eBay Ärger

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Doc Tom
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#61

Beitrag von Doc Tom »

hey was ist hier los :roll: . Wo wollt Ihr die 80 Leute hernehmen um mich niederzustrecken ?
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Henk
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#62

Beitrag von Henk »

wir scheiben in die Zeitung es gibt gratis Getränke :-D :twisted:
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Doc Tom
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#63

Beitrag von Doc Tom »

Henk hat geschrieben:wir scheiben in die Zeitung es gibt gratis Getränke :-D :twisted:
Scheiben ? :-) BTW: was bringst Du zum Fliegen mit, ich bin ja nur am Freitagabend beim Treffen. Also schon mal nix mit 3 Tage Folter ;-) Wo bin ich hier nur gelandet :roll:
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Henk
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#64

Beitrag von Henk »

Ich bringe natürlich meinen ECO 8 Royal mit :twisted:
natürlich incl. eingebauter PoPoklatsche :wink:
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#65

Beitrag von tracer »

Ich bringe natürlich meinen ECO 8 Royal mit
Die Frage war, was Du zum Fliegen mit bringst ...

Habe erst einmal einen Royal live gesehen, der hat aber sein Heck abgeworfen, bevor er in die Luft kam ...
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Doc Tom
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#66

Beitrag von Doc Tom »

Henk hat geschrieben:Ich bringe natürlich meinen ECO 8 Royal mit :twisted:
natürlich incl. eingebauter PoPoklatsche :wink:
Einen Öko ? Na da bin mal gespannt, die sollen ja sehr ruhig fliegen. Oder war es nur ruhig fliegen ;-)
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#67

Beitrag von Doc Tom »

tracer hat geschrieben:
Ich bringe natürlich meinen ECO 8 Royal mit
Die Frage war, was Du zum Fliegen mit bringst ...

Habe erst einmal einen Royal live gesehen, der hat aber sein Heck abgeworfen, bevor er in die Luft kam ...
:D :shock: :D :shock: :D
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#68

Beitrag von speedy »

Einen Öko
.... wird es vermutlich nicht zu sehen geben. :(


MFG,
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Henk
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#69

Beitrag von Henk »

also nachdem wir den Spurlauf eingestellt hatten lief er serh gut und ist auch geflogen, kann man nichts gegen sagen !!!
Was ich leider nnur schon oft gehört habe ist, dass sich der spurlauf verstellt, hoffe das dem nicht so ist, hab nämlich sehr lange dran gesessen den anstellwinkel auf jeder erdenklichen Position genaustens abzustimmen ^^
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#70

Beitrag von tracer »

So, habe storniert, und bewertet.

*lol* Nach ner negativen Bewertung fragt eBay mich, ob ich den zu meinen bevorzugten Käufern hinzufügen will :)
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Henk
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#71

Beitrag von Henk »

den quatsch von ebay kenne ich nur zu gut ^^
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B.Lödmann
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#72

Beitrag von B.Lödmann »

Ob dass so die korrekte Vorgehensweise ist möchte ich mal in Frage stellen. Möglicherweise wird dann der Verkäufer weitere Schritte unternehmen wegen geschäftschädigender Äusserungen.
Laut Eingangsposting in diesem Thread hat der Verkäufer einen Bestandsfehler eingeräumt - sowas kann ja durchaus mal vorkommen. Oder dürfen gewerbliche Anbeiter nie Fehler machen?
Andererseits kauft man in Webshops ohne direkte Verfügbarkeitsanzeige auch oft was worauf man dann länger warten muss.
Ausserdem war hier ja auch mal wieder die "Geiz ist Geil" Mentalität im Spiel wenn ich das richtig sehe. Der günstigste Onlineshop war teurer wie bei Ebay inkl. Versand. Dass der Verkäufer trotz Ebaygebühren aber evtl. auch noch etwas verdienen und möglicherweise auch davon leben möchte erscheint auch nicht ganz abwegig. Aber den super Service sollte er natürlich trotzdem bieten, am besten ein komplettes Büro für Buchhaltung und Logistik unterhalten, grosses Lager und Verpackung und Versand am Fliessband usw. damit die Schnäppchenjäger am Tag nach der Überweisung schon ihren Artikel zum Bestpreis in der Hand halten.
Auch wenn Ebay in den Bedingungen stehen hat dass nur direkt verfügbare Artikel angeboten werden dürfen wird das wohl von vielen gewerblichen Anbietern trotzdem etwas anders gehandhabt. Einfach weil sonst die Preise nicht zu realisieren wären und dann wiederum keiner kaufen würde. Und geltendes Recht sind die Ebaybedingungen sowieso nicht, vieles dient nur der Gewinnmaximierung und dem Eigenschutz von Ebay, diverse Bedingungen sind bzw. waren sogar sittenwidrig und wurden inzwischen wiederwillig angepasst.
Aber jetzt wird bei Ebay mit der anomymen Form des bietens bei Artikeln ab 100,- sowieso alles besser denn der Preistreiberei über einen Zweitaccount sind ja nun keine Grenzen mehr gesetzt. :D
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glaus
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#73

