wenn ich als privatperson, kein vereinsmitglied, mir die einzelmitgliedschaft beim DMFV hole, dazu die zusatzversicherung 4, dann kann ich beliebig auf wald und wiese mit meinem Piccolo V2 fliegen, ohne schlechtes gefühl, "hoffentlich passiert nichts"
wenn ich sachschaden oder personenschade anrichte und nicht grob fahrlässig war, also hubi gewartet, funke okay, und so weiter, dann springt der dmfv ein. selbstanteil nur bei kanal-doppelbelegung (fahrlässig)
so weit hab ich es richtig verstanden oder?
was mich interessieren würde, darf ich auf parkflächen, wiesen (von der stadt oder privat, das weiss man ja leider nicht, wenn man das grundbuch nicht einsieht
 fliegen. oder können sich jogger und co über einen beschweren?
 fliegen. oder können sich jogger und co über einen beschweren?muss ein mindesabstand zu häusern, autos, strassen, spielplätzen eingehalten werden oder genügen ein paar hundert meter?
bin keiner von der sorte ich flieg mal am vollen aldi-parkplatz ne runde, wird schon gutgehen. aber wenn man in der stadt wohnt - bzw. am stadtrand, dann schafft man es kaum einen platz zu finden, der entlegen ist wie am dorf.
vielen dank für euere hilfe, viele grüsse, josef.




 
 

 und selbstverständlich habt Ihr vollkommen Recht, daß sich Versicherungen nieeee darum schlagen, endlich Geld auszahlen zu dürfen. Die Versicherungsbedingungen werden allerdings nicht von den Versicherungen gemacht, sondern vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und sind für alle Versicherer gleich.
  und selbstverständlich habt Ihr vollkommen Recht, daß sich Versicherungen nieeee darum schlagen, endlich Geld auszahlen zu dürfen. Die Versicherungsbedingungen werden allerdings nicht von den Versicherungen gemacht, sondern vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und sind für alle Versicherer gleich. 
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