Versicherung?
#32
Ja, genau. Viel besser. Danach hab ich gesucht.Fazer hat geschrieben:"Gesetz sticht Verordung" LuftVG steht über LuftVO![]()
Luftfahrtgesetz = allgemeine Regelung
Luftfahrtverordnung = spezielle Regelung
Hey, jetzt nicht aufhörenFazer hat geschrieben: Wir sind Halter von Luffahrtzeugen im Sinne des Luftfahrtgesetzes![]()
Dann müssten wir unsere Luftfahrzeuge auch zulassen
.....
Die Versicherungspflicht bezieht sich nur auf zulassungspflichtige Luftfahrzeuge(analog den Kraftfahrzeugen)
Letzter Erklärungsversuch:
Wenn alle Flugmodelle versicherungspflichtig wären, dann würde sich ja jeder gesetzeswidrig (strafbar?) verhalten, der ohne spezielle Versicherung ein Flugmodell betreibt.
WETTEN, das müsste dann per gesetzlicher Vorschrift auf jeden Baukasten fett aufgedruckt werden !!!
So etwas ähnliches gab es früher einmal, als die Fernsteuerungen noch anmeldepflichtig waren. Da wurde auch immer fett darauf hingewiesen!
Lassen wir`s gut sein - ist ja wünschenswert, daß jeder sein Flugmodell versichert.

Deine (Fazer) Interpretation ist ja auch nicht an den Haaren herbeigezogen, aber §2 LuftVG bezieht sich nur auf die Bedingungen zur Teilnahme am Luftverkehr (wobei ich da auch über die Zulassungsbedingungen in der LuftVZO stolpere, in der Luftfahrzeuge unter 25kg Masse nicht explizit behandelt werden) und §43(2) LuftVG besagt wieder bedingungslos, dass die Pflicht zur Versicherung besteht.
Ich versuch mal den RA Sonnenschein dazu zu kriegen, darüber eine Aussage zu machen.
Hier noch ein Link, der auch anderes noch erklärt.)
Jeder macht Fehler. Die Kunst ist, sie zu machen, wenn keiner zuschaut!
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnauze halten!
Gruss Jürgen
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Gruss Jürgen
- ER Corvulus
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- Registriert: 14.04.2005 23:17:06
- Wohnort: ziemlich hoch über Augsburg ;)
#33
Hallo Jürgen,
prima Link, Danke schön
.
*RechthaberModusON*
Stimmt leider/zum Glück mit meinen Asichten überein - auch wenn ich mir die Quellen NIE merken kann ..
*RechtHaberModusOFF*
Grüsse wolfgang
prima Link, Danke schön

*RechthaberModusON*
Stimmt leider/zum Glück mit meinen Asichten überein - auch wenn ich mir die Quellen NIE merken kann ..