Beitrag von glaus »

B.Lödmann hat geschrieben:Ob dass so die korrekte Vorgehensweise ist möchte ich mal in Frage stellen.
klar, das steht jedme zu...
Möglicherweise wird dann der Verkäufer weitere Schritte unternehmen wegen geschäftschädigender Äusserungen.
Das steht auch dem Händler zu, ob er recht bekommt ist ne andre Frage, wenn er nicht Recht bekommt ist es in Ordnung, wenn er die Kosten zahlen muss ;-)
Laut Eingangsposting in diesem Thread hat der Verkäufer einen Bestandsfehler eingeräumt - sowas kann ja durchaus mal vorkommen.
Fehler können passieren, klar, aber sie dürfen dann auch erwähnt werden. wenn jemand negative Erfahrungen macht, darf er (in meinem Verständnis) das auch sagen...
Oder dürfen gewerbliche Anbeiter nie Fehler machen?
doch, aber sie sollten dazu stehen...
Andererseits kauft man in Webshops ohne direkte Verfügbarkeitsanzeige auch oft was worauf man dann länger warten muss.
Da ist man sich dessen bewustt, und muss damit rechnen, dass es länger dauert. oder man fragt nach, und bekommt eine (hoffentlich) verlässliche antwort. aber falsche tatsachen behaupten ist auch nicht schön...
Ausserdem war hier ja auch mal wieder die "Geiz ist Geil" Mentalität im Spiel wenn ich das richtig sehe. Der günstigste Onlineshop war teurer wie bei Ebay inkl. Versand. Dass der Verkäufer trotz Ebaygebühren aber evtl. auch noch etwas verdienen und möglicherweise auch davon leben möchte erscheint auch nicht ganz abwegig. Aber den super Service sollte er natürlich trotzdem bieten, am besten ein komplettes Büro für Buchhaltung und Logistik unterhalten, grosses Lager und Verpackung und Versand am Fliessband usw. damit die Schnäppchenjäger am Tag nach der Überweisung schon ihren Artikel zum Bestpreis in der Hand halten.
falsche tatsachen sollte er deshalb trotzdem nicht behaupten. Klar, Fehler können passieren, aber der Händler muss dann dazu stehen. Auch in Bewertungen. Aber Falsche Tatsachen zu behaupten ist nicht ok...
Auch wenn Ebay in den Bedingungen stehen hat dass nur direkt verfügbare Artikel angeboten werden dürfen wird das wohl von vielen gewerblichen Anbietern trotzdem etwas anders gehandhabt. Einfach weil sonst die Preise nicht zu realisieren wären und dann wiederum keiner kaufen würde.
Der andere ist auch aus dem fenster gesprungen... Das waren schon immer die schlechtesten Argumente. Die Ebay statuten sind anscheinend nunmal dass man keine nicht verfügbaren Artikel anbieten darf. Und solang gerichtlich nichts anderes klargestellt wurde, ist davon auszugehen, dass diese Klausel Gültigkeit hat. Und wenn ich ein Geschäftsmodell habe, dass nur funktioniert, wenn ich falsche Tatsachen behaupte, läuft irgendetwas falsch...
Und geltendes Recht sind die Ebaybedingungen sowieso nicht, vieles dient nur der Gewinnmaximierung und dem Eigenschutz von Ebay, diverse Bedingungen sind bzw. waren sogar sittenwidrig und wurden inzwischen wiederwillig angepasst.
Sittenwidirege Klauseln wurden (wenn auch widerwillig) angepasst. Genau das ist der Punkt, sie wurden angepasst. Als Nutzer der Plattform muss ich ausgehen, dass die regeln Gültigkeit besitzen, vor allem da sie nicht offensichtlich gegen die Sitten oder geltendes Recht verstoßen (Belehre mich eines besseren, aber dann bitte mit Grundsatzurteil oder Paragraph...)
Aber jetzt wird bei Ebay mit der anomymen Form des bietens bei Artikeln ab 100,- sowieso alles besser denn der Preistreiberei über einen Zweitaccount sind ja nun keine Grenzen mehr gesetzt. :D
Das widerspricht gegen die Regeln, und ist deshalb nicht ok. (Sorry, wenn das komisch klingt...) Nur weil ich in der Stadt vielleicht 200 km/h fahren kann, ist es trotzdem nicht ok. Es gibt vieles in der Welt was nicht erlaubt ist, und auch nicht gemacht werden sollte. Nur weil es technisch nicht verhindert wird (viele Autos können 200 fahren , und interessieren sich nicht dafür, ob es an dieser Stelle erlaubt ist...), ist es nicht legitim das zu verwenden. mit wieteren Accounts etwas hochzubieten ist nicht in Ordnung, und sollte verfolgt wreden. Aber die Ressourcen dafür sind nunmal begrenzt, genauso wie nicht alle 100m ein Blitzer steht...

