Versichert über den DAEC?

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TREX65
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#16

Beitrag von TREX65 »

Rex-Pilot hat geschrieben:Hallo Michael,

die Versicherung von DMO hört sich auch gut an, sind doch auch preiswert, wenn man beim DMFV die Zusatzversicherung und den Mitgliedsbeitrag addiert, ist DMO günstiger, oder?

Gruß Martin
Jap stibimmt.
Gruß

Michael
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:d:
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Markus Fiehn
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#17

Beitrag von Markus Fiehn »

Hi!
und mir wurde bestätigt das es versichert ist, aber dennoch eine Ordnungswidrigkeit ist!
Ich lach mich tot... Glubst Du im Ernst, dass ne Versicherung zahlt, wenn Du "grob fahrlässig" gehandelt hast. Und als solches wird das nunmal interpretiert, wenn Du wo fliegst, wo Du nicht zu fliegen hast.

Bzgl. Turbinen beim DAeC: Sind natürlich mitversichert. Die Leistungen unterscheiden sich kein Stück von denen beim DMFV. Sind nur anders formuliert. Achso: Die Haftunssumme ist beim DAeC genau auf den gesetzlich vorgegebenen Umfang eingestellt. Bedeutet: Alles drüber verlangt der Gesetzgeber nicht. Mich würde mal interessieren, welche Versicherung dann am Ende mehr bezahlt, als sie muss. Auch, wenn die Haftungssumme so hoch angegeben wird. Aber ich hoffe, dass das NIEMALS jemand testen muss.
Rex-Pilot
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#18

Beitrag von Rex-Pilot »

Hi,
es gibt unterschiede was die Gefährdungshaftung angeht, dann haftet man auch wenn man nichts falsch gemacht hat, wenn man selber keine Schuld hat, aber dennoch muss man haften für den Schaden, und das ist die gesetzliche Summe.
Wenn man hingegen fahrlässig gehandelt hat, also an einem Unfall schuld ist, haftet man unbegrenzt, d.h. auch mehr als die gesetzliche Summe. Gegnerische Anwälte werden immer versuchen Dir eine unbegrenzte Haftung, ein Fehler Deinerseits also mindestens Fahrlässig, nachzuweisen. Dann macht auch die höhere Summe des DMFV Sinn.

Und ob es grob Fahrlässig ist, wenn man bei der Beurteilung, ob alle Bedingungen richtig sind oder nicht (was ist eine Siedlung ist oder nicht, Abstand vielleicht doch nur 1,49 km oder 1,51 km, oder oder oder ....) muss dann sowieso ein Prozess entscheiden.

Wenn ein Verhalten 'nur' fahrlässig ist, zahlt auch die Versicherung,
und der feine Unterschied in der Formulierung ist absolut entscheidend.
(DAEC <-> DMFV)

Zum Thema Turbinen beim DAEC, in der Zusatzversicherung von 16 Euro sind diese NICHT mit drin, dazu MUSS man eine separate Vereinbarung treffen. Testläufe von Turbinen auf Prüfständen sind nach einem Artikel im Magazin Luftsport nicht versichert. Beim DMFV sind diese Testläufe gemäß eines Artikels im 'Modellflieger' mit versichert, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden.

Ausprobieren möchte ich so einen Fall auch auf keinen fall, aber man sollte sich vorher über die rechtlichen Details informieren, bevor man ein Gerät mit doch nicht unerheblichen Risiken betreibt.

Gruß Martin
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EOS 7
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#19

Beitrag von EOS 7 »

Markus Fiehn hat geschrieben:Hi!
und mir wurde bestätigt das es versichert ist, aber dennoch eine Ordnungswidrigkeit ist!
Ich lach mich tot... Glubst Du im Ernst, dass ne Versicherung zahlt, wenn Du "grob fahrlässig" gehandelt hast. Und als solches wird das nunmal interpretiert, wenn Du wo fliegst, wo Du nicht zu fliegen hast.

Bzgl. Turbinen beim DAeC: Sind natürlich mitversichert. Die Leistungen unterscheiden sich kein Stück von denen beim DMFV. Sind nur anders formuliert. Achso: Die Haftunssumme ist beim DAeC genau auf den gesetzlich vorgegebenen Umfang eingestellt. Bedeutet: Alles drüber verlangt der Gesetzgeber nicht. Mich würde mal interessieren, welche Versicherung dann am Ende mehr bezahlt, als sie muss. Auch, wenn die Haftungssumme so hoch angegeben wird. Aber ich hoffe, dass das NIEMALS jemand testen muss.
Hallo Markus,
das Thema ist zu ernst um es ins lächerliche zu ziehen!

