Ein weiterer Fall wäre gegeben, wenn in der Gemeinde ausdrücklich der Modellflug von Wegen aus untersagt ist.
Das müsste dann aber a) ausdrücklich und gut sichtbar auf den betreffenden Wegen gekennzeichnet sein und überdies würde ich sowas
b) wohl sofort anzweifeln. Denn auch wenn wir der LuftVO bei der Ausübung unterliegen, sind wir mit dem gleichen Recht auch
freizeittreibende Bürger, ein Teil der Allgemeinheit. Dem kann und darf man nicht so mir nix dir nix dieses Recht untersagen, wo es sonst
überall erlaubt ist. Frag mich jetzt bitte nicht, welchen Artikel des GG so ein Verbot verletzten würde, aber mein Bauch sagt mir: Ohne
ganz besonderen Grund wäre sowas nicht rechtens. Das schließt jedoch nicht aus, dass es nicht bereits existiert. Doch ob es auch rechtens
wäre, steht noch auf einem anderen Blatt. Beispiel: In Bayern ist per Gesetz ausdrücklich der Zugang zu allen Gewässern erlaubt!
Das kann dann auch der Kieswerksbetreiber nicht verbieten. Er kann, darf und muss auf bestehende Gefahren hinweisen, das schon.
Aber er darf NICHT das Baden an dem See, wo er gerade baggert, das Baden generell verbieten. Dasselbe betrifft irgendwelche Tümpel,
die von Anglern besucht werden. Wenn das nicht ausdrücklich umzäunter Privatbesitz ist, kann und darf dort gebadet werden.
Und selbst beim umzäunten "Privatsee" ausserhalb von Wohngebieten wäre noch zu prüfen, ob das rechtens ist. Meines WIssens nicht.
Aber versuchen tun's trotzdem immer wieder welche und weil nicht jedem bekannt ist, was er eigentlich dürfte, gibt es keinen Kläger.
Will sagen: Mit derlei Ungewöhnlichkeiten muss man nicht rechnen, ebensowenig kann sich ein "Realverband" die Benutung der Wege
generell verbieten. Den KFZ-Verkehr ja, weil es dafür gute Gründe gibt. Aber nicht das Ausüben einer generell erlaubten Freizeitaktivität.
Probieren kann man viel, aber ob das auch wirklich so vom Gesetz gedeckt ist, das gälte es erstmal zu prüfen.
Nochmal: Wir sind in erster Linie auch Bürger, die einer Freizeitbeschäftigung nachgehen und auch das ist vom Gesetzgeber ausdrücklich
geregelt! Es geht nicht an, dass - wer auch immer - ohne wirklich guten Grund dieses Recht beschneidet. Solange wir bei der Ausübung
unseres Hobbys niemanden ernsthaft behindern, keinen Schaden verursachen und natürlich erst recht auch niemanden gefärden, kann man
ohne schlechtes gewissen innerhalb der bekannten Grenzen, die im RC-Network-Artikel in übersichtlicher Form zusammengefasst sind,
seinen Spaß haben. Ich sage das deshalb so deutlich, weil immer wirder auch selbsternannte "Gesetzeshüter" meinen, sie könnten uns
"mal eben" vom Platze scheuchen, nur weil ihnen unser Tun fremd ist und wan man nicht kennt, kann ja nur verboten sein - oder so.
Bitte informiert euch da auch mal über eure RECHTE, nachdem ihr die Pflichten verstanden und verinnerlicht habt.
![Smile :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Denn auch das gehört
dazu: Auch über seine Bürgerrechte Bescheid zu wissen. Ihr würdet euch wundern, was wir (mich eingeschlossen) da alles einfach nicht
wahrnehmen, obwohl wir es dürften. Einfach weil wir es nicht wissen.
Ich werde bei Gelegenheit versuchen, ob ich an den Text nochmal rankomme, welcher unsere Bürgerrechte bei der Ausübung unserer
Freizeitaktivitäten in Wald und Flur regelt. Das ist dann zwar länderspezifisch, aber es gibt dennoch einen guten Überblick, was mehr oder
minder überall erlaubt ist. Ich hoffe, ich finde das nochmal...