Internet Nutzung auf der Arbeit
#1 Internet Nutzung auf der Arbeit
Hallo!
Mein Brötchengeber hat sich mal wieder etwas einfallen lassen um die Motivation der Mitarbeiter zu steigern…
Seit heute ist die Private Nutzung des Internets bei Androhung Arbeitsrechtlicher Konsequenzen verboten worden.
Hier mal ein lustiger Auszug:
____________________________________________________________________________________
…
wird in Ergänzung des Arbeitsvertrages folgendes vereinbart:
1. EDV–/ Internetausstattung des Arbeitsplatzes
Aufgrund der Aufgabenstellung und Tätigkeit des Mitarbeiters ist es notwendig, dass ein
Arbeitsplatz mit elektronischen Telekommunikationsmitteln wie z. B. dem betrieblichen
EDV–Netz sowie einem Internetanschluss ausgestattet ist. Alle dafür notwendigen Softwareprogramme stehen im Netz zur Verfügung und sind lizenziert.
2. Private Nutzung
Die Nutzung der betrieblichen elektronischen Kommunikationsmittel, insbesondere die
Nutzung der bereit gestellten Softwareprogramme und des Internetanschlusses sowie die
Versendung von E–Mails darf ausschließlich für dienstliche Zwecke erfolgen. Eine private
Nutzung ist ausdrücklich nicht gestattet.
3. Installation von Software
Der Mitarbeiter darf keine fremden Programme auf die Festplatte kopieren, über Diskette,
CD–Rom, USB Stick oder Internet auf dem PC installieren und/oder einsetzen. Beim Verstoß gegen diese Weisung haftet der Mitarbeiter für alle dem Arbeitgeber entstehende
Schäden und wird diesen gegebenenfalls auch von Schadensersatzansprüchen Dritter
freistellen. Die Schadensersatzverpflichtung gilt insbesondere bei Vireninfizierung durch
unberechtigte Nutzung.
4. Virenkontrolle
Auf Virenkontrolle ist zu achten und jeder auftretende Virus unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden.
5. Überwachung
Der Arbeitgeber ist berechtigt, jede Nutzung der elektronischen Kommunikationssysteme,
insbesondere von E–Mail und Internet zu speichern und die Einhaltung der obigen Bestimmungen anhand der gespeicherten Daten zu überprüfen.
6. Arbeitsverhältnis
Verstöße gegen die vorstehenden Bestimmungen haben arbeitsrechtliche Konsequenzen
bis hin zur Kündigung zur Folge.
____________________________________________________________________________________
Dies wurde den Mitarbeitern (MA) mal eben so ins Intranet gelegt mit der Aufforderung dies umgehend zu unterschreiben
Nach § 87 Abs. 1 BetrVG ( Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb) hätte der AG die Zustimmung des Betriebsrates einholen müssen, oder mit selbigem eine Betriebsvereinbarung abschließen können/müssen.
Hat er natürlich nicht gemacht…
Wie ist es bei euch geregelt
Gruß,
Marc
Mein Brötchengeber hat sich mal wieder etwas einfallen lassen um die Motivation der Mitarbeiter zu steigern…
Seit heute ist die Private Nutzung des Internets bei Androhung Arbeitsrechtlicher Konsequenzen verboten worden.
Hier mal ein lustiger Auszug:
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…
wird in Ergänzung des Arbeitsvertrages folgendes vereinbart:
1. EDV–/ Internetausstattung des Arbeitsplatzes
Aufgrund der Aufgabenstellung und Tätigkeit des Mitarbeiters ist es notwendig, dass ein
Arbeitsplatz mit elektronischen Telekommunikationsmitteln wie z. B. dem betrieblichen
EDV–Netz sowie einem Internetanschluss ausgestattet ist. Alle dafür notwendigen Softwareprogramme stehen im Netz zur Verfügung und sind lizenziert.
2. Private Nutzung
Die Nutzung der betrieblichen elektronischen Kommunikationsmittel, insbesondere die
Nutzung der bereit gestellten Softwareprogramme und des Internetanschlusses sowie die
Versendung von E–Mails darf ausschließlich für dienstliche Zwecke erfolgen. Eine private
Nutzung ist ausdrücklich nicht gestattet.
3. Installation von Software
Der Mitarbeiter darf keine fremden Programme auf die Festplatte kopieren, über Diskette,
CD–Rom, USB Stick oder Internet auf dem PC installieren und/oder einsetzen. Beim Verstoß gegen diese Weisung haftet der Mitarbeiter für alle dem Arbeitgeber entstehende
Schäden und wird diesen gegebenenfalls auch von Schadensersatzansprüchen Dritter
freistellen. Die Schadensersatzverpflichtung gilt insbesondere bei Vireninfizierung durch
unberechtigte Nutzung.
