrag von mic1209 »

Rundflieger hat geschrieben:Weiss eigentlich jemand, wie viele Tage oder km man einen vergleichbaren Polo-Mietwagen für 350 EUR fahren kann ?

Glaube mir, Deine Versicherung wird genau das genau geprüft haben.
Das ist das erste, was die prüfen ..... Fraunhofer Liste ...... Schwacke Liste ..... vergleichbare
Angebote im Umkreis ...... usw.
Gruß
Michael

Wenn du aufgibst, wirst du nicht erfahren, ob es das nicht doch wert gewesen wäre. (Damaris Wiesner)

Einige Freunde sind wie 1-Cent Münzen. Sie haben zwei Gesichter und sind ziemlich wertlos.
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Crizz
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#14 Re: Mal ne Frage zur FFZ-Haftpflicht

Beitrag von Crizz »

Chaos, ich meinte natürlich auch nicht, das er einen Rabattschutz rückwirkend abschließen soll - das war für die Zukunft gemeint. Da hab ich mich vielleicht blöd ausgedrückt, das geb ich zu. Und bei 1400.- Schaden dafür um 8 SF-Jahre zurückgestuft werden ist schon heftig, dann lieber rückkaufen und dafür den Rabattschutz machen, damit solche "Kleinigkeiten" das näxte mal nicht gleich nen Nervenzusammenbruch verursachen könnten
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#15 Re: Mal ne Frage zur FFZ-Haftpflicht

Beitrag von ChaosB99 »

Crizz, die Schadenhöhe ist bzgl. der Rückstufung nicht relevant. Einzig und alleine die JEWEILIGE Rückstufungstabelle des Versicherers.
1100.- € Euro für nen Stossfängerschaden sind völlig im Rahmen und eine Rückstufung um 8 Schadenfreie Jahre macht je nach bisheriger SF-Klasse oftmals nur 5% oder 10% aus. Wie oben schon geschrieben, kann in einem schadenbelasteten Vertrag im selben Jahr kein Rabattschutz mehr eingeschlossen werden. Ist ja auch logisch, da ja sonst am Jahresende bzw. Hauptfälligkeit ein Rabattretter vorhanden wäre ;) . Logisch, oder? Deswegen muss man sich das vorher überlegen. Und da ja für jeden Scheiss normal Geld da ist und nur bei der Autoversicherung jeder Cent gespart wird, geht dann halt irendwann mal der Schuss nach hinten los.
Kleine Anekdote gefällig? Bitte sehr:
Ich hab 2007 ne Kundin bei einem Fahrzeugwechsel (sie Kaufte ne neue C-Klasse für ca. 55 T€!) an die von WISO geliebte Versicherung mit der Burg im Namen wegen 20.- €/Jahr Beitrag verloren. Auch der Hinweis, dass im neuen Vertrag ne Werkstattbindung für Kaskoschäden eingeschlossen ist, brachte Sie von einem Wechsel nicht ab, nee ich wurde noch bezichtigt die andere Versicherung nur schlecht machen zu wollen :lol:
4 oder 5 Monate später stand sie im Büro. Sie war volle Hacke auf nen Betongartenzaun gerauscht, ca. 9500.- €. Sie sollte laut Vers. die C-Klasse (4 Monate alt) bei ner freien Werkstatt reparieren lassen (der Betreiber passt wiederum in den Türkeiflatratethreat ;) ). Sie lies ihr Fahrzeug dann eben beim örtlichen Vertragshändler reparieren. Ende vom Lied, sie blieb auf ca. 3500.- € sitzen. Ich konnte meine Schadenfreude nur schwer verbergen... :lol:

@Rundflieger:
Du hast ja sicher die Bedingungen deines neuen Versicherers eingehend auf Rückstufungstabelle, diverse Unterschiede in den Bedingungen, notwendige Einschlüsse usw. überprüft, oder ? Dann Glückwunsch, es gibt mittlerweile so ca. 250 verschiedene Tarife am Markt....
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