Markenrechtsverletzung RB
#16 Re: Markenrechtsverletzung RB
Ich bin kein Anwalt.
Aber so war die Auskunft, die ich vor einigen Jahren zu dem Thema bekommen habe.
Erscheint mir auch schlüssig.
Wo beginnt geschäftlicher Verkehr? Eigener geschäftlicher Verkehr, oder im Rahmen eines geschäftlichen Verkehrs Dritter (sprich auf einer öffentlichen Veranstaltung)?
Mir selbst ist das Thema zu heikel. Ich mache keine Brausewerbung und werde mich in keinster Weise angreifbar machen. Selbst, wenn die zu Unrecht abmahnen sollten. Der Ärger, bis die Sache aus der Welt ist, ist annähernd der Gleiche.
Harald
Aber so war die Auskunft, die ich vor einigen Jahren zu dem Thema bekommen habe.
Erscheint mir auch schlüssig.
Wo beginnt geschäftlicher Verkehr? Eigener geschäftlicher Verkehr, oder im Rahmen eines geschäftlichen Verkehrs Dritter (sprich auf einer öffentlichen Veranstaltung)?
Mir selbst ist das Thema zu heikel. Ich mache keine Brausewerbung und werde mich in keinster Weise angreifbar machen. Selbst, wenn die zu Unrecht abmahnen sollten. Der Ärger, bis die Sache aus der Welt ist, ist annähernd der Gleiche.
Harald
#17 Re: Markenrechtsverletzung RB
Es muß jedenfalls schon Richtung wirtschaftlicher Tätigkeit gehen, wozu so ein Privatvergnügen sicher nicht gehören kann.helihopper hat geschrieben: Wo beginnt geschäftlicher Verkehr?
Ob RB nicht dennoch Ärger macht und es einem den Ärger wert ist, steht auf einem anderen Blatt- aber zu einem "Nein"
gehört in solch einem Fall zumindest eine rechtliche Grundlage, die das Markenrecht eben nicht hergibt.
Die Haltung und den Versuch seitens RB die Marke in dieser Form abzugrenzen kann ich sehr gut nachvollziehen und um
so besser für die Firma, wenn es auf so einfachem Wege möglich ist
#18 Re: Markenrechtsverletzung RB
Das Argument, Red Bull will nicht das in der Zeitung steht .... sollte RB aber relativ betrachten. Wenn z.B auf der Airpower was passiert stehen sie auf der Titelseite! Außerdem wo ist der Unterschied, wenn ein Red Bull Heli mit Lizenzvereinbarung des Händlers einen Schaden verursacht zu einem Heli ohne Lizenz?
Fernsteuerung: robbe T12fg 2.4 GHz mit robbe Telemetry-Box 2,4 GHz
Align T-Rex 800E DFC Trekker , robbe GPS-Multi-Sensor, 3 x BL700H, MX750 450KV, 3GX,Phoenix ICE2HV 120, 800mm Align Blätter
Align T-Rex 700E F3C Hughes 500, robbe GPS-Multi-Sensor, 3 x DS610, MX700 470KV, GY 520,Phoenix ICE2HV 120, F3C 710mm Align Blätter, F3C Rotorkopf
Align T-Rex 700E F3C Black Shark III, 3 x DS610, MX750 450KV, GY 520 + S9254,Phoenix ICE2HV 120, F3C 710mm Align Blätter, F3C Rotorkopf
Align T-Rex 600 ESP BLACK mit Hughes 500MD, 3 x Hitec, GY-401 + S9254, Phoenix ICE2HV 80, 600MX Motor, 600mm GF Align Blätter
Align T-Rex 100X, aus der Schachtel und wieder in die Schachtel ....
Hirobo EC-135 mit Fenestron, 3 x DS610, MX750 450KV, robbe Gyro, Roxxy 9120, Hirobo F3C Blätter 690mm - zu schön um ihn zu fliegen
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#19 Re: Markenrechtsverletzung RB
Juky hat geschrieben: Es muß jedenfalls schon Richtung wirtschaftlicher Tätigkeit gehen, wozu so ein Privatvergnügen sicher nicht gehören kann.
