längerer Auslandsaufenthalt - was beachten?

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TzaZicke
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#1 längerer Auslandsaufenthalt - was beachten?

Beitrag von TzaZicke »

Hallo ihr Lieben,

hab da mal eine Frage. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Es geht um folgendes:

Die älteste Schwester (80 Jahre alt) meiner Ma lebt mit ihrem Ehemann (81 Jahre alt) in North Baddesley, einem kleinen Dorf in der Nähe von Romsey bei Southampton.

Jetzt im Juli war meine Ma nach ca. 9 Jahren wieder bei denen zu Besuch. Es hat sich herausgestellt, daß beide nicht mehr so ganz fit sind. Meine Tante und meine Ma haben überlegt, daß meine Ma für 5 Monate zu denen geht und ihnen Gesellschaft leistet, sie also für einen längeren Zeitraum besucht.

Nun meine Frage bzw. die von meiner Ma:
Gibt es irgendwelche Dinge, die man bei so einem langen Auslandsaufenthalt beachten/beantragen muß? Ich meine "nein", da sie ja nur zu Besuch dort ist und keineswegs dort arbeiten möchte oder so.

Habt ihr ne Ahnung?
Lieben Gruß,
Nicole
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Ladidadi
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#2

Beitrag von Ladidadi »

da gibt es doch so nen auswärtiges amt da kann man sich informieren!soweit ich weis musst du trotzdem ne einreisegenehmigung haben wenn du längere zeit dich im ausland aufhältst!weis jetzt auch nicht wie das mit den steuern läuft weil da gab es auch noch was zu beachten auch wenn man nicht da arbeitet!muss ja dann die steuern für den zeitraum in deutschland nicht zahlen oder so!würd auf jeden fall mal nachfragen wegen den zeiträumen!gerade wegen dem 11.september hat sich da bestimmt einiges geändert gerade was den längeren aufenthalt im ausland betrifft!genau kann ich dir das nicht sagen!

Guck mal hier!Vielleicht ist da was dabei was weiter hilft!
Gruss Daniel

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thrillhouse
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#3

Beitrag von thrillhouse »

Viel wichtiger in diesem Alter, was sagt die Krankenversicherung?
Eine Auslands Zusatz Krankenversicherung ist doch imho auf 1-2 Monate beschränkt.

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Tueftler
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#4

Beitrag von Tueftler »

Eine Auslands Zusatz Krankenversicherung ist doch imho auf 1-2 Monate beschränkt.
Guter Einwand!! Manche Kassen bieten für 3 - 4 Euro im Monat einen ganzjährigen Service an. Hab auch sowas. Lohnt sich ;)
Gruß
Daniel
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Rainer
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#5

Beitrag von Rainer »

Hallo


also ganz wichtig wäre, immer auf der linken Straßenseite fahren. Die sind da etwas eigen. 8)



Grüße

Rainer
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helihopper

#6

Beitrag von helihopper »

Hi,

GB ist EU und Visafrei.
Von praktischer Bedeutung ist allerdings die Gesundheitsfürsorge. In GB gibt es eine Zweiklassenversorgung. Daher unbedingt mit der Krankenkasse Deiner Mutter sprechen und das Vorhaben erläutern. Dann müsste Deine Mutter sich auch ne Europäische Versicherungskarte beschaffen (über die Krankenkasse).
Gegebenen Falles kann es notwendig werden den Auslandsaufenthalt nach Drei Monaten kurz zu unterbrechen. Das müsste man erfragen.


Cu

Harald
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TzaZicke
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#7

Beitrag von TzaZicke »

@ Ladidadi - Danke für den link. Da habe ich mich auch schon mal schlaugelesen und eine Mail an den in HH ansässigen Honorarkonsul geschrieben. Da ich davon ausgehe, daß ich nicht die einzige bin, die ihn "nervt", habe ich paralell diesen Fred hier gestartet. Bin eben ungeduldig! :D

@ thrillhouse - Meine Ma ist 66, meine Tante ist 80. Soweit meine Ma mir gestern erzählte, wollte sie sich auf jedenfall schon mal bei ihrer Krankenversicherung erkundigen.

Danke Euch aber schon mal für die Beiträge!
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TzaZicke
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#8

Beitrag von TzaZicke »

@ Rainer - Das weiß meine Ma. Sie wird, wenn, aber eh nur Beifahrerin sein, da sie keinen Führerschein gemacht hat.

