Ich muss da noch mals einhaken.
Siggo hat geschrieben:Groucho hat geschrieben:daß die Red Bull-Aufkleber auch nicht von scaleflying.de waren, sondern woanders herkommen.
Genau richtig, ScaleFlying liefert keine RB Aufkleber und diese wurden von mir dem Original selbst nachentworfen. Sie wurden auf einem unserer Gerät gedruckt und deshalb auch an niemanden in Auftrag gegeben.
Damit ist dies leider eine Reproduktion im Sinne des Trademarking-Rechts und die ist ohne Erlaubnis nicht legal.
EagleClaw hat geschrieben:Sofern das Modell nicht als Ausstellungs-, Wettbewerbsmodell oder zu sonstigen komerziellen Zwecken eingesetzt wird sondern nur zum reinen Privatvergnügen sehe ich da wenig Handhabe von Seiten des Logo-Inhabers.
Dieser Heli wird sicher nie auf Flugshows oder ähnlichen Veranstaltungen fliegen. Ich komme aus Südtirol und bei uns haben Clubs vielleicht 5 - 10 Mitglieder. Ich glaube nicht, dass sich jemand die Mühe macht zu mir nach Hause kommt um den Heli zu zerstören...
Das spielt für die lizenzrechtliche Betrachtung keine Rolle. Wenn der Heli bspw. außer Kontrolle gerät und irgendwo einschlägt, sieht man in der Zeitung schöne Bilder einer RedBull-Maschine.
Wenn schon wird niemand zu dir nach Hause kommen, um zur Zerstörung zu sorgen, es wird erwartet, daß du das selbst machst. Mit Hilfe einer gebührenbewerten Abmahnung einer Anwaltskanzlei mit Strafandrohung bei Nichtbeachtung. Die Kanzlei muß nicht einmal von RB beauftragt worden sein. Es genügt, wenn der Anwalt den Verstoß selbst sieht.
Übrigens ist bereits das Veröffentlichen von Bildern im Internet eine Verletzung der Lizenzrechte.
Modelflug und Recht hat geschrieben:Damit kann nicht nur der einzelne Modellbauer sein Original nachbauen, auch die Modellbauindurstrie kann ohne Abschluss von Lizenzverträgen verkleinerte Modelle des Originals auf dem Markt anbieten und verkaufen. Eine für viele Modellbauer und Hersteller/Vertreiber positive Entscheidung des BGH.
Damit dürfte dann wohl alles klar sein.
Leider nein. Das Urteil bezieht sich auf Hersteller-Logos: Daimler-Stern am Daimler-Modell, Opel-Blitz auf dem Opel-Modell, Eurocopter-Logo auf dem Eurocopter-Modell. Nicht auf Trademarking-Items, die zu Merchandise-Zwecken und Brand-Building lizensiert werden können. Red Bull hat anderen Modellbauern klar und unmisverständlich eine Absage erteilt.
Was eine maßstabsgetreue Nachbildung bei RC-Modellen ist, ist ebenfalls nicht klar. Ein 2-Blatt-Rotor genügt aber bereits, um das zu kippen.
Bei Revell- Modellen ist das recht eindeutig, hier liegt der komplette Schwerpunkt auf Maßstab und Detailtreue. Bei unserem Hobby ist das schon nicht mehr der Fall- im Regelfall ist die Motivation doch, etwas zu fliegen, was annähernd so aussieht, wie das Original. Und dann wird das juristisch sehr, sehr schwierig.
Ich will dir nicht den Spaß verderben. Aber darauf hinweisen, wie heikel das Thema und wie dünn das Eis ist. Auch für Plattformen, auf denen dann Bilder veröffentlicht werden. Als Scaler sollte man für derartige Themen sensibilisiert sein.
Oliver