4. Virenkontrolle
Auf Virenkontrolle ist zu achten und jeder auftretende Virus unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden.
5. Überwachung
Der Arbeitgeber ist berechtigt, jede Nutzung der elektronischen Kommunikationssysteme,
insbesondere von E–Mail und Internet zu speichern und die Einhaltung der obigen Bestimmungen anhand der gespeicherten Daten zu überprüfen.
6. Arbeitsverhältnis
Verstöße gegen die vorstehenden Bestimmungen haben arbeitsrechtliche Konsequenzen
bis hin zur Kündigung zur Folge.
____________________________________________________________________________________
Dies wurde den Mitarbeitern (MA) mal eben so ins Intranet gelegt mit der Aufforderung dies umgehend zu unterschreiben
Nach § 87 Abs. 1 BetrVG ( Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb) hätte der AG die Zustimmung des Betriebsrates einholen müssen, oder mit selbigem eine Betriebsvereinbarung abschließen können/müssen.
Hat er natürlich nicht gemacht…
Wie ist es bei euch geregelt
Gruß,
Marc
#2
@MarcP
ich darf ins Internet
, aber es ist ja auch meine Firma. Die Mitarbeiter aber auch, wenn sie es nicht übertreiben (z.B. sich Stundenlang im RHF aufhalten) 
ich darf ins Internet
Gruß Doc Tom
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- tracer
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- Beiträge: 63851
- Registriert: 18.08.2004 18:50:03
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#3
Wir haben es den Nutzern explizit erlaubt.Wie ist es bei euch geregelt
Aber die Ansage ist leider eindeutig
Hilft, wenn überhaupt, nur der Personal/Betriebsrat.
#4
damit ist leider auch nicht zu spaßen 
Gruß Doc Tom
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#5
Da sitzen ja nur Scharch-Kasper drin, ich zB. als Stellvert.Vorsitzendertracer hat geschrieben:
Aber die Ansage ist leider eindeutig
Hilft, wenn überhaupt, nur der Personal/Betriebsrat.
Daher ja auch meine Frage...
Ich sehe im Moment nur wenige Ansatzpunkte auch weiterhin den MA die Wartezeiten zwischen den Einsätzen so angenehm wie Möglich zu gestallten…
Der BR hat auf die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte der AN zu achten!! In jedem Fall lässt die Nutzung Rückschlüsse auf das verhalten am Arbeitsplatz zu, so dass der BR zustimmen muss. Hat der BR der Erfassung von Daten nicht zugestimmt, müssen diese umgehend wieder gelöscht werden. Außerdem ist eine Verwertung der Überwachungsergebnisse dem AN gegenüber unzulässig!!!!
Eine Überwachung der Inhalte der E-Mails darf nur dann durchgeführt werden, wenn ein begründeter Verdacht auf strafbare Handlungen, insbesondere den Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, besteht!!
Morgen wird es erst mal lustig, da wir dem AG untersagen, die AN aufzufordern das Formular zu unterzeichen und dies auch im Wege einer einstweiligen Verfügung vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.
Bin übrigens gerade im Nachtdienst...
#6
Das ist mir klarMarc P. hat geschrieben: Bin übrigens gerade im Nachtdienst...
Gruß Doc Tom
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-
MeisterEIT
#8
moin,
also ich weis nicht was daran jetzt so schlimm sein soll.
es gibt firmen die nehmen es mit der sicherheit ziemlich genau, was auch gut ist. und wenn die firma viel geld für netzwerksicherheit ausgibt, kann sie schlieslich vom arbeitnehmer verlangen, dass er die kosten nicht unnötig in die höhe treibt.
datenmengen sind zwar inzwischen ziemlich billig, aber diese datenmengen abzusichern wird aber dagegen teurer.
grüße
also ich weis nicht was daran jetzt so schlimm sein soll.
es gibt firmen die nehmen es mit der sicherheit ziemlich genau, was auch gut ist. und wenn die firma viel geld für netzwerksicherheit ausgibt, kann sie schlieslich vom arbeitnehmer verlangen, dass er die kosten nicht unnötig in die höhe treibt.
datenmengen sind zwar inzwischen ziemlich billig, aber diese datenmengen abzusichern wird aber dagegen teurer.
grüße
- thrillhouse
- Beiträge: 2428
- Registriert: 15.12.2006 20:01:52
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- Kontaktdaten:
#9
ich bin Admin, ich müsste mich also schon selber anprangern
.
solange es bei uns nicht übertrieben wird und die Arbeit darunter leidet, darf man bei uns surfen.