Frage nicht beantwortet:
Egal.Eigener geschäftlicher Verkehr, oder im Rahmen eines geschäftlichen Verkehrs Dritter (sprich auf einer öffentlichen Veranstaltung)?
Der Kleberabfüller ist eh keine Option. Wobei ich einige Sachen ganz gut finde. Hangar 7 und 8, Flugstaffeln.
Aber das ist kein Muss. Die F1 Teams sind bei mir eh abgeschrieben.
Harald
#20 Re: Markenrechtsverletzung RB
Das ist zu kurz gedacht.Juky hat geschrieben:Denke ich nicht: Solange der öffentliche Auftritt nicht einem Geschäftsinteresse dient, greift das Markenrecht immer noch nicht-
es steht im $14 in jedem Absatz explizit "im geschäftlichen Verkehr"- heißt aber auch, daß man beim Verkauf seines Modells schon
aufpassen muß.
Edit: Ein Fotograf muß allerdings schon aufpassen, soweit er die Bilder zum Verkauf stellt.
RB hat die Marke geschützt und (vermutlich) auch das Design als Geschmacksmuster festgelegt.
Jegliche Verwendung, Reproduktion und Verbreitung der Logos ist somit ausschließlich nur mit Genehmigung von RB möglich und das steht so auch in vielen Quellen als lizenzvereinbarung, von denen man Marketingmaterialien herunterladen kann.
Das hat nichts mit gewerbsmäßig oder nicht zu tun.
Der private Verkauf des Helis ist übrigens kein gewerbsmäßiger Vorgang.
Flugstatus: Gründer der Gesellschaft zur Verminderung der Akzeptanz von Schwerkraft
Gallerie: http://www.rc-heli-fan.org/gallery/albu ... um_id=1704
- DerMitDenZweiLinkenHänden
- Beiträge: 1287
- Registriert: 01.05.2006 00:03:28
- Wohnort: Hinterbrühl bei Wien
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#21 Re: Markenrechtsverletzung RB
IANAL, daher meine Frage: gründet sich diese Genehmigungspflicht auf die geschützte Marke oder das Geschmacksmuster?RB hat die Marke geschützt und (vermutlich) auch das Design als Geschmacksmuster festgelegt.
Kurt
#22 Re: Markenrechtsverletzung RB
Redbull ist halt einfach nicht drauf angewiesen. Ein kleines neu gegründetes Unternehmen ist über -fast- jede Werbung froh, aber Redbull kennt ja jeder,erich hat geschrieben:Wenn welteit abertausende Modellbauer mit Ihren Modell herumfliegen und fahren und dann noch gratis Werbung für ein Produkt machen - was besseres kann mir als Hersteller gar nicht passieren.
ich glaube die verfolgen eher das Ziel das Image noch aufzupolieren bzw. ein gutes zu behalten und nicht den Bekanntheitsgrad zu erhöhen
Ich mag die Brühe nicht wirklich und gesund ists auch nicht gerade, aber wie schon geschrieben:
Ohne RedBull kein X-Alps, kein Stratos, kein X-Fighters(ist ja auch mehr fliegen als fahren ), kein Air-Race und evtl. auch keine Airpower...tracer hat geschrieben:...das Engagement (natürlich ist das auch Werbung) in der Fliegerszene ist auch nicht zu verachten.
Lg. Jürgen
"Das dem Sender beiliegende Papier ist kein Füllstoff für die Verpackung, sondern eine Bedienungsanleitung, in der das alles beschrieben ist."
Synergy N9 (OS MAX 91SZ, Hatori 938 90FS-3D, RevMax + S3152, 3x Futaba S9351, Align DS650, Maniac 703, Futaba CGY750)
Prôtos 500 SE (Scorpion 12N14P 5+4x1.18D, YEP 80A + CC BEC, 3x Hyperion DH16-SCD, DH16-GCD, SAB 470, Mini V-Stabi 5.3.4 PRO)
T4EX...->...FF7...->...T8FG...->...T14SG......einmal Futaba, immer Futaba.
