selbst wir sind am Woende aufm Platz nicht über die zugegeben "nervenden" Traktoren geflogen die ihre Saat ausgebracht haben. Muss ja nicht sein

Sowas meinte ich...Nurflug hat geschrieben:Hallo zusammen,
möchte mich nur ungern einmischen, aber es gibt soweit ich dies noch in gespeichert habe, für die Wildfliegerei selbstverständlich mit gültiger Modellversicherung eine Richtlinie von min. 800m zum nächsten Haus, Autobahn usw..
Zu erfragen ist dies bei verschiedenen Vericherungen die diebezüglich bestimmt gerne Auskunft geben.
Gruss
Nurflug
ich klink mich hier aus.. wurde alles gesagt. Soetwas sind einzelfälle und werden auch dementsprechend gehandelt. pauschal kann man dazu sicherlich wenig sagen.Hallo,
achtet zumindest darauf, das die Autobahn nicht überflogen wird, diese also in eurem Rücken ist.
Mehr Sorgen bereitet mir das Fliegen in der Nähe eines Großflughafens...
Woher meinst du das zu wissen ? Es gibt für V-Helis eine Bestimmung, daß diese 1,5km oder so vom nächsten Ort nur fliegen dürfen - Thema Lärmbelästigung - aber für E-Helis höre ich jetzt zum ersten Mal von so einer Bestimmung.eine Richtlinie von min. 800m zum nächsten Haus, Autobahn usw..
Ja - ich spreche ja auch von E-Helis unter 5kg.Und E-Helis (alle Luftfahrzeuge) über 5 kg
Weil wenn die Kirche in Dorf bleibt, kann man da ja auch mal drumrum fliegen !jax hat geschrieben:@jörg genau: kirche + dorf!!!
und.. "Was ist denn das für ein schalter"