-> Nach meinen Informationen gibt es beim DAeC sehr wohl unterschiedliche "Versicherungen" in den jeweiligen "Landesverbänden"!!!
-> Ob deine Aussage: "Beim DAeC sind Turbinen natürlich mitversichert" überall zutreffen, wage ich daher zu bezweifeln. :!:
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Crazy-Flyer
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#20

Beitrag von Crazy-Flyer »

Hallo,

also Martin hat recht. Beim Landesverband NRW steht im Schreiben zum Deckungsumfang dick und unterstrichen drin, dass Modelle mit Düsenantrieb nicht mit abgedeckt sind. Dafür wird nochmal eine Extra-Versicherung angeboten.

Finde schon interessant, dass der DMFV sagt, dass man trotz eines Verstößes versichert sei. Aber kann ich mich darauf wirklich verlassen??

Was ich mich im Moment auch frage: Wenn ich bei uns in Nörvenich auf dem Nato-Fliegerhorst, wo wir Sportflieger am Wochenende Segelfliegen auch mal mein Modell starte, ist das dann beim DAeC versichert? Also fliege ich da legal oder begehe auch eine Ordnungswidrigkeit. Das Einverständnis des BFL hole ich natürlich vorher ein. Kann mir da einer weiter helfen?

Gruß
Simon
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#21

Beitrag von Rex-Pilot »

Hallo Simon,

den Fall den Du hier mit Nörvenich schilderst, finde ich, ist so ein Fall wo man glaubt alles richtig gemacht zu haben, und trotzdem ist es formal eventuell nicht OK. (Wieweit ist die nächste Siedlung, > 1,5km? Es gibt Segelflugplätze in Ortschaften, da ist dann auf jedenfall die 1,5km Regel verletzt, auch auf diesen Segelflugplätzen habe ich schon Modellflug gesehen.)

Das wird dann nacher (nach Unfall) mit Gutachter aufwendig geklärt.
Eventuell ist dann 'fahrlässig' 'ilegal' geflogen worden.

Wenn dann eine Versicherung diesen Fall dann aber explizied ausgeschlossen hat, dann steht man im Regen.
Beim DMFV steht davon aber nichts in den Bedingungen, sondern nur das Modellflug (max 25kg, u.s.w.) versichert ist.
Dann ist auch dieser 'fahrlässiger' Fall versichert.

Gruss
Martin
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Crazy-Flyer
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#22

Beitrag von Crazy-Flyer »

Der ganze Versicherungskram ist schon verdammt kompliziert. Da blickt man als Laie doch kaum durch und nachher ist man oft der dumme.

Bei mir in Nörvenich habe ich eigentlich keine Sorge wegen der 1,5km. Es ist ja ein Nato-Flugplatz mit Aufstiegsgenehmigung. Ich habe nur keine Ahnung, ob eine Aufstiegsgenehmigung allgemein gilt oder ob man auch eine speziell für Modelle braucht.

Was Schäden angeht, dürften die mit hoher Wahrscheinlichkeit eh nur auf dem Flugplatz selber entstehen. Aber ich bin mir nicht sicher, ob ich mich ordnungswidrig verhalte, wenn ich mit meinem Modell auf einem Flugplatz für manntragende Flugzeuge fliege. Ich glaube, da muss ich mich mal beim DAeC erkundigen.

Gruß
Simon
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#23

Beitrag von EOS 7 »

Hallo Simon,

Zitat DMFV
Trotz des Widerstandes des DMFV ist nun allerdings klargestellt, dass für Flugmodelle aller Art auf Flugplätzen der bemannten Luftfahrt eine Aufstiegserlaubnis gefordert ist und darüber hinaus die Zustimmung der Luftaufsichtstelle oder der Flugleitung eingeholt werden muss. Der DMFV vertrat die Auffassung, dass für Modellflugbetrieb auf einem Flugplatz nur die Zustimmung der örtlichen Flugleitung ausreicht.
Liebe Grüße Dieter | Ein gutes Foto sagt mehr als 1000 Worte! | http://www.AllesWasFliegt.com
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Crazy-Flyer
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#24

Beitrag von Crazy-Flyer »

Hallo Dieter,

vielen Dank!

Das ist zwar nicht die Antwort, die ich gerne gehört hätte :( , aber jetzt weiss ich bescheid :oops:

Gruß
Simon
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#25

Beitrag von Markus Fiehn »

Hi!

@Dieter: Ich wollte das nicht in's lächerliche ziehen - aber über solche Statements kann ich nur lachen, da es KEINE Versicherung gibt, die GERNE zahlt...

Bzgl. der unterschieldichen Versicherungen beim DAeC hast Du Recht - bei uns in RLP ist das jedenfalls mit drin, wenn sich da nix geändert hat.
Gruß

Markus
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