Wenn aber mal wieder jemand MP3 aus Netz mit solcher filesharing Tools ziehen will, bekommt er eh mit den Admins ärger und das ist schlimmer als Ärger mit dem Chef
.
solange es bei uns nicht übertrieben wird und die Arbeit darunter leidet, darf man bei uns surfen.
Wenn aber mal wieder jemand MP3 aus Netz mit solcher filesharing Tools ziehen will, bekommt er eh mit den Admins ärger und das ist schlimmer als Ärger mit dem Chef
#10
Letztendlich sitzt der AG am längern Hebel.
Irgendwie wird er Mittel und Wege finden seine Vorstellungen umzusetzen.
Und je mehr man mit rechtlichen Schritten gegen so eine Regelung vorgeht desto mehr Entgegenkommen kann man von der Gegenseite erwarten.
Oftmals erreicht man mehr wenn man eine gütliche Einigung anstrebt.
Ob das natürlich von Erfolg gekrönt ist, ist ein bischen wie Glückspiel.
Da kann man eigenlich nur das Betse hoffen.
Gruß
Tom
Irgendwie wird er Mittel und Wege finden seine Vorstellungen umzusetzen.
Und je mehr man mit rechtlichen Schritten gegen so eine Regelung vorgeht desto mehr Entgegenkommen kann man von der Gegenseite erwarten.
Oftmals erreicht man mehr wenn man eine gütliche Einigung anstrebt.
Ob das natürlich von Erfolg gekrönt ist, ist ein bischen wie Glückspiel.
Da kann man eigenlich nur das Betse hoffen.
Gruß
Tom
Gruß
Tom
wer weiß dass er nichts weiß, weiß immer noch mehr als der, der nicht weiß dass er nichts weiß.
Flotte: Mal mehr , mal weniger
Heck- und Seitenschweben
Tom
wer weiß dass er nichts weiß, weiß immer noch mehr als der, der nicht weiß dass er nichts weiß.
Flotte: Mal mehr , mal weniger
Heck- und Seitenschweben
#11
Grundsätzlich ist doch fraglich, warum manche Arbeitgeber zu solchen
Mitteln greifen (müssen)! Sicherlich hat kein vernünftig denkender Chef
etwas dagegen, wenn ein Mitarbeiter mal eine private E-Mail, während
seiner Arbeitszeit, in den Computer tippelt. Leider wird diese Freiheit
immer wieder durch Mitarbeiter untergraben, die meinen sie währen
schlauer als ihr Chef. Es werden Newsletter auf die Firmen-E-Mail Adresse
bestellt, regelmäßig bei Plus, Lidl, Aldi nachgesehen was es gerade günstig
gibt, nach Urlaubszielen gesucht, Urlaubsfotos von Freunden und
Bekannten bestaunt, die neusten Witze mit allen Freunden und Bekannten
ausgetauscht und im Firmennetzwerk verbreitet, sonstige private E-Mails
geschrieben und gelesen (inkl. aussortieren des eigenen Spam Befalles)
es wird bei ebay geboten und in Foren gesurft usw.
Wenn der Mitarbeiter nur 15 Minuten pro Tag privat surft (wie die
Erfahrung zeigt, ist es bei vielen deutlich mehr) käme das einer
Arbeitszeitverkürzung von 3,2% (8h Tag) gleich. Ich frage mich gerade,
was der gemeine Arbeitnehmer machen würde, wenn der Chef plötzlich
sagen würde: "Ab heute zahle ich ihnen 3,2% weniger Lohn!" Als
Begründung könnte er ja anfügen: "Ich fühle mich an meinem Arbeitsplatz
dann einfach wohler und ich bin besser motiviert, wenn ich auf
Firmenkosten anstatt einem Porsche, einen Ferrari fahren kann"
Ist nur mal so ein Denkanstoß für die Leute die immer so nach Freiheit
schreien!
In einer kleinen Firma kann das Ganze noch recht überschaubar gehalten
werden. In einer Großen Firma ist damit aber leider oftmals Schluss; und
so kann ich so manchen Chef gut verstehen.
Wichtig ist nach meiner Meinung ein Gleichgewicht, solange das gegeben
ist, würde ich als Chef den Mitarbeitern gestatten, den
Firmen-Internetanschluss auch schon mal für private Zwecke zu nutzen.
Allerdings würde ich meine Mitarbeiter nicht darüber im Unklaren lassen,
dass der gesamte Internet-Verkehr im Unternehmen, von einem
Administrator kontrolliert wird und eventuelle Auffälligkeiten, umgehend
gemeldet würden.
