TREX65 hat geschrieben: Bei einem Womo stellst du dich einfach auf einen Parkplatz und wenn die Polizei kommt sagst du einfach das du deine Fahrtüchtigkeit mit einer übernachtung wieder herstellen must!! Da können sie dir nichts!!
Das hatte ich auch so im Hinterkopf.
Aber, greift das Argument nicht genauso, wenn man eine Wagen hinten dran hat?
Bei Wowa ist das aber anders, Stühle raus und du machst Wildkampen!!
bei WoMo haben wir in Oberhausen einfach auf dem Parkplatz vom Centro gestanden, Polizwei schaute, fragte und düste wieder ab ohne zu murren!
Gruß
Michael ------------------------------------------------------------------
Der CC ist definitiv zu klein für einen Wohnwagen.
Und ein Zugfahrzeug und Wohnwagen ist fast so teuer wie ein Womo.
Da hilft eigentlich nur suchen und zb. Ebay beobachten. Manchmal gibt es da ganz gute Angebote. Ich habe das nicht so intensiv gemacht und zu dem Zeitpunkt wo ich meinen gekauft habe war der gleiche bei Ebay aber 10 Tsd Euro günstiger. Ich habe mich fast in den Hintern gebissen.
Was habt ihr für euren bezahlt?
Den finde ich ja mega klasse, aber ist mir eigentlich schon ne Nummer zu groß für HH.
6,5 Meter lassen sich hier gut handlen.
Andererseits, unterwegs kann man nie genug Platz haben.
In Spelle war die Kiste auch randvoll, trotz zwei Betten hinten als Ablage und die Garage war auch rappelvoll.
Ich habe 45 Tsd bezahlt(bei ebay gabs den für 34500,-). Klar ist der ein bischen groß. Aber so 6,8 bis 7,2m ist schon wegen der Heli - Moppel - Werkzeuggarage eine gute Lösung. Aber du hast ja schon alle Größen gehabt und weißt um die Vor und Nachteile.
Kommt immer darauf an welches Fabrikat und Ausstattung du möchtest.
Aber bei Ebay immer vorher persönlich anschauen, es gibt da auch ganz schöne Abzocker. Zu billige Angebote ziehen meist kostspielige Reperaturen nach sich. Da gibts nur eins Augen auf beim WOMO-Kauf.
Morgen wird mein gepackt für drei Wochen freue mich schon richtig drauf.
aber ich würde mir nen Camper kaufen, ist finde ich irgendwie stressfreier, ok teurer, aber zum thema mobil .. irgendwo hinten ein mofa drauf und schon ist man noch mobiler in der fremde als mit nem auto mit anhänger kupplung... natürlich lautete die kosten nutzen frage .. was besser ist je nach typ..
aber mit 80km/h oder 90 mit anhänger mal 1000 oder 1500km tuckeln dazu fehlt mir die geduld reisen ja mobil ja aber um die 130 in etwa minimum ...
austattung je nach bedarf aber eher für 2 personen nen 4er camper etc etc... platz ist shcnell verbraucht und modellbausachen können wie man sieht daheim oder im bastelkeller viel platz wegnehmen..
austattung je nach bedarf aber eher für 2 personen nen 4er camper etc etc... platz ist shcnell verbraucht und modellbausachen können wie man sieht daheim oder im bastelkeller viel platz wegnehmen..
Yap.
Ich will nicht jeden Tag umbauen.
Also feste Dinette und Bett sind Pflicht, und trotzdem soll hinten Platz für Modelle und eine kleine Werkstatt sein.
Danke, Elke muß noch diese Nacht arbeiten.
Dann werde ich mal Matratze horchen gehen damit ich morgen fit bin.
Bis in 3 Wochen. Und in Melle sehen wir uns ja sicher auch.
wenn ich mir beispielsweise solche Angebote anschaue, was überlegt man da noch an einem Wohnwagen. Der hat doch alles was man braucht. Und Sofortkaufpreis ist umgerechnet rund 20700.- Euro
Gruss Patrick (oi einä fa denä wamu nit värsteit )
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Sender: FF9 Super
Helis:
- Hirobo Lepton EX, PCM R149DP, 3 x S3150, GY-401 mit S9602
- Robbe Schlütter Moskito - Spass und Kameraheli
Das Halten und Parken von Wohnmobilen, Caravans und Gespannen
ist im öffentlichen Straßenverkehr dort erlaubt, wo es nach
der Straßenverkehrsordnung oder deren Zeichen nicht ausdrücklich
verboten ist. Sind Parkplätze mit dem Schild »Parkplatz«
beschildert, so dürfen dort Wohnmobile, Caravans und Gespanne
parken, wenn dies nicht durch Zusatzzeichen verboten ist. Beim
Parken darf die Campingausstattung im Fahrzeug genutzt
werden. Campingähnliches Leben, wie das Herausstellen von
Tischen und Stühlen, gilt als verkehrsfremd und darf beim Parken
und Übernachten nicht stattfinden.
Übernachten
Selbst längere Ruhepausen unterbrechen die vorwiegende
Nutzung eines Wohnmobils oder Gespannes zu Verkehrszwecken
nicht. Eine einmalige Zwischenübernachtung zur Wiederherstellung
der Fahrtüchtigkeit ist demnach zulässig. In der
Regel geht man dabei von einem Zeitraum bis zu zehn Stunden
aus. Natürlich darf beim Zwischenübernachten die Campingausstattung
im Fahrzeug genutzt werden.
Nicht zulässig ist dagegen mehrmaliges Übernachten am
gleichen Ort - die Straße wird dann nicht mehr vorwiegend zu
Verkehrszwecken genutzt.
Ein längerer Aufenthalt darf nur auf Campingplätzen stattfinden,
falls Städte und Gemeinden nicht
bestimmte Plätze dafür freigegeben haben. Auf Privatgrundstücken
(bei Restaurants, Tankstellen, etc.) darf man das Fahrzeug
nur mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers aufstellen.
Entsorgen
Nach der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, die Straße zu
beschmutzen oder zu benetzen. Abwasser aus dem Fahrzeug darf
also nicht auf die Straße abgelassen werden. Auch das Einleiten
von Abwasser in die gemeindliche Kanalisation ist eine unerlaubte
Nutzung. Erst recht trifft diese Bestimmung den Inhalt
von Fäkaltanks oder tragbaren Toiletten, denen eine desinfizierende
Flüssigkeit zugesetzt ist.
Tommy
mein Flugpark:
Lama2
T-Rex 450XL cde, Alu, CFK, DH400, Tsunami30
Funke: FF-7
(Übung macht den Meister, mal sehen wie lang das dauert)
mein Tierpark:
1 Hund (Dalmatiner) und wieder 1 Barsoi
1 Pferd