Man muss ein "berechtigtes Interesse" nachweisen.
Harald, das ist so nicht ganz richtig.
Ich habe 6 Jahre im EMA gearbeitet.
Die EMA-Auskunft, die Du meinst, d.h. die man nur mit einem "berechtigten Interesse" bekommt, gibt Auskunft über vorherige Familiennamen, Geburtsort, Familienstand usw.
Die "einfache" EMA-Auskunft kriegt jeder "Hans und Franz", sofern mindestens 3 Angaben zur Person gemacht werden können. Die 3 Angaben wären:
1. Vorname
2. Familienname (bei Familienname isses egal, ob es der "aktuelle" oder "nur" der letzte bekannte ist)
3. Entweder das genaue Geburtsdatum (Tag, Monat UND Jahr) oder die letzte Dir bekannte Anschrift (Straße, Hausnummer, Ort).
Diese "einfache" EMA-Auskunft hat bis März 2004 noch 5,00 € gekostet. Wie es ab März 2004 mit den Gebühren aussieht, kann ich nicht mehr sagen, da ich ab März 2004 die Abteilung gewechselt habe.
Die "einfache" EMA-Auskunft stellst Du entweder persönlich bei dem EMA der letzten, Dir bekannten Anschrift oder aber schriftlich und fügst 5,00 € in bar oder in Form eines Verrechnungsschecks bei. Näheres darüber kannst Du aber meistens auch auf der Homepage der jeweiligen Stadt herausfinden.
Hoffe, ich konnte Dir helfen!!!