Also, um nen langen Post zusammen zu fassen: Wenn ein Fehler beim Händler vorliegt, muss er damit Leben, dass jemand dies kund tut. Solange keine falschen Tatsachen behauptet werden kann ich nichts verwerfliches daran finden, und solange die Bewertung der Wahrheit entspricht, wird auc jedes Gericht keinen Fehler des Bewertenden erkennen...
Wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten, und Garantie übernehm ich grundsätzlich für gar nix...

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B.Lödmann
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#74

Beitrag von B.Lödmann »

glaus hat geschrieben:
Das steht auch dem Händler zu, ob er recht bekommt ist ne andre Frage, wenn er nicht Recht bekommt ist es in Ordnung, wenn er die Kosten zahlen muss ;-)
Das ist ja nur reine Spekulation, ich kann man nur an das halten was hier geschrieben wurde und da hat der Händler von sich aus ohne Nachfrage einen Fehler eingeräumt und sofort den Rücktritt angeboten bzw. die entstehende Lieferverzögerung angegben. Deswegen eine negative Bewertung zu geben die zumindest bei Verkäufern mit kleinem Bewertungsprofil nachweislich zu niedrigeren Preisen bei weiteren Auktionen führt ist wohl kaum gerechtfertigt
Immerhin gab es zu der Thematik schon Gerichtsentscheidungen.
glaus hat geschrieben: Fehler können passieren, klar, aber sie dürfen dann auch erwähnt werden. wenn jemand negative Erfahrungen macht, darf er (in meinem Verständnis) das auch sagen...
Sagen kann er es, dagegen hat niemand etwas. Aber es in einer Form publizieren so das dem Händler daraus in weiterer Konsequenz evtl. Gewinneinbussen entstehen ist eine andere Sache. Es sollte doch immer die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben.
glaus hat geschrieben:
doch, aber sie sollten dazu stehen...
Der Händler hat den Fehler doch von sich aus ohne Nachfrage zugegeben, also wo ist das Problem?
glaus hat geschrieben: Da ist man sich dessen bewustt, und muss damit rechnen, dass es länger dauert. oder man fragt nach, und bekommt eine (hoffentlich) verlässliche antwort.
Warum ist man sich bei Onlineshops dessen bewusst? Bist du Hellseher? Oft steht da auch sinngemäss Versand nach Zahlungseingang, aber nichts davon das es auch bis zu 2 Wochen dauern kann. Oder es teht in 2 - 3 Tagen lieferbar und man wartet trotzdem über 10 Tage.
glaus hat geschrieben: aber falsche tatsachen behaupten ist auch nicht schön...
Wer hat das denn getan? Kannst du dem Ebayhändler hier nachweisen dass er falsche Tatsachen behauptet hat? Ansonsten betreibst du hier schon üble Nachrede um es mal in deiner peniblen Art auszudrücken.
glaus hat geschrieben:
falsche tatsachen sollte er deshalb trotzdem nicht behaupten. Klar, Fehler können passieren, aber der Händler muss dann dazu stehen. Auch in Bewertungen. Aber Falsche Tatsachen zu behaupten ist nicht ok...
Nun liefere doch erstmal den Beweis dafür dass der Händler falsche Tatsachen behauptet hat. Scheinbar hast du ja Insiderinformationen die hier bisher verborgen blieben.
glaus hat geschrieben:
Der andere ist auch aus dem fenster gesprungen... Das waren schon immer die schlechtesten Argumente.
Deine Argumente sind schlecht. Es gibt bisher keinen Beweis das der Händler hier vorsätzlich falsch gehandelt hat, aber du legst das bei deiner seltsamen Argumentation zu Grunde. Anfangs hattest du auch eingeräumt das der Händler einen Fehler machen darf, inzwischen unterstellst du ihm das er lügt.
glaus hat geschrieben:
Die Ebay statuten sind anscheinend nunmal dass man keine nicht verfügbaren Artikel anbieten darf. Und solang gerichtlich nichts anderes klargestellt wurde, ist davon auszugehen, dass diese Klausel Gültigkeit hat.
Selbst dazu gab es imho schon ein Gerichtsurteil und es kann einem letztlich auch keiner verbieten als Verkäufer etwas anzubieten was man erst im Laufe oder nach Ende der Auktion einkauft oder geliefert bekommt.
glaus hat geschrieben:
Und wenn ich ein Geschäftsmodell habe, dass nur funktioniert, wenn ich falsche Tatsachen behaupte, läuft irgendetwas falsch...
Schief läuft so einiges, aber daran ist eher das Kaufverhalten und der Kunde schuld als die Händler. Deiner schwarz-weiss Malerei nach sollten wohl über 50% aller Webshops dichtmachen.
glaus hat geschrieben:
Sittenwidirege Klauseln wurden (wenn auch widerwillig) angepasst. Genau das ist der Punkt, sie wurden angepasst. Als Nutzer der Plattform muss ich ausgehen, dass die regeln Gültigkeit besitzen, vor allem da sie nicht offensichtlich gegen die Sitten oder geltendes Recht verstoßen (Belehre mich eines besseren, aber dann bitte mit Grundsatzurteil oder Paragraph...)
Langsam wirds albern. Du könntest ja erstmal die Beweise für deine fragwürdigen Äusserungen liefern.
Im übrigen haben wohl die wenigsten Ebaynutzer die seitenlangen Bedingungen komplett gelesen, insbesondere da dort öfter mal was geändert wird.
Von daher gehen auch die wenigsten Ebayer davon aus dass die Regeln Gültigkeit besitzen eben da sie die ganzen, Teils absurden Klauseln gar nicht kennen.
Aber klar, da kommt dann gleich dein Argument dass man die Bedingungen ja zwingend komplett lesen und ihnen zustimmen muss um auf Ebay handeln zu dürfen. Alles andere ist ja sicher nicht korrekt. :roll:
Es gibt genügend Beispiele wie Ebay mit diversen Äusserungen versucht die Nutzer zu verunsichern und den eigenen Profit zu maximieren. Allein die ganzen Sprüche die man in einer Mail zu lesen bekommt wenn man von einem anderen Ebayer eine Frage zu einem Artikel gesendet bekommt. Das ganze Bla bla bla von wegen antworten sie nicht und es könnte ein Betrugsversuch darstellen und Verkäufe ausserhalb Ebay verstossen gegen die Ebay-Grundsätze sind doch absolut lächerlich. Da wird so getan als wären die Kunden völlig merkbefreit. Rechtlich hat Ebay da keinerlei Handhabe.

