Alles bleibt beim Alten
#1 Alles bleibt beim Alten
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
wir haben gerade vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Ergebnisse der gestrigen Tagung des Bund-Länder-Fachausschuss-Luftverkehr (BLFA-L) in Berlin mitgeteilt bekommen.
Unsere überzeugenden Vorschläge zur Gewährleistung eines weiterhin uneingeschränkten Modellflugs in Deutschland haben sich bei dem Fachgremium durchgesetzt. Wir können darauf sehr stolz sein. Im Einzelnen:
1. Es bleibt bei der grundsätzlich unbeschränkten Aufrechterhaltung des bewährten erlaubnisfreien Modellflugbetriebs unter 5 Kilogramm. Dies gilt auch für das Fliegen auf der „grünen Wiese“ etc. uneingeschränkt.
2. Der § 16 Absatz 1 Nummer 1 e) Luftverkehrs-Ordnung zur Erlaubnisbedürftigen Nutzung des Luftraums wird in 2015 wie folgt ergänzt: „aller Art, soweit sie über Menschenansammlungen betrieben werden.“ Ansonsten kann weiterhin zum Beispiel mit Multikoptern verantwortungsvoll in besiedelten Gebieten geflogen werden.
3. Aufrechterhaltung des Abgrenzungsmechanismus, dass Flugmodelle einzig durch den Verwendungszweck bestimmt werden nämlich „zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung“. (vgl. Festschreibung § 1 Absatz 2 Satz 3 Luftverkehrsgesetz : Unbemanntes Luftfahrtsystem , wenn das Gerät nicht zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung betrieben wird.) Damit ist auch der Betrieb des Flugmodells mit Kameratechnik an Bord weiterhin genehmigungsfrei und wird nicht als unbemanntes Luftfahrtsystem (UAS) gewertet. Ein entsprechender Antrag des Landes Rheinland-Pfalz fand keine Mehrheit.
Der Bund-Länder-Fachausschuss folgte damit 1:1 der Argumentationslinie des DMFV. Nach Auskunft des BMVI war auch die vom DMFV vorgelegte Schadensstatistik für die Jahre 2010 -2013 ausschlaggebend dafür. Hier wurde deutlich, dass der Betrieb von Flugmodellen unter den Dach des Fachverbands für den Modellflug in Deutschland, dem DMFV, überaus sicher und verantwortungsvoll betrieben wird. Außerdem konnte der DMFV mit folgender Rechtsauffassung überzeugen: „Aus Gründen der Rechtsicherheit bedarf es der Definition von Fallgruppen, durch die der Terminus „zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung“ von den sonstigen Zwecken abgegrenzt wird. Mit den Grundätzen der Rechtsstaatlichkeit wäre es nicht vereinbar, wenn durch bloße Uminterpretation unbestimmter Rechtsbegriffe eine grundlegende Änderung in der Verwaltungspraxis vonstatten gehen würde indem nun auch für den konventionellen Modellflug eine Erlaubnispflicht eingeführt würde. Dies gebietet der Vertrauensschutz, aber auch der Verhältnismäßigkeits- und Bestimmtheitsgrundsatz.“
Die gute politische und behördliche Vernetzung des DMFV und seine frühzeitige Aufklärungsarbeit haben dieses sehr positive Ergebnis möglich gemacht. Vielen Dank an alle unsere Unterstützer.
Bitte diese Nachricht an unsere Vereine und Mitglieder weiterleiten. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
DEUTSCHER MODELLFLIEGER VERBAND E.V.
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1. Es bleibt bei der grundsätzlich unbeschränkten Aufrechterhaltung des bewährten erlaubnisfreien Modellflugbetriebs unter 5 Kilogramm. Dies gilt auch für das Fliegen auf der „grünen Wiese“ etc. uneingeschränkt.
2. Der § 16 Absatz 1 Nummer 1 e) Luftverkehrs-Ordnung zur Erlaubnisbedürftigen Nutzung des Luftraums wird in 2015 wie folgt ergänzt: „aller Art, soweit sie über Menschenansammlungen betrieben werden.“ Ansonsten kann weiterhin zum Beispiel mit Multikoptern verantwortungsvoll in besiedelten Gebieten geflogen werden.
