Und???
Was soll da jetzt konkret an meiner Aussage falsch sein?
Deine vorherige Aussage
Für den Hang hast du Recht. Hier im Flachland gibt es fast keine Hänge. Ich muss mit meinem Schlepper den Segler auf Höhe schleppen. Wenn ich den bei 120m ausklinken müsste, hört der Spaß auf.
Thermiksegler steigen schnell mal auf 500m, und höher.
Mit dem Schulungsnachweis vom MFSD darf ich den ganzen Luftraum G ausnutzen wenn kein anders Verbot dagegen ist.
Beim DMFV ist es mit dem Kenntnisnachweis ebenso.
Meine Aussage
Mit dem Kenntnisnachweis des DMFV oder dem Schulungsnachweis des MFSD ist es im Rahmen des Verbandsbetriebs möglich, die 120-Meter-Höhenbegrenzung im Luftraum G zu überschreiten. Dabei gilt die Höhenbegrenzung grundsätzlich für alle Flugmodelle, also sowohl für Multikopter als auch für Starrflügler. Ohne einen entsprechenden Nachweis darf die Höhe von 120 Metern nicht überschritten werden.
Wo sind denn da die Fehler???
Hier könnte EICHSI nun einschreiten.

Eigentlich gute Idee,
Habe Eichsi eine PN mit diesen 2 Aussagen geschickt.
Bin gespannt was er dazu meint.