glaus hat geschrieben:

Das widerspricht gegen die Regeln, und ist deshalb nicht ok. (Sorry, wenn das komisch klingt...) Nur weil ich in der Stadt vielleicht 200 km/h fahren kann, ist es trotzdem nicht ok. Es gibt vieles in der Welt was nicht erlaubt ist, und auch nicht gemacht werden sollte. Nur weil es technisch nicht verhindert wird (viele Autos können 200 fahren , und interessieren sich nicht dafür, ob es an dieser Stelle erlaubt ist...), ist es nicht legitim das zu verwenden. mit wieteren Accounts etwas hochzubieten ist nicht in Ordnung, und sollte verfolgt wreden. Aber die Ressourcen dafür sind nunmal begrenzt, genauso wie nicht alle 100m ein Blitzer steht...
Dümmere Beispiele fielen dir wohl gerade nicht ein? :roll:

Es wird kaum einen interessieren ob das selber hochbieten nicht okay ist, da es jetzt praktisch nicht mehr auffällt werden es viele Verkäufer nutzen um ihren Gewinn zu maximieren. Genau wie einige Händler - abgesehen vom hier vorliegenden Fall wo es sich offensichtlich um einen Fehler handelte - die Artikel eben auch erst nach Auktionsende beschaffen.
Rechtlich gibts auch dagegen erstmal nichts einzuwenden - im Gegensatz zu deinem absurden Beispiel mit der Geschwindigkeitsübertretung die schon in den Strafrechtsbereich fallen dürfte. Und Ebay wird das hochbieten nicht verhindern, schliesslich verdienen die dran. Höherer Verkaufspreis - höhere Provision für Ebay.
glaus hat geschrieben:
Also, um nen langen Post zusammen zu fassen: Wenn ein Fehler beim Händler vorliegt, muss er damit Leben, dass jemand dies kund tut. Solange keine falschen Tatsachen behauptet werden kann ich nichts verwerfliches daran finden, und solange die Bewertung der Wahrheit entspricht, wird auc jedes Gericht keinen Fehler des Bewertenden erkennen...
Da wird man sich gegebenenfalls darüber streiten ob in einem solchen Falle wo der Händler einen nicht absichtlich begangenen Fehler direkt eingestanden hat eine negative Bewertung mit weiteren negativen Folgen für ihn tatsächlich verhältnismässig ist.
Im übrigen basiert ein Grossteil deiner Aussführungen auf einer vorsätzlichen Falschaussage des Händlers - den Beweis dafür bist du aber bisher schuldig geblieben.
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glaus
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#75

Beitrag von glaus »

