Wildfliegen

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JMalberg
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#31

Beitrag von JMalberg »

Ätsch Harald hat es verraten! :D

Nee, ist schon klar, dass der Beitrag von "diesem Spezialisten" so alt ist, aber Unsinn bleibt Unsinn und gehört korrigiert.

Mir ging es auch darum, klar zustellen dass die Schutzgebiete bundesweit von uns nicht anzurühren sind.
Jeder macht Fehler. Die Kunst ist, sie zu machen, wenn keiner zuschaut!
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnauze halten!

Gruss Jürgen
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Groucho
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#32

Beitrag von Groucho »

JMalberg hat geschrieben: Betreten von Eigentum um die Überreste vom Heli einzusammeln kann dir niemand verbieten. Die Reste sind ja auch dein Eigentum.
Das Gerücht hält sich hartnäckig ist aber falsch. Das Betreten fremden Eigentums ohne Genehmigung ist Landfriedensbruch ohne wenn und aber.

Wenn mein Fussball im Nachbargarten liegt, darf ich auch nicht ungefragt rüber.
Es ist nicht Schuld des Besitzers, wenn Trümmer auf seinem Grund liegen.

Juristisch befindet sich fremdes Eigentum ohne sein Zutun auf seinem Grund und er muss es aushändigen, wobei er ggf. einen Schadenersatz fordern kann. Eine Erlaubnis zum Betreten wird nicht impliziert.

Oliver

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Groucho
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#33

Beitrag von Groucho »

HeaDd hat geschrieben:flugmodelle, oder "slowflyer" (wie sie in den agbs beschrieben werden) bis 1000g benötigen KEINE zusatzversicherung! darunter zählen auch hubschrauber bis 1000g!
ich habe persönlich mit herrn eckert gesprochen, der mir das ganze ausführlich erklärt hat! ;)
Dann ist Herr Eckert wohl nicht mehr auf dem Laufenden. Seit Veröffentlichung der 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) im Bundesgesetzblatt am 10. August 2005 gibt es in der Luft keinen versicherungsfreien Raum mehr, sprich die Ausnahmen für Luftfahrzeuge unter 5000g sind weggefallen.

Alle Helicopter sind versicherungspflichtig.

Oliver

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helihopper

#34

Beitrag von helihopper »

Groucho hat geschrieben: Das Gerücht hält sich hartnäckig ist aber falsch. Das Betreten fremden Eigentums ohne Genehmigung ist Landfriedensbruch ohne wenn und aber.
Falsche Argumentationskette.

Es geht darum den Grundstückseigentümer vor brennenden LiPos ausgelaufenen Schadstoffen etc. zu bewahren. Da muss und darf man sofort handeln (Vermeidung einer Schadensmehrung / Verböserung) :).


Cu

Harald
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Groucho
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#35

Beitrag von Groucho »

helihopper hat geschrieben:
Groucho hat geschrieben: Das Gerücht hält sich hartnäckig ist aber falsch. Das Betreten fremden Eigentums ohne Genehmigung ist Landfriedensbruch ohne wenn und aber.
Falsche Argumentationskette.

Es geht darum den Grundstückseigentümer vor brennenden LiPos ausgelaufenen Schadstoffen etc. zu bewahren. Da muss und darf man sofort handeln (Vermeidung einer Schadensmehrung / Verböserung) :).
Ich fürchte, wenn Du ihm damit kommst, wird er erst mal die Jungs im grünen Wagen holen und die werden dir erstmal blöde Fragen stellen, warum du mit Schadstoffen beladen über fremden Grundstücken unterwegs bist ;)

Von einem Einsatz der roten Jungs mit dem Chemiemobil ganz zu schweigen :P

Oliver

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helihopper

#36

Beitrag von helihopper »

:)
Es geht darum das Eindringen zu rechtfertigen. Und dass Sprit, oder LiPos schadstoffbelastet sind steht wohl ausser Frage.



Cu

Harald
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Groucho
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#37

Beitrag von Groucho »

helihopper hat geschrieben::)
Es geht darum das Eindringen zu rechtfertigen. Und dass Sprit, oder LiPos schadstoffbelastet sind steht wohl ausser Frage.
Ja, und wenn er entsprechend bös drauf ist, gibt es neben der Anzeige wegen Landfriedensbruch auch eine wegen Umweltverschmutzung und Sachbeschädigung.

Wenn mein Fussball die Fensterscheibe vom Nachbarn zerdeppert und das Aquarium vom Goldfisch gleich mit, darf ich trotzdem nicht heldenhaft durch das Loch steigen, um die Mieze daran zu hindern, eine Fischmahlzeit zu geniessen.

Ohne Erlaubnis, kein Betreten. Wenn akute Gefahr herrscht und kein Eigentümer in Sicht, müsste ich streng genommen die Behörden einschalten.