@ Harald - Danke... wie oben schon gesagt. Zwecks Krankenversicherung wird meine Ma sich mal erkundigen.
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Blade
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#9

Beitrag von Blade »

Generell sind viele Urlauber/Gäste nur bis max 90 Tage oder ähnliches ohne Visa (teilweise selbst mit) gern gesehen.
Wenns aber wie hier GB ist, also EU, dann ist sowas natürlich pups.

Für zuhause gibts aber einige wichtige Sachen:
- man muss sich drum kümmern das einem jemand die Post nachsendet oder wichtige Briefe öffnet. Fristen können durch Auslandsaufenthalt zwar unterbrochen werden. Aber nur in Urlaubsüblichem Rahmen. Spätestens ab 4 Wochen wird da erwartet, das man jemanden abstellt der einen über wichtige Post informiert.
- falls das eigene Auto auf offener Strasse geparkt wird, sollte alle 3-7 Tage jemand danach sehen. Ganz geil ists nämlich wenn (sorry) irgendnen Wichtigtuer z.B. umzieht, und sich Schilder für temp. Parkverbot bestellt und die deinen Parkplatz betreffen.
Abgeschleppt werden und 4 Monate Parkkosten beim Abschlepper "zu Recht" (ähem, Deutschland ist halt geil .. :pukeleft: ) zahlen zu dürfen, könnte die Heimkehrfreude etwas vergällen ..
- Miete zahlen nicht vergessen ist auch wichtig :-)
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Wenn 3 Frauen in einem Schuhgeschäft sind, und 5 rauskommen, müssen 2 wieder reingehen, damit keine mehr drin ist.
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TzaZicke
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#10

Beitrag von TzaZicke »

man muss sich drum kümmern das einem jemand die Post nachsendet oder wichtige Briefe öffnet
Das würden meine Patentante und ich erledigen.
falls das eigene Auto auf offener Strasse geparkt wird
Findet nicht statt, da meine Ma kein Auto/Führerschein hat.
Miete zahlen nicht vergessen ist auch wichtig
Das wäre auch gewährleistet.
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thrillhouse
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#11

Beitrag von thrillhouse »

Ganz geil ists nämlich wenn (sorry) irgendnen Wichtigtuer z.B. umzieht, und sich Schilder für temp. Parkverbot bestellt und die deinen Parkplatz betreffen. Abgeschleppt werden und 4 Monate Parkkosten beim Abschlepper "zu Recht"
das stimmt so nicht.
Wenn das Auto vor den Schildern da stand, wirst Du nichts zahlen müssen. Das zahlt dann der mit den temp Parkverbotsschildern.
peter.stegemann

#12

Beitrag von peter.stegemann »

Dein Fahrzeug steht im oeffentlichen Raum, du bist verpflichtet regelmaessig danach zu sehen (afaik so alle 2-3 Tage). Ich glaube der Fall mit dem temporaeren Parkverbot und Dauerparkern wurde schon tausende Male verhandelt :-)

Aber wer jemanden, der umzieht, als Wichtigtuer bezeichnet, wohnt wohl noch bei Mami...

Aber sie hat ja weder Auto, noch Fuehrerschein...
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#13

Beitrag von DerMitDenZweiLinkenHänden »

Bei der Post ausdrücklich als "vorübergehend im Ausland" oder so ähnlich melden. Ansonsten kann es passieren, dass der Fristenlauf bei amtlichen Schriftstücken beginnt und solche Schriftstücke dann als "zugestellt" gelten.

Zumindest hier in Österreich ist das so.

Kurt
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TzaZicke
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#14

Beitrag von TzaZicke »

DerMitDenZweiLinkenHänden hat geschrieben:Bei der Post ausdrücklich als "vorübergehend im Ausland" oder so ähnlich melden. Ansonsten kann es passieren, dass der Fristenlauf bei amtlichen Schriftstücken beginnt und solche Schriftstücke dann als "zugestellt" gelten.

Zumindest hier in Österreich ist das so.

Kurt
Hm... :scratch: Trifft in diesem Fall - denke ich - nicht zu, da schon eine regelmäßige Briefkastenleerung durch meine Patentante und durch mich gewährleistet wäre.

Mein Bruder und ich hätten auch Vollmachten...
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speedy
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#15

Beitrag von speedy »

Hmm ... jetzt wäre unser Insulaner natürlich der richtige Mensch, den man ansprechen könnte .... aber er kann ja grad nicht so wirklich hier schreiben.


MFG,
speedy
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