B.Lödmann hat geschrieben: Sagen kann er es, dagegen hat niemand etwas. Aber es in einer Form publizieren so das dem Händler daraus in weiterer Konsequenz evtl. Gewinneinbussen entstehen ist eine andere Sache. Es sollte doch immer die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben.
Er hat einen fehler gemacht. Wenn er bei fast jeder Auktion einen "Fehler" macht, sich aber immer nett entschuldigt, würde es bei deiner rgumentation nie einer mitbekommen...
Der Händler hat den Fehler doch von sich aus ohne Nachfrage zugegeben, also wo ist das Problem?
Das wenn er es systematisch macht niemand davon erfahren würde, wenn keiner seine Erfahrung schildert. Meine Aussage ist IMMER hypothetisch zu verstehen... Aber das Bewertungssystem ist numal dazu da, deutlich zu machen wenn man nicht zufrieden war...
Warum ist man sich bei Onlineshops dessen bewusst? Bist du Hellseher? Oft steht da auch sinngemäss Versand nach Zahlungseingang, aber nichts davon das es auch bis zu 2 Wochen dauern kann. Oder es teht in 2 - 3 Tagen lieferbar und man wartet trotzdem über 10 Tage.
Du hast dich in deinem vorherigen post auf Shops "ohne direkte Verfügbarkeitsanzeige" bezogen. Wenn ein Shop keine Anzeige hat, macht er keine Aussage, un ich muss damit rechnen dass es nicht lieferbar ist. Jetzt beziehst du diech auf Shops die zwar Angaben machen, die aber falsch sind. Das find ich nicht in Ordnung. Egal ob bei Ebay oder wo anders. Das sollte (und darf) nicht passieren.
Wer hat das denn getan? Kannst du dem Ebayhändler hier nachweisen dass er falsche Tatsachen behauptet hat?
Ebay sagt in den Statuten dass die Ware lieferbar sein muss. Er hat die Ware angeboten, damit hat er behauptet sie wäre Lieferbar.
Ansonsten betreibst du hier schon üble Nachrede um es mal in deiner peniblen Art auszudrücken.
Das ist nicht in meinem Sinn. Nachdem was ich hier gelesen habe, und nachdem wie ich die ebay-regeln verstehe hat der Händler mit der Einstellung seines Angebotes behauptet er hätte die Ware lieferbar. Ich beziehe mich nicht Namentlich auf einen bestimmten Händler, das sind meine Gedanken zu einem solchen Sachverhalt allgemein. Ich kann mir nicht vorstellen dass das als üble Nachrede zu werten ist. Sollte es so sein, bitte ich einen versierten Nutzer (über dich weiß man wenig, weil du kein Alter/Beruf/Branche etc. angegeben hast...) mich freundlich darauf hinzuweisen, damit ich solche Misstände ausräumen kann. Üble Nachrede ist auf keinen Fall in meinem Sinn...
Nun liefere doch erstmal den Beweis dafür dass der Händler falsche Tatsachen behauptet hat. Scheinbar hast du ja Insiderinformationen die hier bisher verborgen blieben.
Ich stütze mich auf die Aussage die hier zu den Ebay-Regeln getroffen wurden in Verbindung mit dem einstellen des Angebots. Weitere Infromationen habe ich nicht, und bewerte das, was hier gesagt wurde. Ich habe (bisher) keinen Grund an diesen Aussagen zu zweifeln. Solltest du mehr Informationen haben, oder die Ebay-Regeln anders interpretieren bzw. die Regelung für nichtig bewerten können: immer her damit...
Deine Argumente sind schlecht. Es gibt bisher keinen Beweis das der Händler hier vorsätzlich falsch gehandelt hat, aber du legst das bei deiner seltsamen Argumentation zu Grunde. Anfangs hattest du auch eingeräumt das der Händler einen Fehler machen darf, inzwischen unterstellst du ihm das er lügt.
Ich gestehe dem Händler nach wie vor zu Fehler zu machen. Bloß wenn ich einen Fehler mache, dann muss ich mit den Konsequenzen leben. Die Konsequenz ist in diesem Fall die Bewertung. Du gesteht dem Händler (im Unterschied zu mir) Fehler zu, ohne dass es irgendwelche Konsequenzen gibt. Das liegt nicht in meinem Verständnis von Erfahrungsaustausch (um den es beim Bewertungssystem geht) Vielleicht haben wir unterschiedliche Auffassungen, die vielleicht beide nicht Grudsätzlich falsch sind. Ich lasse mich durchaus sachlich überzeigen.