3. Aufrechterhaltung des Abgrenzungsmechanismus, dass Flugmodelle einzig durch den Verwendungszweck bestimmt werden nämlich „zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung“. (vgl. Festschreibung § 1 Absatz 2 Satz 3 Luftverkehrsgesetz : Unbemanntes Luftfahrtsystem , wenn das Gerät nicht zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung betrieben wird.) Damit ist auch der Betrieb des Flugmodells mit Kameratechnik an Bord weiterhin genehmigungsfrei und wird nicht als unbemanntes Luftfahrtsystem (UAS) gewertet. Ein entsprechender Antrag des Landes Rheinland-Pfalz fand keine Mehrheit.
Der Bund-Länder-Fachausschuss folgte damit 1:1 der Argumentationslinie des DMFV. Nach Auskunft des BMVI war auch die vom DMFV vorgelegte Schadensstatistik für die Jahre 2010 -2013 ausschlaggebend dafür. Hier wurde deutlich, dass der Betrieb von Flugmodellen unter den Dach des Fachverbands für den Modellflug in Deutschland, dem DMFV, überaus sicher und verantwortungsvoll betrieben wird. Außerdem konnte der DMFV mit folgender Rechtsauffassung überzeugen: „Aus Gründen der Rechtsicherheit bedarf es der Definition von Fallgruppen, durch die der Terminus „zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung“ von den sonstigen Zwecken abgegrenzt wird. Mit den Grundätzen der Rechtsstaatlichkeit wäre es nicht vereinbar, wenn durch bloße Uminterpretation unbestimmter Rechtsbegriffe eine grundlegende Änderung in der Verwaltungspraxis vonstatten gehen würde indem nun auch für den konventionellen Modellflug eine Erlaubnispflicht eingeführt würde. Dies gebietet der Vertrauensschutz, aber auch der Verhältnismäßigkeits- und Bestimmtheitsgrundsatz.“
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Gruß Björn
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#3 Re: Alles bleibt beim Alten
Grysze, Volker
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#4 Re: Alles bleibt beim Alten
Hast die, finde ich ,wichtige Info aber gut versteckt.
Sorry hatte den Fred extra durchgeschaut
Gruß Björn
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#5 Re: Alles bleibt beim Alten
Pelle hat geschrieben:Hast die, finde ich ,wichtige Info aber gut versteckt.
Ich kann doch nix dafür, wenn das im Geplänkel untergeht.
Es steht auf jeden Fall im richtigen Fred.
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#6 Re: Alles bleibt beim Alten
Nun da kann jeder etwas dazu beitragen, wenn er/sie/es sich nur an die eigenen Nase fasst...seitwaerts hat geschrieben: wenn das im Geplänkel untergeht
Liebe Grüße Dieter | Ein gutes Foto sagt mehr als 1000 Worte! | http://www.AllesWasFliegt.com
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#7 Re: Alles bleibt beim Alten
EOS 7 hat geschrieben:wenn er/sie/es sich nur an die eigenen Nase fasst...
...hab ich geplänkelt?
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#8 Re: Alles bleibt beim Alten
He Keep Cool
Gruß Björn
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#9 Re: Alles bleibt beim Alten
Leute, trinkt mal mehr Tee und weniger Kaffee. Das beruhigt!
Danke Björn, dass Du hier gepostet hast. Wir haben gestern noch auf der Wiese über das Thema gesprochen und freuen uns, dass wir weiter mit Erlaubnis des Bauern und Modellbauversicherung legal rumbolzen dürfen.
Gruß
Armin
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#10 Re: Alles bleibt beim Alten
Pelle hat geschrieben:He Keep Cool
Wiedennwodennwasdenn? Ich hab doch garnix gemacht?Jens Armin hat geschrieben:Leute, trinkt mal mehr Tee und weniger Kaffee. Das beruhigt!
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#11 Re: Alles bleibt beim Alten
Las sich eben so ein wenig wie Ping Pong!
Jetzt sind wir doch alle froh, dass wir weiter fliegen dürfen, ohne dass irgend ein Onkel Wachtmeister böse werden (darf)
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#12 Re: Alles bleibt beim Alten
Blenden wir mal die Irreführende Aussage von Eos aus und dann ist alles sutsche
Nix passiert und alles jut...
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