Zahlenspiel
#138
...ich hätte sogar auch nix gegen 137 Mio $
Gruss Volker 
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- T-REX 500CF: HS82-MG, GY-401 & S9254, 15T, SLS 5s 3300
- Graupner MC 22s
- DMFV-Versichert

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- dc-fisherman
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#140
puh heut hats glaub ich 139 °C
Silverlit: PiccoZ
T-Rex 450 XL 120°: TH 450, TS: HS65MG, Microhelis MOT Chassi und viel Alu (grau/silber)
Motte: GWS PhA 300 Board, Pic FP Kopf
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- DerMitDenZweiLinkenHänden
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#141
[font=Lucida Console]Verrat!!111111
DC-FISHERMAN schwindelt wie 140 Lügenbeutel![/font]
Beweis:
Kurt
DC-FISHERMAN schwindelt wie 140 Lügenbeutel![/font]
Beweis:
Plädiere für sofortigen Ausschluss aus diesem hochintelligenten Fred und doppelt lebenslange Sperre für ihn!!!!11111puh heut hats glaub ich 139 °C
...
T-Rex 450 XL 120°
Kurt
#143
§ 142
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2. berechtigt oder entschuldigt
vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
von http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
danke
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2. berechtigt oder entschuldigt
vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
von http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
danke
MfG Dominik
#144
Hohes Gericht,DerMitDenZweiLinkenHänden hat geschrieben:[font=Lucida Console]Verrat!!111111
DC-FISHERMAN schwindelt wie 140 Lügenbeutel![/font]
Beweis:Plädiere für sofortigen Ausschluss aus diesem hochintelligenten Fred und doppelt lebenslange Sperre für ihn!!!!11111puh heut hats glaub ich 139 °C
...
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Kurt
wie der gegenerische Anwalt schon gefordert hat, plädiere ich für den Ausschluss des Angeklagten


gez.
Der Staatsanwalt
Gruß
Michael
Wenn du aufgibst, wirst du nicht erfahren, ob es das nicht doch wert gewesen wäre. (Damaris Wiesner)
Einige Freunde sind wie 1-Cent Münzen. Sie haben zwei Gesichter und sind ziemlich wertlos.
Michael
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- dc-fisherman
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#145
Ich plädiere auf mildernde Umstände aufgrund der sehr hohen Luftfeuchtigkeit. 144 Nürnberger Rostbratwürste zugunsten Hungerleidender auf der Gerichtsgrillparty halte ich für angemessen.mic1209 hat geschrieben: Hohes Gericht,
wie der gegenerische Anwalt schon gefordert hat, plädiere ich für den Ausschluss des Angeklagten, zusätzlich fordere ich eine Geldstrafe in höhe von 143 Tagessätzen zu je 1€, zugunsten der Gerichts-Grillparty.
![]()
gez.
Der Staatsanwalt
Der Angeklagte
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#146
Nach Paragraph 145 kann das Gericht auf mildernde Umstände entscheiden, auf Grund der Einsichtigkeit des Angeklagten befürwortet der Staatsanwalt dieses 

Gruß
Michael
Wenn du aufgibst, wirst du nicht erfahren, ob es das nicht doch wert gewesen wäre. (Damaris Wiesner)
Einige Freunde sind wie 1-Cent Münzen. Sie haben zwei Gesichter und sind ziemlich wertlos.
Michael
Wenn du aufgibst, wirst du nicht erfahren, ob es das nicht doch wert gewesen wäre. (Damaris Wiesner)
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#149
.......oder 148 Peitschenhiebe bekommenMarc P. hat geschrieben:Na das ist ja wieder Typisch für die deutsche Gerichtsbarkeit!
Woanders hätte er zurecht 147 Jahre Steine geklopft !!!

Man muss dem Angeklagten auch die Resozialisierung ermöglichen

Gruß
Michael
Wenn du aufgibst, wirst du nicht erfahren, ob es das nicht doch wert gewesen wäre. (Damaris Wiesner)
Einige Freunde sind wie 1-Cent Münzen. Sie haben zwei Gesichter und sind ziemlich wertlos.
Michael
Wenn du aufgibst, wirst du nicht erfahren, ob es das nicht doch wert gewesen wäre. (Damaris Wiesner)
Einige Freunde sind wie 1-Cent Münzen. Sie haben zwei Gesichter und sind ziemlich wertlos.
#150
Hmm, einen Wiederholungstäter freisprechen ?
Immerhin ist er noch 149 gegrillte Steaks schuldig.
MFG,
speedy
Immerhin ist er noch 149 gegrillte Steaks schuldig.

MFG,
speedy