Frage zur Schadensregulierung

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tracer
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#31

Beitrag von tracer »

- Käffchen trinken
Tu ich nicht :)
- Irgendwas suchen, was du eh wegschmeissen wolltest.. Das zerknüllste dann unter Wutgebrüll oder schmeisst es aufn Asphalt bis es kaputt ist.
Nö. aufregen tue ich mich da auch nicht.
Nicht über nen Zettel, bei dem ich noch nicht weiss, in wie fern der mich wirklich Geld kosten.

Ich werde gleich mal Fotos machen, dann die HUK anrufen.
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Ladidadi
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#32

Beitrag von Ladidadi »

Blade hat geschrieben: - Irgendwas suchen, was du eh wegschmeissen wolltest.. Das zerknüllste dann unter Wutgebrüll oder schmeisst es aufn Asphalt bis es kaputt ist.
aber bitte nichts anderes kaputt machen!nicht das die asphaltdecke auch noch gemacht wird! :D
Gruss Daniel

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Blade
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#33

Beitrag von Blade »

SPAWN hat geschrieben:
In deiner Haftpflicht ist auch sozusagen eine kleine Rechtschutz. Denn deine Versicherung versucht nach Möglichkeit ja auch lieber NICHTS bezahlen zu müssen.
Kannst du mir das mal erläutern Blade? Ich habe "noch" keine Rechtsschutzversicherung, nur Haftpflicht und Teilkasko..

Nach deiner Aussage, brauche ich keine "Verkehrsrechtsschutz"? Bezahlt sowas die Haftpflicht??

Hast du dazu mal einen Link?
Eine Haftpflicht gilt bei Versicherungsleuten schon als "kleine Rechtschutz".
Das wichtigste hast du schon selbst gequotet.
Stell dir einfach folgenden Fall bei deiner Privathaftpflicht vor:
Dein 6 jähriger Sohn findet nen Nagel auf der Strasse und malt ein Bild in die Fahrertür des Autons von dem netten Onkel der über euch wohnt.
Der nette Onkel kommt nun zu dir, und will ne neue Lackierung.
Du gibst das an deine Haftpflicht weiter.
Die prüft dann, ob du oder SpawnisWeib ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wenn das nicht der Fall ist, wird der komplette Anspruch zu Recht abgelehnt, da das Kind unter 7 Jahren und somit "nicht deliktfähig" ist.
Ab 7 Jahren bis 14 oder 15 ist ein Kind bedingt deliktfähig, das heisst, hier würde ggf. ein Richter entscheiden ob das Kind deliktfähig ist (Faustregel: Willst du nen Lolli oder 5,- Euro? = Lolli nicht deliktfähig, 5,- = mehr als 1 Lolli wert = Deliktfähig)

Ist zugegebenermaßen nen Scheiss Beispiel weils eigentlich ungerecht dem netten Onkel gegenüber ist, aber wer hat gesagt, das deutsches Recht fair und gerecht ist???

Ist jedoch wichtig sowas zu wissen. Denn wenn man will das der nette Onkel nett bleibt, könnte man sich ggf. überlegen, das man die Aufsichtspflicht kurzseitig vernachlässigt hat (das kann ja sogar auch mal unverschuldet passieren).

Warum das nun ein Beispiel ist?
Na. Ohne Haftpflicht und die Prüfung der Versicherung hättest du dem netten Onkel höchstwahrscheinlich einfach die neue Lackierung bezahlt, oder?
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tracer
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#34

Beitrag von tracer »

Ist zugegebenermaßen nen Scheiss Beispiel weils eigentlich ungerecht dem netten Onkel gegenüber ist,
Das ist wohl wahr :(

Ich dachte, es gilt "Eltern haften für ihre Kinder"?
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Dome
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#35

Beitrag von Dome »

tun sie auch, deshalb wird ja geklärt, ob die aufsichtspflicht verletzt ist, denn dann haften sie
MfG Dominik
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tracer
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#36

Beitrag von tracer »

So, mal ein Bild aus google Earth.
(Ich denke, die Markierungen drauf gehen OK; Copyrighthinweis habe ich ja nicht entfernt.)

Leider ist das Bild schon älter, die Versorgungsstation steht noch nicht.

Aber so sieht man in etwa, wie es war.
An der Stelle "linker Camper" haben wir die Versorgung durchgeführt, an der Stelle rechter Camper kam ich ans Dach. Detailfotos folgen.