Mitteln greifen (müssen)! Sicherlich hat kein vernünftig denkender Chef
etwas dagegen, wenn ein Mitarbeiter mal eine private E-Mail, während
seiner Arbeitszeit, in den Computer tippelt. Leider wird diese Freiheit
immer wieder durch Mitarbeiter untergraben, die meinen sie währen
schlauer als ihr Chef. Es werden Newsletter auf die Firmen-E-Mail Adresse
bestellt, regelmäßig bei Plus, Lidl, Aldi nachgesehen was es gerade günstig
gibt, nach Urlaubszielen gesucht, Urlaubsfotos von Freunden und
Bekannten bestaunt, die neusten Witze mit allen Freunden und Bekannten
ausgetauscht und im Firmennetzwerk verbreitet, sonstige private E-Mails
geschrieben und gelesen (inkl. aussortieren des eigenen Spam Befalles)
es wird bei ebay geboten und in Foren gesurft usw.
Wenn der Mitarbeiter nur 15 Minuten pro Tag privat surft (wie die
Erfahrung zeigt, ist es bei vielen deutlich mehr) käme das einer
Arbeitszeitverkürzung von 3,2% (8h Tag) gleich. Ich frage mich gerade,
was der gemeine Arbeitnehmer machen würde, wenn der Chef plötzlich
sagen würde: "Ab heute zahle ich ihnen 3,2% weniger Lohn!" Als
Begründung könnte er ja anfügen: "Ich fühle mich an meinem Arbeitsplatz
dann einfach wohler und ich bin besser motiviert, wenn ich auf
Firmenkosten anstatt einem Porsche, einen Ferrari fahren kann"
Ist nur mal so ein Denkanstoß für die Leute die immer so nach Freiheit
schreien!
In einer kleinen Firma kann das Ganze noch recht überschaubar gehalten
werden. In einer Großen Firma ist damit aber leider oftmals Schluss; und
so kann ich so manchen Chef gut verstehen.
Wichtig ist nach meiner Meinung ein Gleichgewicht, solange das gegeben
ist, würde ich als Chef den Mitarbeitern gestatten, den
Firmen-Internetanschluss auch schon mal für private Zwecke zu nutzen.
Allerdings würde ich meine Mitarbeiter nicht darüber im Unklaren lassen,
dass der gesamte Internet-Verkehr im Unternehmen, von einem
Administrator kontrolliert wird und eventuelle Auffälligkeiten, umgehend
gemeldet würden.
Gruß H.
#12
@Heino
Genau so sehe ich das auch ! Es gibt aber auch Berufe, wie bei MarcP, wo extreme Wartezeiten überbrückt werden müssen. Alles in Allem ein sehr guter Beitrag von Dir.
Genau so sehe ich das auch ! Es gibt aber auch Berufe, wie bei MarcP, wo extreme Wartezeiten überbrückt werden müssen. Alles in Allem ein sehr guter Beitrag von Dir.
Gruß Doc Tom
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#13
Da gebe ich dir bei einer "normalen“ Tätigkeit recht, schließlich könnte ich ja in der Zeit in der ich privates Zeugs am Rechner mache ja auch produktiv etwas leisten.MeisterEIT hat geschrieben:moin,
also ich weis nicht was daran jetzt so schlimm sein soll.
Im Rettungsdienst hab ich aber aufgrund der Arbeitszeitverlängerung jede Woche 10h die ich nicht bezahlt bekomme da ich „Arbeitbereitschaft im Zuge der Wachen Entspannung“ leiste.
Sicherheitsrisiken beim Chaten im Forum, bei eBay, Wikipedia, Rote Liste, eMails verschicken?MeisterEIT hat geschrieben:es gibt firmen die nehmen es mit der sicherheit ziemlich genau, was auch gut ist. und wenn die firma viel geld für netzwerksicherheit ausgibt, kann sie schlieslich vom arbeitnehmer verlangen, dass er die kosten nicht unnötig in die höhe treibt.
Zuhause fang ich mir dadurch auch keine Bösartigen Sachen ein…
Das Installieren von Programmen dagegen hat dagegen auf einem Betriebseigenen Rechner zu unterbleiben, sehe ich auch so!
EDIT: Antwort hat ein wenig länger gedauert da ich gerade meine Wache Entspannung unterbrechen mußte...
Zuletzt geändert von Marc P. am 09.08.2007 01:51:00, insgesamt 2-mal geändert.
#15
Nein haben die Regel 
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