Glaube ich so (noch) nicht, dennwhorst hat geschrieben:Privat-Haftplicht deckt in der Regel Flugmodelle bis 5Kg "ohne Eigenantrieb"
1) Auszug aus der Allianzseite im Internet:
„Das übernimmt meine Private Haftpflicht!“ Ein Satz, der für Freunde von Flugmodellen und Lenkdrachen nicht zutrifft. Denn jeder noch so kleine Schaden, auch wenn es nur die verkratzte Autotüre eines Zuschauers ist, muss ansonsten aus eigener Tasche bezahlt werden. Die Private Haftpflicht kommt dafür nicht auf. Dafür bietet die Allianz eine extra Haftpflichtversicherung für Flugmodelle und Lenkdrachen an.https://www.allianz.de/produkte/haftpfl ... index.html
Wenn die Lenkdrachen schon nicht zahlen, dann...
2)
denke dass es auch ein Unterschied sein kann ob das "Spielzeug" ferngesteuert ist - oder nicht (Thema: Kleingedrucktes)
3)
RC-Network:
Seit dem 11. August 2005 hat sich die rechtliche Lage für uns Modellflieger bezüglich der Versicherungspflicht geändert: Jedes Flugmodell muss unabhängig vom Gewicht versichert sein. Private Haftpflichtversicherungen decken die Modellflugrisiken nur noch in Ausnahmefällen ab.
Lediglich einige ältere Verträge beinhalten einen Versicherungsschutz für Modelle bis max. 5kg, dann aber meistens nur Modelle ohne Antrieb. Sollte jemand noch eine solche Versicherung für den Modellflug haben, so muss er jetzt genau das Kleingedruckte in seinen Versicherungsbedingungen lesen, um im Schadensfall nicht als der Dumme da zu stehen.
http://www.rc-network.de/magazin/artike ... 21-01.html
4)
bei uns hat ja (hoffentlich) jeder seine Modellhaftpflichtversicherung
