Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

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acanthurus
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#16 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Beitrag von acanthurus »

Spannend - weil sowas "platzunabhängiges" eigentlich völlig unüblich (und rechtlich auch nirgends verankert) ist - außer im Luftamt Südbayern eben.
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DDM
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#17 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Beitrag von DDM »

Das ist echt mal interessant.
Ich bin mit meinem Shape auch hart an der Grenze durch den Scorpion, Jive mit Kühlkörper, und 12S 5000mah.
Und ich will nicht wissen was los ist, wenn doch mal was passiert und man auch nur 50g über den 5kg ist.

Aber wie ist das dann mit der Versicherung. Hab ja momentan DMFV mit Stufe 4 fürs Wildfliegen. Also "maximalen" Versicherungsschutz.
Greift das dann ganz normal, nur das man eben bis 25kg gehen kann, oder brauchts dafür wieder ne extra Versicherung?
Grüße Dominik

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Armadillo
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#18 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Beitrag von Armadillo »

Ich denke die Versicherung könnte sich halt quer stellen, wenn bei was Größerem raus kommt, dass du mit mehr als 5kg ohne Aufstiegsgenehmigung für diese Gewichtsklasse unterwegs warst. Ergo ohne Personalisierte außerhalb eines Modellflugplatzes der bis 25kg darf. Wenn du eine Aufstiegsgenehmigung hat sollte die normale Modellbauversicherung bis 25kg greifen. Da aber einfach mal direkt dort anfragen.
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acanthurus
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#19 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Beitrag von acanthurus »

Das ist in der Tat ne sehr gute Frage. Ich meine mich zu erinnern dass die bis-25kg-Abdeckung des DMFV im Rahmen des Flugbetriebes an einem durch eine Aufstiegsgenehmigung legitimierten ORT gilt - speziell da diese ortsgebundenen Aufstiegsgenehmigungen normalerweise immer einen benannten Flugleiter erfordern.
Diese ortsunabhängige, personengebundene Aufstiegserlaubnis kann der DMFV imho gar nicht absichern, da diese afaik in keinem offiziellen Gesetzes- oder Verordnungstext vorkommt.
Also unbedingt beim Verband nachfragen -sobald du (bzw. sofern du jemals) den Wortlaut der Aufstiegsgenehmigung kennst.
Ich finds immer noch gruselig - einen 25kg-Persilschein! Ortsungebunden kann ich mir das GAR NICHT vorstellen - speziell auch schon deshalb nicht, weil das Luftamt nur regionale Autorität hat - irgendeine Ortsangabe MÜSSEN sie also drauf stehen haben.


Was dein 5kg+50g-Problem betrifft:
Wenn es zum Unfall kommt, dann bist du auf jeden Fall erstmal wegen einer Ordnungswidrigkeit dran. Die Versicherung muss aber üblicherweise zunächst zahlen, kann dich dann aber im Anschluß in Regress nehmen. Sollten es nur 50g drüber sein, so ist das allerhöchstens eine geringfügige Fahrlässigkeit (z.B. resultierend aus einer ungenauen Waage). Sollte es aber merklich mehr sein, so dass du dir im Klaren gewesen sein müsstest dass du drüber lagst, so ist das definitiv wenigstens ne grobe Fahrlässigkeit, und die Regressforderungen der Versicherung haben sehr gute Erfolgsaussichten.
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#20 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Beitrag von Aeroworker »

So, nachdem der Herr Eweleit mir jetzt die NFL1 76/08 zukommen lassen hat, habe ich mal eben den Herrn Oexle angerufen (Luftamt Südbayern), habe noch mal ganz explizit nachgefragt wie diese "persönliche Genehmigung" zu sehen ist und habe folgende Antwort erhalten: Im Zuständigkeitsbereich das Luftamtes Südbayern darf man nach erteilung dieser Genehmigung ein Flugmodell bis 25kg an jedem Platz fliegen wo man bisher bis 5kg durfte, man ist nicht an ein Vereinsgelände gebunden das bereits eine solche Genehmigung hat.

Also nach etwa 15 minuten Gespräch: "persönliche Genehmigung für den Auflass von Flugmodellen bis 25kg" beantragen und dann nach den bisherigen Vorschriften nur eben erweitert bis auf 25kg und im Zuständigkeitsbereich des Luftamtes Südbayern Spaß haben. Auch über Wiesen, Feldern, where ever die anderen Bestimmungen eingehalten werden. Die Frage nach der Versicherung habe ich ihm auch gleich gestellt, konnte er aber Erwartungsgemäß nur raten die Versicherung zu kontaktieren.