Das mit der Lüge hab ich ihm in dem Zitat nicht behauptet, falsche Tatsachen bezog sich auf das (mehrfach erwähnte) Zusammenspiel aus Ebay-regeln und einstellen des Gebots... Weitergehende "Lüge" kann man dem Hädnler in der Tat nicht unterstellen, da er den Verzug gleich eingestanden hat. Auf mich wirkt die "Erkenntnis" keinen Vorrat zu haben trotzdem etwas schnell, auch wenn das zugebener Maßen kein sachliches Argument ist...
Selbst dazu gab es imho schon ein Gerichtsurteil
das aussagt?
und es kann einem letztlich auch keiner verbieten als Verkäufer etwas anzubieten was man erst im Laufe oder nach Ende der Auktion einkauft oder geliefert bekommt.
anscheinend heißt es in den ebay-regeln dass man eben dies auf dieser Plattform nicht darf.
Schief läuft so einiges, aber daran ist eher das Kaufverhalten und der Kunde schuld als die Händler. Deiner schwarz-weiss Malerei nach sollten wohl über 50% aller Webshops dichtmachen.
vielleicht habe ich trotz meines Alters ein veraltetes verständnis, aber ich bin der Meinung, wenn ein shop etwas als lieferbar bezeichnet er das auch kann. vielleicht sehe ich das etwas zu schwarz-weiß. Ich finde es ja auch positiv, dass der Händler einen Rücktritt anbietet, das sollte sich auch in der Bewertung wiederfindne (die ich auch nicht gelesen habe). Gegen eine sachliche Bewertung (wovon ich ausgeh um die es hier geht) darf aber meiner Meinung nichts sprechen... Ich denke ja nicht dass der Shop "schwarz" ist, aber ganz "weiß" ist er eben auch nicht... z.B. EHS zeigt, das sgute Preise, Service, und verlässliche Verfügbarkeitsanzeigen sich nicht widersprechen...
glaus hat geschrieben:
Sittenwidirege Klauseln wurden (wenn auch widerwillig) angepasst. Genau das ist der Punkt, sie wurden angepasst. Als Nutzer der Plattform muss ich ausgehen, dass die regeln Gültigkeit besitzen, vor allem da sie nicht offensichtlich gegen die Sitten oder geltendes Recht verstoßen (Belehre mich eines besseren, aber dann bitte mit Grundsatzurteil oder Paragraph...)
Langsam wirds albern. Du könntest ja erstmal die Beweise für deine fragwürdigen Äusserungen liefern.
Naja, albern ist realtiv... beweis für aussagen? du hast gesagt die regeln wurden angepasst - diese äusserung kam von dir... und zweifelhaft finde ich es nicht davon auszugehen, dass agb und regeln einer firma wie ebay in Ordnung sein werden (zumindest in weiten Teilen). Da nehm ich an "im Zweifel für den Angeklagten (die Ebay-regeln)" Nach dem Grundsatz wärst du an der Reihe mit den Beweisen. (mindestend in diesem Absatz den du zitierst hast)
Im übrigen haben wohl die wenigsten Ebaynutzer die seitenlangen Bedingungen komplett gelesen, insbesondere da dort öfter mal was geändert wird.
trotzdem sind sie Vertragsbestandteil, und über änderungen werden die Mitglieder informiert
Von daher gehen auch die wenigsten Ebayer davon aus dass die Regeln Gültigkeit besitzen eben da sie die ganzen, Teils absurden Klauseln gar nicht kennen.
"unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Aber klar, da kommt dann gleich dein Argument dass man die Bedingungen ja zwingend komplett lesen und ihnen zustimmen muss um auf Ebay handeln zu dürfen. Alles andere ist ja sicher nicht korrekt. :roll:
Du beziehst dich auf üble Nachrede und Sittenwidrigkeit - also die Gesetze... Und AGB sind gängige Praxis, auch wenn die wenigsten die Dinger bei den ganzen Shops lesen...
Es gibt genügend Beispiele wie Ebay mit diversen Äusserungen versucht die Nutzer zu verunsichern und den eigenen Profit zu maximieren. Allein die ganzen Sprüche die man in einer Mail zu lesen bekommt wenn man von einem anderen Ebayer eine Frage zu einem Artikel gesendet bekommt. Das ganze Bla bla bla von wegen antworten sie nicht und es könnte ein Betrugsversuch darstellen und Verkäufe ausserhalb Ebay verstossen gegen die Ebay-Grundsätze sind doch absolut lächerlich. Da wird so getan als wären die Kunden völlig merkbefreit.
Das gebahren von Ebay ist oft sicher nicht in Ordnung. Das hat mit dem Sachverhalt hier aber wenig zu tun. Die AGB existieren so wie sie sind, die Regeln auch. Hier gehts um anscheinend berechtigte Bewertungen...