*RechtHaberModusOFF*
Grüsse wolfgang
#34
Zugegeben Jürgen,
der von Dir eingefügte Link hat Gewicht. Die Frage ist, ob dort auch nur interpretiert wurde oder fundiert recherchiert
Sehen wir es einmal pragmatisch:
1.)
Generell ist das deutsche Rechtssystem so aufgebaut, daß überall dort, wo eine Versicherungspflicht besteht, ein "in den Verkehr bringen" und ein "in Betrieb nehmen" ohne den Nachweis einer bestehenden Versicherung ert gar nicht möglich ist. Beispiele hierfür sind die Zulassung eines Kraftfahrzeuges oder eines Luftfahrzeuges beim Bundesluftfahrtamt. Bei Flugmodellen gibt es noch nichteinmal einen Hinweis!
2.)
Überall dort, wo eine gesetzliche Verpflichtung besteht, wird in Deutschland von den Behörden kontrolliert, verfolgt und ggf. geahndet. Führerscheinpflicht, Anschnallpflicht, Steuerpflicht, Maulkorbpflicht..., um nur einige Beispiele zu nennen. Mir ist kein Fall bekannt, wo das Betreiben eines Flugmodelles ohne bestehende Versicherung geahndet wurde - warum wohl nicht? Wer überhaupt schon einmal auf bestehenden Versicherungsschutz kontrolliert wurde, bitte melden !!!
3.)
Über eines sind wir uns einig: Zwischen einem 300g Slowflyer und einem 4kg Verbrennerheli wird gesetzlich nicht unterschieden. Beides sind Flugmodelle, welche im öffentlichen Luftraum verkehren. Eure Interpretation als richtig unterstellt, würde das Szenario wie folgt aussehen: Der Vater betritt mit seinem Sohn den Modellbauladen und fragt nach einem einfachen Styromodell für ca. 20,- Eur. Daraufhin der Verkäufer: "Haben wir, aber bitte bedenken Sie, daß Sie für den Betrieb dieses Modelles eine jähliche Versicherungsprämie in Höhe von ca. 70,- Eur zu entrichten haben." Vater und Sohn verlassen kopfschüttelnd den Laden. Eure Interpretation als richtig unterstellt, wäre die Modellbaubranche ernsthaft gefährdet.
4.)
Entscheidend ist im Zweifelsfalle nicht das was im Gesetz steht, sondern das was der Richter sagt. Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, daß nicht der Gesetzestext, sondern dessen Auslegung und praktische Anwendung von Bedeutung ist. Und nur darum geht es hier für uns Modellflieger. Wie müssen wir uns verhalten und mit welchen Konsequenzen haben wir im Zweifelsfalle zu rechnen ?
5.)
Möchte ich nocheinmal ausdrücklich darauf hinweisen, daß ich eine entsprechende Versicherung für den Betrieb von Flugmodellen abgeschlossen habe und dies jedem Modellflieger auch wärmstens empfehle.
6.)
Habe ich mich heute Morgen mit der Abteilung "Luftpool" einer namhaften deutschen Versicherung in Verbindung gesetzt. Zur Erklärung: Das Luffahrtrisiko wird generell nicht von einem Versicherer alleine getragen. Die Versicherungen haben sich zu einem "Luftpool" zusammengeschlossen. Stürzt eine 747 ab, so trifft das nicht einen Versicherer alleine, sondern alle am "Luftpool" beteiligten Versicherungen tragen den Schaden gemeinsam.
In der Abteilung "Luftpool" der von mir kontaktierten Versicherungsgesellschaft war von einer generellen Versicherungspflicht für Flugmodelle nichts bekannt. Gesetze werden dort aber auch nicht gemacht. Gem. Mitteilung des Bundesluftfahrtamtes (Auskunft der Abteilung "Luftpool") wird zumindest bis zum 01.01.2007 das Thema "Versicherungspflicht für Flugmodelle" keines sein, da wohl dort auch die Problematik der Flugmodellgewichte (siehe Pkt.3.) erkannt wurde. Bis dorthin sollen neue, ergänzende Bestimmungen erlassen werden.
7.)
Werde ich mich an dieser Stelle aus der Diskussion ausklinken, da sie absehbar zu nichts führt. Schade finde ich, daß für die Allgemeinheit das unangenehme Gefühl der Ungewissheit zurückbleibt.
Letztendlich wird wahrscheinlich das Wort des Herrn RA. Sonnenschein für alle Gesetz sein
Die Frage bleibt, woher dieser seine Info`s bezieht.
der von Dir eingefügte Link hat Gewicht. Die Frage ist, ob dort auch nur interpretiert wurde oder fundiert recherchiert