Fast das gleiche was ich jetzt hier getippt habe mit der anschliessenden Frage ob es etwas ähnlich unkompliziertes für S-H gibt habe ich an den Herr Eweleit (zuständig für Modellflugfragen in S-H) gemailt. Ich warte auf erneute Antwort ;-)
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#21 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Beitrag von TREX65 »

DDM hat geschrieben:Aber wie ist das dann mit der Versicherung. Hab ja momentan DMFV mit Stufe 4 fürs Wildfliegen. Also "maximalen" Versicherungsschutz.
Greift das dann ganz normal, nur das man eben bis 25kg gehen kann, oder brauchts dafür wieder ne extra Versicherung?
Ich kann nur vom DMO sprechen. Dort steht: Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt. Ich verstehe es so, das ab 5 Kilo ein Modellflugplatz zur Pflicht wird!! Egal ob Wildflieger oder nicht. Somit ist "Wildfliegen" nur erlaubt bis 4,99Kg wenn man eine Genehmigung des Grundstückseigentümer hat!! Hat man die nicht ist es wieder illegal!! Liegt man über 4,99Kg auch illegal.
https://www.ssl-id.de/deutsche-modellsp ... Wiese.html
Gruß

Michael
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tracer
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#22 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Beitrag von tracer »

Aeroworker hat geschrieben:Ich warte auf erneute Antwort
Da bin ich ja mal gespannt.

DMO würde das abdecken, so wie ich das sehe. Bis 150 Kg, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

DMFV, keine Ahnung, aber die haben ja eher Interesse dran, dass die Leute in Vereinen fliegen.
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Armadillo
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#23 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Beitrag von Armadillo »

Die Zusatzversicherung des DMFV gilt außerhalb von Fluggeländen auch bis 150kg. Siehe DMFV-Karten-Rückseite.
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#24 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Beitrag von acanthurus »

Ich lese hier viel Wunschdenken... aber
Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt
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#25 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Beitrag von tracer »

Armadillo hat geschrieben:Siehe DMFV-Karten-Rückseite.
Ich habe keine DMFV Karte mehr :)
acanthurus hat geschrieben:Ich lese hier viel Wunschdenken... aber
Wieso? Für Südbayern scheint das doch geklärt. 25 Kg gehen, und das steht auf der Seite vom DMO:
Alle Flugmodelle bis 150 kg sind über DMO-Verträge versichert,
wenn die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen eingehalten werden!
https://www.ssl-id.de/deutsche-modellsp ... ungen.html
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#26 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Beitrag von Agrumi »

tracer hat geschrieben: und das steht auf der Seite vom DMO:

Alle Flugmodelle bis 150 kg sind über DMO-Verträge versichert,
wenn die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen eingehalten werden!

und etwas weiter unten steht:

Für den Flugmodellsport: Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt.
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#27 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Beitrag von tracer »

Und das steht dadrunt:
"Wenn eine Einzelaufstiegserlaubnis von der zuständigen Luftfahrtbehörde vorliegt, gelten die dort eingetragenen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen."

Aber das könnte man ja sicher noch mal bei der DMO nachfragen.
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Armadillo
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#28 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Beitrag von Armadillo »

Agrumi hat geschrieben:
tracer hat geschrieben: und das steht auf der Seite vom DMO:

Alle Flugmodelle bis 150 kg sind über DMO-Verträge versichert,
wenn die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen eingehalten werden!

und etwas weiter unten steht:

Für den Flugmodellsport: Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt.
Witzig, den Passus find ich auf der DMFV Karte nicht. Da werd ich mal noch die Webseite befragen.
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#29 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Beitrag von Agrumi »

tracer hat geschrieben:Und das steht dadrunt:
"Wenn eine Einzelaufstiegserlaubnis von der zuständigen Luftfahrtbehörde vorliegt, gelten die dort eingetragenen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen."

ja, aber nur bis 5Kg, warum sollte das gewicht (die 5Kg) auch sonst extra angegeben werden wenn eh das von der behörtlichen Genehmigung greift!?
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#30 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung

Beitrag von Keyshawn »

Uiuiui wenn ich den Thread so verfolge, da würde ich allen Liebhabern von Modellen bis 30 Kg empfehlen in die Schweiz zu ziehen... da braucht es bis 30 Kg keine besondere Bewilligung :wink:
Und fliegen darf man so ziemlich überall.
Versicherung hatte ich zum Glück schon als Standard bis EUR 3'500 000.- in meiner Haftpflicht drin, da lohnt sich nachfragen. Denn ein Arbeitkollege bei der gleichen Versicherung
hat über Jahre eine ca. EUR 80.- teuere extra Versicherung bezahlt, obwohl er die bessere eigentlich schon hatte.
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