Demon F5D -- Mini Hawk -- SixthV4 -- Funjet -- RS Simply -- Magic3D -- Typhoon3D -- Robbe Gemini -- Rare Bear Nano -- Junsi 308DUO
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#23 Re: Markenrechtsverletzung RB
Halte ich für ein Gerücht. Es wäre weniger aber vermutlich besser.Ohne RedBull kein X-Alps, kein Stratos, kein X-Fighters(ist ja auch mehr fliegen als fahren ), kein Air-Race und evtl. auch keine Airpower...
Fahr mal nach England auf einen Flugtag, z.b. Duxford. Da fehlt die Brause wirklich nicht.
Ich persönlich halte soviel Abstand von dem Laden und seinen Produkten wie es nur geht. Den einzigen Aufkleber den ich hatte, habe ich rituell verbrannt.
#24 Re: Markenrechtsverletzung RB
Ich weiß gar nicht, was man über sowas derart ein Faß aufmachen muß.
- Jemand hat das recht an einer Marke.
- Der Markenrechtsinhaber entscheidet alleine über Genehmigungen zur Nutzung
- Ich frage freundlich an, es gibt ein "NEIN" als Antwort
Wo ist das Problem, bitte ???
Kann oder will man nicht akzeptieren, das jemand seine Recht schütze läßt und darüber frei verfügt ?
Ich bin beileibe nicht "Pro-RB" eingestellt, ich mag das Zeug absolut nicht, und vor allem zu dem total überzogenen Abzocker-Preis. Aber das ist meine persönliche Einstellung zum Produkt, unabhängig vom Label oder Design oder schutzfähigen Rechten.
Wenn der Rechteinhaber die Nutzung versagt, akzeptiere ich das - basta ! Dann überlege ich mir was anderes, was nicht in Widerspruch zu bestehenden Rechten steht, und fertig. Es gibt m.E. überhaupt keinen Grund, sowas im Web in irgeneiner Form breitzutreten, nur weil man nicht das erreicht hat, was man angestrebt hat. So ist das Leben : es gibt Siege, es gibt Niederlagen. Wenn ich mit Niederlagen nicht leben kann und ständig Siege erwarte, mache ich was falsch - und sollte gleich das kämpfen sein lassen, denn es kann nur unbefriedigene Ergebnisse auf Dauer mit sich ziehen.
Sorry für meine etwas direkte Art, aber manchmal kann ich echt nur den Kopf schütteln ob der augenscheinlichen Mind-Brain-Dissoziaton unter eklatanter Ignoranz bestehender Gesetze. ( "Will-Nicht-Syndrom" )
- Jemand hat das recht an einer Marke.
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Wo ist das Problem, bitte ???
Kann oder will man nicht akzeptieren, das jemand seine Recht schütze läßt und darüber frei verfügt ?
Ich bin beileibe nicht "Pro-RB" eingestellt, ich mag das Zeug absolut nicht, und vor allem zu dem total überzogenen Abzocker-Preis. Aber das ist meine persönliche Einstellung zum Produkt, unabhängig vom Label oder Design oder schutzfähigen Rechten.
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_________________________________________________________________________________
"Leben ist das, was passiert, während du etwas ganz anderes planst" ... ( John Lennon )
! REVOLECTRIX-Distributor ! -> Ladeequipment / Akkus : -> HaDi-RC.de
Alle Projektberichte für den VTH-Verlag als PDF zum Download unter http://www.CrizzD.de !
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#25 Re: Markenrechtsverletzung RB
Natürlich nur der geschäftliche Verkehr, an dem Du teilnimmst- das sollte eigentlich einleuchten.helihopper hat geschrieben:
Frage nicht beantwortet:Eigener geschäftlicher Verkehr, oder im Rahmen eines geschäftlichen Verkehrs Dritter (sprich auf einer öffentlichen Veranstaltung)?
Das ist der Punkt: Laut Titel geht es um "Markenrechtsverletzung" und die kann man bei privater Nutzung nicht verletzen, Punkt.unter eklatanter Ignoranz bestehender Gesetze.