Sehen wir es einmal pragmatisch:
1.)
Generell ist das deutsche Rechtssystem so aufgebaut, daß überall dort, wo eine Versicherungspflicht besteht, ein "in den Verkehr bringen" und ein "in Betrieb nehmen" ohne den Nachweis einer bestehenden Versicherung ert gar nicht möglich ist. Beispiele hierfür sind die Zulassung eines Kraftfahrzeuges oder eines Luftfahrzeuges beim Bundesluftfahrtamt. Bei Flugmodellen gibt es noch nichteinmal einen Hinweis!
2.)
Überall dort, wo eine gesetzliche Verpflichtung besteht, wird in Deutschland von den Behörden kontrolliert, verfolgt und ggf. geahndet. Führerscheinpflicht, Anschnallpflicht, Steuerpflicht, Maulkorbpflicht..., um nur einige Beispiele zu nennen. Mir ist kein Fall bekannt, wo das Betreiben eines Flugmodelles ohne bestehende Versicherung geahndet wurde - warum wohl nicht? Wer überhaupt schon einmal auf bestehenden Versicherungsschutz kontrolliert wurde, bitte melden !!!
3.)
Über eines sind wir uns einig: Zwischen einem 300g Slowflyer und einem 4kg Verbrennerheli wird gesetzlich nicht unterschieden. Beides sind Flugmodelle, welche im öffentlichen Luftraum verkehren. Eure Interpretation als richtig unterstellt, würde das Szenario wie folgt aussehen: Der Vater betritt mit seinem Sohn den Modellbauladen und fragt nach einem einfachen Styromodell für ca. 20,- Eur. Daraufhin der Verkäufer: "Haben wir, aber bitte bedenken Sie, daß Sie für den Betrieb dieses Modelles eine jähliche Versicherungsprämie in Höhe von ca. 70,- Eur zu entrichten haben." Vater und Sohn verlassen kopfschüttelnd den Laden. Eure Interpretation als richtig unterstellt, wäre die Modellbaubranche ernsthaft gefährdet.
4.)
Entscheidend ist im Zweifelsfalle nicht das was im Gesetz steht, sondern das was der Richter sagt. Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, daß nicht der Gesetzestext, sondern dessen Auslegung und praktische Anwendung von Bedeutung ist. Und nur darum geht es hier für uns Modellflieger. Wie müssen wir uns verhalten und mit welchen Konsequenzen haben wir im Zweifelsfalle zu rechnen ?
5.)
Möchte ich nocheinmal ausdrücklich darauf hinweisen, daß ich eine entsprechende Versicherung für den Betrieb von Flugmodellen abgeschlossen habe und dies jedem Modellflieger auch wärmstens empfehle.
6.)
Habe ich mich heute Morgen mit der Abteilung "Luftpool" einer namhaften deutschen Versicherung in Verbindung gesetzt. Zur Erklärung: Das Luffahrtrisiko wird generell nicht von einem Versicherer alleine getragen. Die Versicherungen haben sich zu einem "Luftpool" zusammengeschlossen. Stürzt eine 747 ab, so trifft das nicht einen Versicherer alleine, sondern alle am "Luftpool" beteiligten Versicherungen tragen den Schaden gemeinsam.
In der Abteilung "Luftpool" der von mir kontaktierten Versicherungsgesellschaft war von einer generellen Versicherungspflicht für Flugmodelle nichts bekannt. Gesetze werden dort aber auch nicht gemacht. Gem. Mitteilung des Bundesluftfahrtamtes (Auskunft der Abteilung "Luftpool") wird zumindest bis zum 01.01.2007 das Thema "Versicherungspflicht für Flugmodelle" keines sein, da wohl dort auch die Problematik der Flugmodellgewichte (siehe Pkt.3.) erkannt wurde. Bis dorthin sollen neue, ergänzende Bestimmungen erlassen werden.
7.)
Werde ich mich an dieser Stelle aus der Diskussion ausklinken, da sie absehbar zu nichts führt. Schade finde ich, daß für die Allgemeinheit das unangenehme Gefühl der Ungewissheit zurückbleibt.
Letztendlich wird wahrscheinlich das Wort des Herrn RA. Sonnenschein für alle Gesetz sein

Die Frage bleibt, woher dieser seine Info`s bezieht.
Gruß Frank
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Logo 600 SE, 5020-450, Jive 80HV, 10S 5000, 3x 1258TG+1290MG, Mini V-Stabi 5.1 Pro, mc24.
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- ER Corvulus
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#35
Hallo Frank, nur zu einem Punkt was dazu:
Wenn ich ein Auto kaufe, steht in der Betreibsanleitung zwar u.U. drin, dass ich mit breiten Schuhen vielleicht gleichzeitig Gas geben und Bremsen könnte - aber den Hinweis auf eine Bestehende Versicherungspflicht habe ich - zumindest in den ersten 10Seiten mit Achtung wichtig Gefahr... NICHT gefunden. Auch im Kaufvertrag ist gewöhnlich kein solcher Passus vorhanden - nicht mal Hinweis auf einen Führerschein (den muss man nur bei einer Probefahrt zeigen). Und beim Auto beschränkt sich die "Inverkehrsbringung" dann auf Schlüssel rein und ab die Post.
Grüsse Wolfgang
Wenn ich ein Auto kaufe, steht in der Betreibsanleitung zwar u.U. drin, dass ich mit breiten Schuhen vielleicht gleichzeitig Gas geben und Bremsen könnte - aber den Hinweis auf eine Bestehende Versicherungspflicht habe ich - zumindest in den ersten 10Seiten mit Achtung wichtig Gefahr... NICHT gefunden. Auch im Kaufvertrag ist gewöhnlich kein solcher Passus vorhanden - nicht mal Hinweis auf einen Führerschein (den muss man nur bei einer Probefahrt zeigen). Und beim Auto beschränkt sich die "Inverkehrsbringung" dann auf Schlüssel rein und ab die Post.
Grüsse Wolfgang
#36
Hi,
ich würde mich mal fragen, warum einige Händler in jüngster Zeit gerne angeben: Flughöhe maximal 30 Meter.
Dies geschieht meines Erachtens nur, um aus der Versicherungspflicht rauszukommen. Dass ein Silverlit deutlich über 30 Meter steigen kann, dass weiss inzwischen nicht nur Micha
.
Mit der Angabe der Maximalflughöhe von 30 Metern versuchen die Hersteller / Händler in den Ausnahmetatbestand des § 1 (2) Nr. 11 LuftVG reinzukommen. Ob das in dieser Art und Weise richtig ist, das erscheint mir zumindest sehr zweifelhaft. Ich denke die Grenze Spielzeug / Flugmodell ist doch fliessend und wird sicherlich noch durch entsprechende Verfahren geklärt werden müssen.
Alleine schon die Tatsache, dass die Hersteller angefangen haben diese Höhenangaben zu machen (und damit versuchen in die Schiene "sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte" reinzukommen) deutet doch recht klar auf eine entsprechende Versicherungspflicht für Flugmodelle aller Art hin.
Cu
Harald
ich würde mich mal fragen, warum einige Händler in jüngster Zeit gerne angeben: Flughöhe maximal 30 Meter.
Dies geschieht meines Erachtens nur, um aus der Versicherungspflicht rauszukommen. Dass ein Silverlit deutlich über 30 Meter steigen kann, dass weiss inzwischen nicht nur Micha

