Frage zu Zahlungshinweisen bei Rechnungen

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Heling
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#1 Frage zu Zahlungshinweisen bei Rechnungen

Beitrag von Heling »

Moin,

ich habe da mal eine Frage zu den Zahlungshinweisen, die gern mal auf Rechnungen stehen. Hier mal ein paar beispielhafte Zahlen:

Netto-Summe: 200,00 €
19 % MWSt: 38,00 €
Gesamt-Summe: 238,00 €


Und hier die Zahlungshinweise:

Zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt abzüglich 3 % Skonto
innerhalb von 14 Tagen netto


Nun meine Frage: Welchen Betrag muss ich zu welchem Zeitpunkt zahlen? Die 3 % Skonto würde ich auf den Bruttobetrag anrechnen, aber was will mir "innerhalb von 14 Tagen netto" sagen?

Ich kenne mich mit diesen Formulierungen nicht gut aus, deshalb hoffe ich hier eine hilfreiche Auskunft zu bekommen. :wink:
Viele Grüße
Tilo

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mic1209
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#2 Re: Frage zu Zahlungshinweisen bei Rechnungen

Beitrag von mic1209 »

Heling hat geschrieben:ber was will mir "innerhalb von 14 Tagen netto" sagen?
Das heißt lediglich, dass innerhalb von 14 Tagen kein Abzug abzuziehen ist.

Also:
innerhalb 8 Tagen= abzgl. 3% Skonto
Tag 8-14= volle Summe
Gruß
Michael

Wenn du aufgibst, wirst du nicht erfahren, ob es das nicht doch wert gewesen wäre. (Damaris Wiesner)

Einige Freunde sind wie 1-Cent Münzen. Sie haben zwei Gesichter und sind ziemlich wertlos.
helihopper

#3 Re: Frage zu Zahlungshinweisen bei Rechnungen

Beitrag von helihopper »

Netto bedeutet in diesem Fall ohne Abzug.
Hat mit Umsatzsteuer bzw. Netto Warenwert nichts zu tun.


Harald
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Heling
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#4 Re: Frage zu Zahlungshinweisen bei Rechnungen

Beitrag von Heling »

Super, vielen Dank!

So hatte ich das schon vermutet, nur der Otto-Normal-Rechnungsempfänger denkt bei Netto eben an Netto und weniger an keine Abzüge.
Viele Grüße
Tilo

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Crizz
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#5 Re: Frage zu Zahlungshinweisen bei Rechnungen

Beitrag von Crizz »

Wird auch eigentlich eher als Standard-Zusatz bei gewerbliche Kunden verwendet, hat sich irgendwo in den üblichen Progis so durchgesetzt. Bei Privatkunden setzt man eigentlich nur den Passus der möglichen Skontierung und weist den zugehörigen Endbetrag mit aus. Gibt aber wohl keine Vorschrift, die das im Klartext regelt, auch wenn der Gesetzgeber einem sonst shcon sagt wie herum an auf der Schüssel zu sitzen hat
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