Ob man Urheberrechte etc. verletzt ist ja ein ganz anderes Thema und vllt. kann auf dieser Grundlage bspw. die Nutzung untersagt werden.
Das "Nein" sollte man letztlich schon hinnehmen, weil sich der Ärger nicht lohnt und es whrs. nicht ganz einfach ist die rechtliche Lage
über das Markenrecht hinaus rechtssicher zu beantworten.
Nur ganz so einfach wie RB es sich ggü. Privatleuten da macht, ist es nicht- und es ist nicht alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist
#26 Re: Markenrechtsverletzung RB
Das würde bedeuten, dass der TE durchaus seinen Heli im RB-Design gestalten darf, und die Auskunft von RB zwar ein "Wir wollen das ganz und gar nicht" klar zum Ausdruck bringt, dies dennoch einer rechtlichen Bindungswirkung entbehrt und als Wunsch verbleibt. Wenn also kleine Kinder im Kindergarten eine Nivea-Dose abmalen, dann scheint das ebenso wenig der Zustimmung von Nivea zu bedürfen, als wenn der TE in seinem Hobbykeller einen farbigen Bullen auf seinen rot-blauen Heli ohne Erlaubnis von RB malt. Richtig?Juky hat geschrieben:Das ist der Punkt: Laut Titel geht es um "Markenrechtsverletzung" und die kann man bei privater Nutzung nicht verletzen, Punkt.
#27 Re: Markenrechtsverletzung RB
Abgesehen von der Airpower wo ich auch "evtl." geschrieben habe, ist RedBull mWn. der alleinige Veranstalter und ohne Gastgeber keine Party Also was soll da ein "Gerücht" sein...?bzfrank hat geschrieben:Halte ich für ein Gerücht. Es wäre weniger aber vermutlich besser.Ohne RedBull kein X-Alps, kein Stratos, kein X-Fighters(ist ja auch mehr fliegen als fahren ), kein Air-Race und evtl. auch keine Airpower...
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#28 Re: Markenrechtsverletzung RB
Nicht ganz bzw. nicht unbedingt- wie gesagt: Dies gilt bezüglich Markenrecht- bin kein Anwalt und würde mich nichtPingu hat geschrieben:dies dennoch einer rechtlichen Bindungswirkung entbehrt und als Wunsch verbleibt. (...)Richtig?
aus dem Fenster lehnen, was andere Anspruchsgrundlagen angeht!
Aber Titel und Frage im Startbeitrag war "wo beginnt die Markenrechtsverletzung überhaupt".
Ein Polizist kann bei Geschwindigkeitsübertretung das Bußgeld auch nicht mit 'Falsch parken' begründen- heißt aber
nicht, daß Du deshalb ohne Zahlung davon kommst
#29 Re: Markenrechtsverletzung RB
Das Gerücht ist das es ohne RB gar keine solchen Veranstaltungen mehr gäbe. Airshows fanden früher auch ohne RB statt (und tun dies in anderen Ländern auch).Kupfer hat geschrieben: Abgesehen von der Airpower wo ich auch "evtl." geschrieben habe, ist RedBull mWn. der alleinige Veranstalter und ohne Gastgeber keine Party Also was soll da ein "Gerücht" sein...?
#30 Re: Markenrechtsverletzung RB
Seh ich auch so. Die wollen das einfach nicht und das muss man akzeptieren und sich zufrieden geben.Crizz hat geschrieben:Ich weiß gar nicht, was man über sowas derart ein Faß aufmachen muß.
- Jemand hat das recht an einer Marke.
- Der Markenrechtsinhaber entscheidet alleine über Genehmigungen zur Nutzung
- Ich frage freundlich an, es gibt ein "NEIN" als Antwort
Wo ist das Problem, bitte ???
Außerdem war deren Antwort auch nicht unhöflich, sondern sachlich und bestimmt.
Ich kann schon nachvollziehen, dass die anfragende Person eventuell persönlich beleidigt ist.
Aber diese Absage war niemals persönlich, sondern auf Grund von Firmeninteressen.
Voodoo 400, T-Rex 500, T-Rex 450