
Nee, ist schon klar, dass der Beitrag von "diesem Spezialisten" so alt ist, aber Unsinn bleibt Unsinn und gehört korrigiert.
Mir ging es auch darum, klar zustellen dass die Schutzgebiete bundesweit von uns nicht anzurühren sind.
Das Gerücht hält sich hartnäckig ist aber falsch. Das Betreten fremden Eigentums ohne Genehmigung ist Landfriedensbruch ohne wenn und aber.JMalberg hat geschrieben: Betreten von Eigentum um die Überreste vom Heli einzusammeln kann dir niemand verbieten. Die Reste sind ja auch dein Eigentum.
Dann ist Herr Eckert wohl nicht mehr auf dem Laufenden. Seit Veröffentlichung der 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) im Bundesgesetzblatt am 10. August 2005 gibt es in der Luft keinen versicherungsfreien Raum mehr, sprich die Ausnahmen für Luftfahrzeuge unter 5000g sind weggefallen.HeaDd hat geschrieben:flugmodelle, oder "slowflyer" (wie sie in den agbs beschrieben werden) bis 1000g benötigen KEINE zusatzversicherung! darunter zählen auch hubschrauber bis 1000g!
ich habe persönlich mit herrn eckert gesprochen, der mir das ganze ausführlich erklärt hat!![]()
Falsche Argumentationskette.Groucho hat geschrieben: Das Gerücht hält sich hartnäckig ist aber falsch. Das Betreten fremden Eigentums ohne Genehmigung ist Landfriedensbruch ohne wenn und aber.
Ich fürchte, wenn Du ihm damit kommst, wird er erst mal die Jungs im grünen Wagen holen und die werden dir erstmal blöde Fragen stellen, warum du mit Schadstoffen beladen über fremden Grundstücken unterwegs bisthelihopper hat geschrieben:Falsche Argumentationskette.Groucho hat geschrieben: Das Gerücht hält sich hartnäckig ist aber falsch. Das Betreten fremden Eigentums ohne Genehmigung ist Landfriedensbruch ohne wenn und aber.
Es geht darum den Grundstückseigentümer vor brennenden LiPos ausgelaufenen Schadstoffen etc. zu bewahren. Da muss und darf man sofort handeln (Vermeidung einer Schadensmehrung / Verböserung).
Ja, und wenn er entsprechend bös drauf ist, gibt es neben der Anzeige wegen Landfriedensbruch auch eine wegen Umweltverschmutzung und Sachbeschädigung.helihopper hat geschrieben:
Es geht darum das Eindringen zu rechtfertigen. Und dass Sprit, oder LiPos schadstoffbelastet sind steht wohl ausser Frage.
Stop Halt Moment.Wenn mein Fussball im Nachbargarten liegt, darf ich auch nicht ungefragt rüber.
Es ist nicht Schuld des Besitzers, wenn Trümmer auf seinem Grund liegen.
Es wäre also vorteilhaft, wenn wir unsere Helis gelb-schwarz lackieren.§ 962 BGB
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.
Weniger schaeumen und mehr lesen! Das es bei der Aussage ausschliesslich um die DMFV-Versicherung ging, wuerde schon vor 9 Monaten in den Antworten erklaert!Groucho hat geschrieben:Dann ist Herr Eckert wohl nicht mehr auf dem Laufenden.HeaDd hat geschrieben:flugmodelle, oder "slowflyer" (wie sie in den agbs beschrieben werden) bis 1000g benötigen KEINE zusatzversicherung! darunter zählen auch hubschrauber bis 1000g!
ich habe persönlich mit herrn eckert gesprochen, der mir das ganze ausführlich erklärt hat!
Ich denke jetzt aber auch das das die falsche Argumentation ist, denn ein Fußball ist noch lange kein Luftfahrzeug auch wenn er fliegt. Unsere Helis allerdings ausdrücklich laut LuftG.Groucho hat geschrieben:Das Gerücht hält sich hartnäckig ist aber falsch. Das Betreten fremden Eigentums ohne Genehmigung ist Landfriedensbruch ohne wenn und aber.JMalberg hat geschrieben:Betreten von Eigentum um die Überreste vom Heli einzusammeln kann dir niemand verbieten. Die Reste sind ja auch dein Eigentum.
Wenn mein Fussball im Nachbargarten liegt, darf ich auch nicht ungefragt rüber.
Es ist nicht Schuld des Besitzers, wenn Trümmer auf seinem Grund liegen.
Juristisch befindet sich fremdes Eigentum ohne sein Zutun auf seinem Grund und er muss es aushändigen, wobei er ggf. einen Schadenersatz fordern kann. Eine Erlaubnis zum Betreten wird nicht impliziert.
Oliver
Besser diese Seite und nur den letzten Post lesen...JMalberg hat geschrieben:Doch noch was gefunden, nur leider ohne Quellennachweis:
http://rclineforum.de/forum/thread.php?postid=1042893
Wie bereits erwähnt: Ohne meine Erlaubnis - kein Betreten, auch wenn ich ein Recht auf Bergung/Wiedererlangen meinesEigentums habe.peter.stegemann hat geschrieben:Besser diese Seite und nur den letzten Post lesen...JMalberg hat geschrieben:Doch noch was gefunden, nur leider ohne Quellennachweis:
http://rclineforum.de/forum/thread.php?postid=1042893