heut morgen kam im ZDF ein kleines Interview mit nem Rechtsanwalt für Internetangelegenheiten.
Da wurde drüber gesprochen, was bei Videos, die auf Youtube etc. online gestellt werden, erlaubt ist und was nicht. Ich denke mal, das gilt im übertagenden Sinne auch für Bilder etc. - z.B. in Foren.
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/2/0,1872,5270530,00.html
Zusammengefaßt kann man sagen, daß wenn man fremdes Material online stellen will, daß man die Erlaubnis vom Ersteller braucht.
Weiterhin brauch man bei Videos (eventuell auch für Fotos), wenn da andere Personen drauf sind, deren Einverständnis, daß sie im Video öffentlich gezeigt werden dürfen - alternativ - man kündigt vorher an, daß man das online stellen will und die Person sagt gleich "Nein, ich will da nicht erscheinen" und man hält sich dran.
Bei dem Thema wurden als Beispiel nicht nur so Seiten wie Youtube genannt, wo man das nicht darf, sonder auch, wenn man auf der eigenen Homepage die Videos veröffentlichen will - und das gelte auch schon bei Videos von Klassenfahrten und so.
Das ist hier sicherlich nicht ganz so problematisch, aber das ist die offizielle rechtliche Seite und da hab ich mir gedacht, ist sicherlich mal interessant zu wissen.
MFG,
speedy