EDIT: Nun mit Bild :)
Dateianhänge
Camper.jpg
Camper.jpg (87.46 KiB) 118 mal betrachtet
Zuletzt geändert von tracer am 31.07.2007 11:14:35, insgesamt 1-mal geändert.
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SPAWN
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#37

Beitrag von SPAWN »

Na. Ohne Haftpflicht und die Prüfung der Versicherung hättest du dem netten Onkel höchstwahrscheinlich einfach die neue Lackierung bezahlt, oder?
Nö, ich hätte gesagt, dass es unmöglich mein Sohn gewesen sein könnte.. Ich hab nämlich ne Tochter :P


Also doch keine "Rechtsschutz" Ich könnte nicht einen Anwalt nehmen und mit ihm zusammen einen Rechtsstreit führen, den dann meine Versicherung bezahlt...

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helihopper

#38

Beitrag von helihopper »

Nöö Micha,

bei den sehr kleinen Scheisserchen nur, wenn Aufsichtspflichten verletzt wurden.

Ich hatte das Spiel mal bei mir im damaligen Restpostenmarkt. Da hat klein Hugo mal eben bei einer Kletterübung einen kompletten Posten Dekoglaskugeln mit Einsatz einer Schneeschaufel aus dem Regal gefegt. Schaden EK weit über 2000 DEM.
Ersatz Versicherung 0,00 DEM.

Der Vater war so fair und hat dennoch den NettoEK ausgeglichen. Hätte er aber nicht machen müssen. Klein Hugo ist aus der Nummer übrigens auch ohne Schnittverletzungen raus gekommen.



Cu

Harald
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#39

Beitrag von tracer »

tun sie auch, deshalb wird ja geklärt, ob die aufsichtspflicht verletzt ist, denn dann haften sie
Ja, aber das heisst, wenn das Kind zum spielen draussen war, kann es den Lack zerstören, ohne das der Besitzer seinen Schaden ersetzt bekommt? :(
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#40

Beitrag von tracer »

Ersatz Versicherung 0,00 DEM.
:-(
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Blade
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#41

Beitrag von Blade »

tracer hat geschrieben:
Ist zugegebenermaßen nen Scheiss Beispiel weils eigentlich ungerecht dem netten Onkel gegenüber ist,
Das ist wohl wahr :(

Ich dachte, es gilt "Eltern haften für ihre Kinder"?
"Eltern haften für ihre Kinder" ist übrigens von den BaustellenSchildern ja wohlbekannt, aber auch absoluter Schmarn. siehe oben.

Genauso wie "Aufgerissene Verpackungen verpflichten zum Kauf"(1) und bei Kreuzworträtseln mit Gewinn das "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen"(2).

(1) Niemand kann dich zum Kauf zwingen. Höchstens zum Wertausgleich, wenn die Ware ausgepackt schwerer verkäuflich ist.

(2) Niemand kann einseitig von sich aus das Gesetz ausser Kraft setzen.


Näheres dazu in Lexikon der Rechtsirrtümer
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peter.stegemann

#42

Beitrag von peter.stegemann »

Du kannst froh sein, wenn sich der Rotzloeffel bei der Aktion nicht noch verletzt. Sonst bist du als Halter des Fahrzeugs dafuer noch dran...
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#43

Beitrag von Blade »

tracer hat geschrieben:
tun sie auch, deshalb wird ja geklärt, ob die aufsichtspflicht verletzt ist, denn dann haften sie
Ja, aber das heisst, wenn das Kind zum spielen draussen war, kann es den Lack zerstören, ohne das der Besitzer seinen Schaden ersetzt bekommt? :(
Exakt.
tracer hat geschrieben:Verstehe einer unser Recht.
Das ist ganz einfach.
Park einfach 1x falsch, und schon bekommst nen voll gerechtes (*hüstel!*) Knöllchen!
Ruft aber eine Frau Nachts bei der Polizei an, weil ihr jemand auffällig folgt, interessiert das die Polizei genau ab dem Moment NACHDEM ihr was passiert ist...
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#44

Beitrag von tracer »

Sonst bist du als Halter des Fahrzeugs dafuer noch dran...
*kopfschüttel*

Da ist genauso hirnrissig, wie dass man einem Einbrecher Schmerzensgeld zahlen muss, wenn er sich in Deiner Wohnung an einer ungesicherten Baustelle verletzt. Habe ich aber auch mal gelesen. :(
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Ladidadi
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#45

Beitrag von Ladidadi »

deswegen sollte man auch bei einfahrten von einbahnstrassen auf rechts vor links achten!wenn einer falsch herum aus der der einbahnstrasse kommt hat er trotzdem vorfahrt!klingt komisch is aber so!
Gruss Daniel

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