Mit der Angabe der Maximalflughöhe von 30 Metern versuchen die Hersteller / Händler in den Ausnahmetatbestand des § 1 (2) Nr. 11 LuftVG reinzukommen. Ob das in dieser Art und Weise richtig ist, das erscheint mir zumindest sehr zweifelhaft. Ich denke die Grenze Spielzeug / Flugmodell ist doch fliessend und wird sicherlich noch durch entsprechende Verfahren geklärt werden müssen.
Alleine schon die Tatsache, dass die Hersteller angefangen haben diese Höhenangaben zu machen (und damit versuchen in die Schiene "sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte" reinzukommen) deutet doch recht klar auf eine entsprechende Versicherungspflicht für Flugmodelle aller Art hin.
Cu
Harald
#38
Nöö,
hat leider nicht mehr ins Gepäck gepasst.
Ich hatte meine Endlossuchaktionen und zwei Dachbesteigungen hier in OBB.
Bisher habe ich ihn immer wieder gefunden
Teilweise ist es schon etwas peinlich wildfremde Leute zu fragen, ob die ne Leiter haben, weil mein Flugzeug auf deren Dach liegt. Die fragen dann in der Regel erst einmal, was das Ding denn alles kaputt gemacht hat.
Wenn den den Flieger dann sehen, dann fangen die immer so breit an zu grinsen
Cu
Harald
hat leider nicht mehr ins Gepäck gepasst.
Ich hatte meine Endlossuchaktionen und zwei Dachbesteigungen hier in OBB.
Bisher habe ich ihn immer wieder gefunden

Wenn den den Flieger dann sehen, dann fangen die immer so breit an zu grinsen

Cu
Harald
- ER Corvulus
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- Wohnort: ziemlich hoch über Augsburg ;)
#39
Ich habe gestern das erste mal in meinem Leben während eines Fluges die Senderbattereien gewechselt - und schon konnte ich das friedlich kreisende Ding durch beherztes "Motoren Aus" wieder zum landen bewegen - hatte zum Glück im Auto noch 'n paar neue rumliegen.
Grüsse Wolfgang
Grüsse Wolfgang
#40
Ich mal wieder.
Der arme RA Sonnenschein ist leider in Urlaub, aber seine supernette Vertreterin, will mir zur Versicherungspflicht was zusenden.
Der arme RA Sonnenschein ist leider in Urlaub, aber seine supernette Vertreterin, will mir zur Versicherungspflicht was zusenden.
Jeder macht Fehler. Die Kunst ist, sie zu machen, wenn keiner zuschaut!
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnauze halten!
Gruss Jürgen
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Gruss Jürgen
#42

Status: Flugtagebuch (grün=ok, orange=in Arbeit, rot=groundet)
Setup: Humingbird, Trex500ESP/FBL, WiiCopter, PZ Bf109, Easy Glider, Nuris, MCPx, MQX, Sim, Evo9 M-Link, DMFV
Setup: Humingbird, Trex500ESP/FBL, WiiCopter, PZ Bf109, Easy Glider, Nuris, MCPx, MQX, Sim, Evo9 M-Link, DMFV