Dümmere Beispiele fielen dir wohl gerade nicht ein? :roll:
irgednwelche analogien die einfach erfassbar sind braucht man ja... hat ja auch kaum jemand die komplette stvo gelesen... Klar, Straßenverkerh ist was andres, ich dachte ben (anscheinend irrtümlich) dass das meine Sicht besser visualisiert...
Es wird kaum einen interessieren ob das selber hochbieten nicht okay ist, da es jetzt praktisch nicht mehr auffällt werden es viele Verkäufer nutzen um ihren Gewinn zu maximieren.
Der andre ist auch aus dem fenster gesprungen. Wie die Kleinkinder...
Auch wenns wiele machen find ichs nicht ok... (vielleicht in deinen Augen naiv, aber naja...)
Genau wie einige Händler - abgesehen vom hier vorliegenden Fall wo es sich offensichtlich um einen Fehler handelte - die Artikel eben auch erst nach Auktionsende beschaffen.
Rechtlich gibts auch dagegen erstmal nichts einzuwenden - im Gegensatz zu deinem absurden Beispiel mit der Geschwindigkeitsübertretung die schon in den Strafrechtsbereich fallen dürfte. Und Ebay wird das hochbieten nicht verhindern, schliesslich verdienen die dran. Höherer Verkaufspreis - höhere Provision für Ebay.


