Guten Tag
Wir planen und bauen Stahlbau-Masten für die Kommunikationsbranche und sind auf der Suche nach innovativen Vermessungs- sowie Dokumentationsmöglichkeiten von bestehenden Anlagen. Aus diesem Grund interessieren wir uns für Quadro- bzw. Octocopter, welche mit einer für uns optimalen Sensorik ausgestattet sind.
Unsere Anforderungen: georeferenzierte genaue Flughöhe (bis 200m Höhe) und Richtung, Foto- und/oder Video-Aufnahmen, evt. Erstellung eines 3D-Oberflächenmodells.
Wer hat mir wertvolle Tipps? Leider bin ich auf diesem Gebiet völlig unerfahren.
Besten Dank
Quadro- bzw. Octocopter
- acanthurus
- Beiträge: 3348
- Registriert: 21.10.2008 08:39:59
- Wohnort: Kreis Ludwigsburg
#2 Re: Quadro- bzw. Octocopter
Zur Technik gibts bestimmt besser geeignete Experten als mich - es gibt jede Menge "geeignetes Gerät" für so eine Aufgabe.
Aber schau dir mal das hier an:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Publi ... 23id119776
Das ist für euer Vorhaben voll anwendbar und schließt schon mal Flüge bis 200m Höhe aus. Ggf. auf dem zuständigen RP nachfragen.
*edit* oder interpretier ich das AndyBERN richtig, dass euch deutsches REcht erst mal egal sein kann?
gruß
andi
Aber schau dir mal das hier an:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Publi ... 23id119776
Das ist für euer Vorhaben voll anwendbar und schließt schon mal Flüge bis 200m Höhe aus. Ggf. auf dem zuständigen RP nachfragen.
*edit* oder interpretier ich das AndyBERN richtig, dass euch deutsches REcht erst mal egal sein kann?
gruß
andi
I told my mom when I grow up I want to be an Engineer, she told me I can't do both!
#3 Re: Quadro- bzw. Octocopter
200 m Flughöhe hat nichts mit deutschem Recht zu tun sondern mit geschütztem Luftraum, und den gibt es nicht nur in Deutschland. Ich gehe mal davon aus das es auf jeden Fall ein Copter mit deutlich über 5 kg Startgewicht werden wird, damit ist ohnehin eine EInzelgenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich, ich dneke jedes Land wird ferner unterschiedliche Maßgaben haben was den Aufstieg außerhalb dafür bestimmter Fluggelände betrifft, aber das ist letztlich nicht das Problem sondern nur im EInzelfall genau zu prüfen, um zum einen rechtlichen Problemen vorzugreifen sowie auch den Versicherungsschutz zu gewährleisten ( eine Haftpflichtversicherung mit explizitem Einschluß dieses Fluggerätes ist ohnehin Voraussetzung für die Einzelgenehmigung ).
Aufgrund der Aufgabenstellung würde ich in jedem Fall einen Octocopter vorziehen, da dieser auch bei Ausfall eines der 8 Antriebe voll steuerbar bleibt. Als System dürfte vermutlich am ehesten AutoQuad AQ6 in betracht kommen.
Aufgrund der Aufgabenstellung würde ich in jedem Fall einen Octocopter vorziehen, da dieser auch bei Ausfall eines der 8 Antriebe voll steuerbar bleibt. Als System dürfte vermutlich am ehesten AutoQuad AQ6 in betracht kommen.
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"Leben ist das, was passiert, während du etwas ganz anderes planst" ... ( John Lennon )
! REVOLECTRIX-Distributor ! -> Ladeequipment / Akkus : -> HaDi-RC.de
Alle Projektberichte für den VTH-Verlag als PDF zum Download unter http://www.CrizzD.de !
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#4 Re: Quadro- bzw. Octocopter
Hi Andy, hier in meinem Heimatort ist eine Firma die so was machen.
http://heighttech.com/
Die sind auch auf FB zu finden wo immer mal neue Projekte vorgestellt werden.
https://www.facebook.com/pages/Height-T ... 5819643535
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Gruß
Michael
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Voodoo700, Pyro 650-62/19er Ritzel/HeliJive,10S/AC3X..711er DH FBs/FUN-KEY CARBON 120... http://www.helifleet.com/voodoo700-acro ... pter/h2697
Voodoo400, AC-3X V3 , Koby, Pyro.
Michael
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- acanthurus
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#5 Re: Quadro- bzw. Octocopter
@Crizz:
Die 200m gehen deshalb nicht, weil in dem oben verlinkten Leitfaden 100m als Obergrenze für den Einsatz von solchen Fluggeräten angegeben werden, als rein nationales Dokument.
Mit der Luftraumstruktur hat das nichts zu tun, der Luftraum G, in dem wir uns im Regelfall rumtreiben (dürfen), geht meist bis wenigstens 1000ft (gut 300m) über Grund, oftmals aber auch weiter.
Ich nehme an, die 100m sind eine Folge der Interpretation des Gesetzgebers, aus welcher Entfernung das LFZ noch ausreichend zu erkennen ist (Gebot der Steuerbarkeit nach Bodensicht)
Mir ist nicht ganz klar, ob AndyBern eine technische Lösung sucht oder einen Dienstleister, der diese Aufgabe löst.
gruß
andi
Die 200m gehen deshalb nicht, weil in dem oben verlinkten Leitfaden 100m als Obergrenze für den Einsatz von solchen Fluggeräten angegeben werden, als rein nationales Dokument.
Mit der Luftraumstruktur hat das nichts zu tun, der Luftraum G, in dem wir uns im Regelfall rumtreiben (dürfen), geht meist bis wenigstens 1000ft (gut 300m) über Grund, oftmals aber auch weiter.
Ich nehme an, die 100m sind eine Folge der Interpretation des Gesetzgebers, aus welcher Entfernung das LFZ noch ausreichend zu erkennen ist (Gebot der Steuerbarkeit nach Bodensicht)
Mir ist nicht ganz klar, ob AndyBern eine technische Lösung sucht oder einen Dienstleister, der diese Aufgabe löst.
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