Ich glaube, ich habe das schonmal auf RHF irgendwo geäussert, mal sehen, ob ich es nochmal zusammen bekomme.Dazu möchte ich anmerken, dass ich in Bayern wohne, wo diverse öffentliche Angelegenheiten sehr bürgerfreundlich gehandhabt werden. Inwieweit dann also meine handhabung der Dinge woanders noch problemlos wäre, bleibt erstmal offen.
- Start und Landung von einem öffentlichen Gemeindeweg/Feldweg ist mal grundsätzlich ok, das kann mir so schnell niemand verbieten.
ABER: Ich darf auch niemand anderen dabei behindern!
- dorthin auch mit dem Auto zu fahren ist grundsätzlich ok.
ABER: es darf nicht explizit durch ein Verbotschild untersagt sein - ggf. muss man dann eben etwas laufen!
- Überflug einer Wiese kann mir auch keiner verbieten.
ABER: Ich darf die Wiese nicht befliegen, wenn da darauf gerade irgendwer anders ist - vorzugsweise der Bauer selbst, oder eben andere Freizeittreibende - Stichpunkt Gefährdung!
- Grundsätzlich darf ich die Wiese sogar ohne Genehmigung betreten.
ABER: Das gilt nur innerhalb bestimmter Monate, bzw. wenn sich die Wiese gerade ein einem Zustand befindet, wo mein Betreten keinen Schaden verursacht - kurz gesagt, wenn sie frisch gemäht ist!
Es gäbe sicher noch weitere solcher Punkte, aber im Grunde reicht das schon um das Wichtigste zu verdeutlichen: Wer mit etwas gesundem Menschenverstand nach Flugräumen sucht, wird auch fündig. Und wer sich vor ort dann umsichtig, kooperativ und freundlich gibt, der wird auch keinen Ärger haben.
Ich sags zusammenfassend nochmal so: Wir sind nicht einfach nur Modellflieger und damit per se "ein Problem", sondern wir sind in allererster Linie auch BÜRGER, die auch RECHTE haben. Das Recht, einer Freizeitbeschäftigung nachzugehen, die wir selbst bestimmt haben, kann man uns nicht einfach so einschränken, nur weil das irgendwem grade nicht passt. Andererseits obliegt es uns, niemandem durch den Flugbetrieb zu schaden. Schaden kann dabei auch Lärm sein.
Wobei hierbei ebenfalls wieder abzuwägen gilt: Der Erhohlungswert des Bürgers ist sicher höher zu stellen als eine theoretische Störung irgendeines gelblilablassblaugestreiften Wiesenpfeifers. Ich bin auch für Naturschutz, bitte nicht falsch verstehen. Aber Modellflug hat die Natur noch NIE gekratzt. Im Gegenteil: Oft tummeln sich mehr Vögel und Viecher in der unmittelbaren Nähe zum Piloten. Soviel dazu.
Achsoja, dies noch: Ich fliege seit gut und gerne 25 Jahren auf dem Ipf (Bopfingen/Rieskrater-Rand) und dort kommts gleich doppelt: Naturschutzgebiet UND Denkmalschutz. Geflogen wird trotzdem, es ist dies seit nunmel wohl 10-15 Jahren durch einen Verein geregelt. Davor war es einfach Wildfliegen. Verboten hätten es- diversen Gerüchten zufolge - immer wieder gerne diverse Leute, aber letztendlich war es stets erlaubt.
Ich will dazu noch anmerken, dass ich bereits als Jugendlicher mit Freiflugmodellen und danach mit Fernsteuer-Seglern und Hochstarteinrichtung mehrere Felder/Wiesen über mehr als 20 Jahre genutzt hatte, ohne je in Konflikt mit den Bauern oder gar Behörden gekommen zu sein. Das schließt natürlich aber auch ein, dass man auch mal wochenlang NICHT fliegen konnte, weil egrade keiner seine Wiese frisch gemäht hatte, um mein Seil auszulegen und natürlich auch um dort zu landen. Das ist halt das mit der gegenseitigen Rücksicht. Im Gegenzug waren wir über all die Jahre stets gelitten und keiner hat uns den Kopf abgebissen, wenn wir den Segler auch mal aus dem Nachbarfeld bergen mussten, das noch NICHT abgemäht war. Uns* war das aber eh schon stets unangenehm, weswegen wir es stets zu meiden trachteten.
*Uns: Modellflieger gab es in meiner Gemeinde sowieso kaum welche, auch das trug sicher dazu bei, dass wir die als "potentielles Feindbild" taugten. Heute ist das aber leider oft anders und das kommt sicher nicht daher, weil die Bauern per se schlechter gelaunt wären!
Letzter Punkt noch, die 5Kilo Grenze: Die gilt zwar mit Akkus und Sprit, doch niemand erwartet, dass jemand sein Modell abspeckt, weil es 5001g wiegt. Wie bei der Radarmessung so gibt es auch da Toleranzen bzw. einzuräumende Spielräume. Eine Abweichung von 3% dürfte obligatorisch sein, das gilt gemeinhin als übliche Messtoleranz. Ich würde mich aber auch nicht wundern, wenn man sogar 10% noch für zuträglich hielte, da nicht anzunehmen ist, dass eine Haushaltswaage auch wirklich auf 3% genau misst. Hier gilt wieder der bekannte Satz in einer der beiden möglichen Formen: So wenig (darüber) wie möglich, so viel (darüber) wie nötig. Das "soviel wie nötig" betrifft hierbei vornehmlich die Sicherheit, die nicht wegen einer Gewichtsreduzierung leiden sollte. Aber wer das Gewicht übertritt, damit die Kiste noch senkrecht geht, bzw. auch den knackigsten Smack noch zelebrieren kann, der geht auf dünnes Eis im Schadensfall. Im Schadensfall wird dann eben genauer hingesehen - wie sonst halt auch immer: Wo kein Kläger, da kein Richter. Bis halt doch mal was passiert.
Schlussendlich: Ich bin natürlich KEIN Jurist, aber immerhin ein "modellfliegernder Bürger" mit gut 30 Jahren Wildflugerfahrung ohne bisherige Konflikte. Ich kann und will niemandem raten, wie er ganz persönlich seinen Flugbetreib handhabt, ich wollte nur veranschaulichen wie ich es mache und wie es meines Erachtens nach ziemlich reibungslos funktionieren müsste.