Raketenwerfer- ja.tracer hat geschrieben:Das schreibt Vario zu ihrem Rakentenwerfer:
"Technisch gesehen stellt der Gegenstand ein nicht tragbares Gerät zum Abschießen von Munition dar, welches in Deutschland nicht vom Waffengesetz erfaßt wird. Eine Einstufung als Schußwaffe i.S. des Beschußgesetzes § 1 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 A 1 UA Nr. 1.1 kommt nicht in Frage."
Aber von den Raketentreibsätzen steht da interessanterweise nichts...
Abgesehen von der Rechtslage- bei trockener Witterung in Wald- und Wiesennähe mit Raketen zu ballern ist eine reichlich dämliche Idee.
Zumal kein Mensch ausser einer groben Richtung genau sagen kann, wo die hinfliegen. Scheune, offene Autofenster, Wohnzimmer, usw.
Oliver
Oliver