das ändert an der Situation hier wenig... (s.o.)
Da wird man sich gegebenenfalls darüber streiten ob in einem solchen Falle wo der Händler einen nicht absichtlich begangenen Fehler direkt eingestanden hat eine negative Bewertung mit weiteren negativen Folgen für ihn tatsächlich verhältnismässig ist.
Im übrigen basiert ein Grossteil deiner Aussführungen auf einer vorsätzlichen Falschaussage des Händlers - den Beweis dafür bist du aber bisher schuldig geblieben.
Nein! Ich bin der Meinung der Händler hat einen Fehler gemecht, und so lange man objektiv bleibt, muss das einen Weg ins Bewertungssystem finden dürfen. Sonst hat das System keinen Sinn mehr. Ich unterstelle dem Händler ausdrücklich KEIN Vorsätzliches Handeln. Aber wenn ich einen fehler mache, muss ich mit den Konsequenzen leben. Das ist im Job so (Verkäufer die Großaufträge wegen unfähigkeit in den Sand setzen ,üssen gehen), das ist im Ehrenamt so (Wenn ich irgendwo Vorstand bin, bin ich verantwortlich), das ist überall so. Und Ich finde es eine legitime Kosnequenz in einem System, das zu Meinungsäußerung und zu Erfahrungsaustausch da ist sein Erfahrungen möglichst objektiv darzustellen. Der Händler hat die möglichkeit zu antworten, wenn die Bewertung den Tatbestand der Verleumdung erfüllt kann er dagegen vorgehen, aber das Wesen des Bewertungssystem ist es, weiteren Kunden eine Basis für Kaufentscheidungen zu geben. Und die gebe ich nicht, wenn ich immer schreibe "alles bestens" wenns nicht bestens war. Das liegt nicht in meinem sozialen verständnis. Weiteren Kunden möchte ich klar machen, dass so etwas passieren kann. Wenn Sich das häuft hilfts kommenden kunden, wenn nicht verschwindets eh wieder.

Ich möchte dich hier ausdrücklich NICHT diffamieren als "keine Ahnung" (und hoffe es wirkt nicht so). Ich finde es schade, wenn durch "rechtliche Bedenken" sinnvolle Systeme wier das Ebay-Bewertungssystem nicht funktionieren, weil die Leute Angst haben, dass das sofort als üble Nachrede etc. hingestellt wird. Wenn man möglichst objektiv bleibt kann nach meiner Meinung (und z.B. der der c't) kein Gesetz was dagegen haben... Und ich möchte die Leute dazu ermutigen, die Wharheit zu schrieben bei Ebay, weil ich selbst die Wahrheit lesen möchte, wenn ich mich über einen Händler informiere!

edit: hossa, ne Stunde saß ich selten an ner Antwort ;-)
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