Ich möchte noch weitere Irrtümer aufklären: Wieso denkt (fast) jeder - also nicht nur der Jäger (wo man die Motivation ja noch leicht verstehen kann),
sondern sogar der Modellpilot(!), dass er mit seiner Verbrennerkiste illegal ausserhalb Vereinsgelände unterwegs wäre? Das ist falsch, falsch, FALSCH!
Vorweg: Bitte seht davon ab, vereinsbezogene Aufstiegsgenehmigungen oder sonstige Interna zu posten, da dies eben nur für deisen einen Verein gilt.
Das mag in vielen anderen Vereinen dann ähnlich oder gar identisch sein, aber es sagt NICHTS aus über jene, die nicht im Verein organisiert sind. Für
die zählen allein die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), der Luftverkehrsordnung (LuftVO) und der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO).
Fakt ist folgendes: Auch Verbrenner dürfen wild fliegen, sie müssen jedoch mindestens 1,5km von Wohngebieten entfernt sein. In dem Fall sind auch
vereinzelte Wohnhäuser als Wohngebiet zu bezeichnen, denn da wohnt halt jemand, der durch den V gestört werden würde. Ansonsten natürlich das, was
auch für den E-Flieger gilt.
Zur Modellen über 5Kilo: Auch das kann ausserhalb von Plätzen geflogen werden, sofern man sich vom zuständigen LBA (Luftfahrt Bundesamt) eine sog.
"Einzelaufstiegsgenemigung" für das oder die betroffenen Modelle besorgt. Das geht in aller Regel ziemlich unkompliziert und schnell. Einfach mal anrufen.
Ein weiteres Missverständnis betrifft die Grundstückseigentümer: Die dürfen das ÜBEFLIEGEN mit Modellen NICHT verbieten! Ein Grundstückseigentümer
hat KEINE "Lufthoheit" über seinem Grund - egal, wie sehr er das dem Laien gegenüber und am Stammtisch auch beteuern mag.
DENN: Wenn das Starten und Landen auf einem frei zugänglichen (also nicht durch gültiges Verbotsschild gekennzeichneten) Weg stattfindet (was bei Helis
ja normalerweise kein Porblem ist), geschieht dies auf
öffentlichem Grund. Der Flug selbst hingegen findet im LUFTRAUM statt und der wird vom
jeweiligen LBA überwacht, der jeweilige Grundstückseigentüber hat da herzlich wenig zu sagen. Wäre dem so, bräuchten wir auch keine Versicherung.
Logisch. Du, und jeder, dem du es erlaubst, darf in deinem Hinterhof Autorfahren - auch OHNE Führerschein. Aber wie gesagt: die Erlaubnis, den Luftraum
zu benutzen, geht von einer übergeordneten Behörde (LBA) aus, deswegen auch die Versicherung.
ABER: Grundstückseigentümer dürfen das BETRETEN ihres Grundes verbieten. DOCH: sie dürfen NICHT die Bergung des Modells verweigern, falls dieses
unplanmäßig auf ihrem Grund niedergegangen sein sollte. Entweder wird dem Modelleigner gestattet, es zu bergen (Erlaubnis auf Anfrage gewährt),
oder sie müssen es selber tun. Nur verweigern und quasi einbehalten, das geht NICHT. Was dann allerdings wieder geht: Für den entstandenen Schaden
Schadensersatz verlangen.
Mit einem Heli frage ich deswegen auch nicht unbedingt immer, wo ich fliegen darf. Ich benutze ja nur den öffentlichen Grund sowie den Luftraum. Beides
ist mir ohne weitere Erlaubniseinholung gestattet, sofern alle anderen gesetzlichen Einschränkungen beachtet wurden:
- gültiger Versicherungsschutz
- Aufstiegsgenemigung vorhanden (entweder weil unter 5 Kilo moder weil Einzelaufstiegsgenemigung vorhanden)
- Abstand zu Wohngebieten mindestens 1,5km (bitte verschätzt euch da nicht, 1,5km ist schon ein Stückchen!)
- Zufahrtsweg ist öffentlich und nicht gesperrt
- keine ausgewiesene Schutzzone (Landschaft, Vogelschutz, all sowas)
- zuverlässiges und betriebssicheres Modell
Kurzum: Modellpiloten sind keine Aussätzigen, auch wenn manche das gerne hätten. Wir haben, neben vielen Pflichten auch das RECHT, unser Hobby auszuüben
und das beileibe nicht nur auf eventuell vorhandenen Plätzen. Auf irgendwelche Menschen, die ein...wie sag ich's....verschobenes Verständnis von "Natur" haben,
müssen wir nichts geben. Man kann Rücksicht nehmen, so wie das oben schon vorgeschlagen wurde. Aber man muss sich nicht einschüchtern oder gar vertreiben
lassen. Da aber immer mal was schiefgehen kann und weil von einem Modell mit Störungen eine beträchliche Gefahr ausgeht, tun wir gut daran, uns mit jenen, in
deren Nähe wir unser Hobby betreiben, gut zustellen.
Fazit: Wer seine Pflichen und Rechte kennt, dessen Auftreten wird dann auch entsprechend ruhig und souverän sein. Das ist die beste Voraussetzung für einen
guten Dialog. Keine Garantie, klar, aber eine gute Voraussetzung.
Achja:
http://www.rc-network.de/magazin/artike ... 01-00.html
Sollte JEDER gelesen haben und immer wieder hervorkramen, wenn es um rechtliche Belange geht, wann, wie und wo wir fliegen dürfen. Das erspart das spekulieren.
