= 10. Luftfahrzeuge im Sinne des Luftverkehrsgesetzes starten oder landen zu lassen.whorst hat geschrieben:Seite 3 Punkt 10.
Begriffserklärung:
Quelle*: Versicherungspaket Modellflugsport im Hessischen Luftsportbund e.V.
"Alle Flugmodelle, unabhängig von Größe, Gewicht und Antriebsart, sind Luftfahrzeuge im Sinne des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Damit unterliegt der Halter von Flugmodellen der strengen Haftung der gesamten Luftverkehrsgesetzgebung. "
*Um nicht "Guttenbergen"

Wenn man es genau nimmt: fliegen darfst Du schon - aber Du must ausserhalb landen und starten