Oliver

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Crizz
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#38

Beitrag von Crizz »

ähm..... es gibt da ne Ausnahme. Die nennt sich "Gefahr in Verzug". Aber davon sprechen wir hier nicht, das sind Situationen in denen Leib und Leben Dritter im Vordergrund steht.
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#39

Beitrag von thrillhouse »

Wenn mein Fussball im Nachbargarten liegt, darf ich auch nicht ungefragt rüber.
Es ist nicht Schuld des Besitzers, wenn Trümmer auf seinem Grund liegen.
Stop Halt Moment.
Eine Wiese die nicht befriedet sprich eingezäunt ist darf ich betreten. Das ist kein Hausfriedensbruch oder was auch immer.
“Eine Gesellschaft, die Ihre Freiheit zugunsten Ihrer Sicherheit opfert, hat beides nicht verdient.” – Benjamin Franklin.
”Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach verprasst.” – George Best
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Blade
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#40

Beitrag von Blade »

Im BGB gibt es spezielle Bienenparagraphen. Nach § 962 darf ein Imker, der seinen Bienenschwarm verfolgt, jedes Grundstück betreten.
Dies hat seinen Sinn darin, das weiterer Schaden vermieden werden soll.
§ 962 BGB
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.
Es wäre also vorteilhaft, wenn wir unsere Helis gelb-schwarz lackieren.
:-)

Und ernsthaft:
Es ist natürlich nicht 1:1 übertragbar. Aber dies und andere §§ die mit Schadensbegrenzung zu tun haben, sollte schon klarmachen, das man als Pilot eines abgestürzten Helis in einer ähnlichen Lage sein könnte.

Auslaufender Treibstoff oder Lithium können Gelände verseuchen. Selbst wenn der Heli auf einem Feld runterkam und der zugehörige Hof nur 500m weit weg ist. Bis man die "Erlaubnis" geholt hätte, wäre es oft zu spät.

Allerdings betritt man das Gelände dann auch auf eigene Gefahr und darf sich nicht über liebestolle Stiere oder Ziegen wundern. Gänse und Schwäne können auch echt unangenehm werden!

Und siehe oben:
Wer beim drüber steigen z.b. nen Zaun beschädigt, oder sonstwelche Schäden entstanden sind, so steht man natürlich dafür grade.
Blade empfiehlt: DMFV IV - Blade fliegt: minicopterJoker - und flog: Trex 450 verkauft - Trex 600E verkauft - Blade bloggt: Mariosagt.de!
Wenn 3 Frauen in einem Schuhgeschäft sind, und 5 rauskommen, müssen 2 wieder reingehen, damit keine mehr drin ist.
peter.stegemann

#41

Beitrag von peter.stegemann »

Groucho hat geschrieben:
HeaDd hat geschrieben:flugmodelle, oder "slowflyer" (wie sie in den agbs beschrieben werden) bis 1000g benötigen KEINE zusatzversicherung! darunter zählen auch hubschrauber bis 1000g!
ich habe persönlich mit herrn eckert gesprochen, der mir das ganze ausführlich erklärt hat! ;)
Dann ist Herr Eckert wohl nicht mehr auf dem Laufenden.
Weniger schaeumen und mehr lesen! Das es bei der Aussage ausschliesslich um die DMFV-Versicherung ging, wuerde schon vor 9 Monaten in den Antworten erklaert!
BluetriX
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#42

Beitrag von BluetriX »

Blade hat geschrieben: Es wäre also vorteilhaft, wenn wir unsere Helis gelb-schwarz lackieren.
:-)
Ich sag nur:
Honey Bee King V2 :lol:

Damit hast du deine Biene ^^

Gruß BluetriX
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JMalberg
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#43

Beitrag von JMalberg »

Groucho hat geschrieben:
JMalberg hat geschrieben:Betreten von Eigentum um die Überreste vom Heli einzusammeln kann dir niemand verbieten. Die Reste sind ja auch dein Eigentum.
Das Gerücht hält sich hartnäckig ist aber falsch. Das Betreten fremden Eigentums ohne Genehmigung ist Landfriedensbruch ohne wenn und aber.

Wenn mein Fussball im Nachbargarten liegt, darf ich auch nicht ungefragt rüber.
Es ist nicht Schuld des Besitzers, wenn Trümmer auf seinem Grund liegen.

Juristisch befindet sich fremdes Eigentum ohne sein Zutun auf seinem Grund und er muss es aushändigen, wobei er ggf. einen Schadenersatz fordern kann. Eine Erlaubnis zum Betreten wird nicht impliziert.

Oliver
Ich denke jetzt aber auch das das die falsche Argumentation ist, denn ein Fußball ist noch lange kein Luftfahrzeug auch wenn er fliegt. Unsere Helis allerdings ausdrücklich laut LuftG.
Aus diesem LuftG ist dementsprechend auch abzuleiten dass das abgestürtzte Luftfahrzeug geborgen werden MUSS. (Irgendwo steht das auch in der LuftVO drin, nur find ichs mal wieder nicht :) http://www.gesetze-im-internet.de/luftv ... 20963.html).

Doch noch was gefunden, nur leider ohne Quellennachweis:
http://rclineforum.de/forum/thread.php?postid=1042893
Jeder macht Fehler. Die Kunst ist, sie zu machen, wenn keiner zuschaut!
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnauze halten!

Gruss Jürgen
peter.stegemann

#44

Beitrag von peter.stegemann »

JMalberg hat geschrieben:Doch noch was gefunden, nur leider ohne Quellennachweis:
http://rclineforum.de/forum/thread.php?postid=1042893
Besser diese Seite und nur den letzten Post lesen...
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Groucho
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#45

Beitrag von Groucho »

peter.stegemann hat geschrieben:
JMalberg hat geschrieben:Doch noch was gefunden, nur leider ohne Quellennachweis:
http://rclineforum.de/forum/thread.php?postid=1042893
Besser diese Seite und nur den letzten Post lesen...
Wie bereits erwähnt: Ohne meine Erlaubnis - kein Betreten, auch wenn ich ein Recht auf Bergung/Wiedererlangen meinesEigentums habe.

Oliver

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Gallerie: http://www.rc-heli-fan.org/gallery/albu ... um_id=1704
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