Muss man auf einer Firmenwebseite sein Foto abbilden lassen?

MeisterEIT

#31

Beitrag von MeisterEIT »

moin,

die großen leute auf der welt sind alle irgendwo abgebildet.

wenn du hoch hinaus willst, dann führt an einem bild nix vorbei.

grüße
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Crizz
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#32

Beitrag von Crizz »

klar, veröffentliche deine Bilder auf Websites, am besten noch mit der Bankverbindung, und übermorgen biste Vicepresi deiner Firma. Die großen haben das so schon vor 20 Jahren gemacht, als es noch gar kein Web gab, und sind dadurch erst richtig fett rausgekommen.

oh mann.... ich klink mich hier aus
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skysurfer
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#33

Beitrag von skysurfer »

Dome hat geschrieben: ....
das bild hat garnix mit der kompetenz zu tun
das hab ich doch gesagt
Dome hat geschrieben:
so war das ja auch nicht gemeint :wink: :oops:
Dome hat geschrieben: wieso willst du denn wissen wie die person am andren ende des telefons aussieht.
weil eine stimme meistens nicht viel über die person gegenüber und bilder teilweise was aussagen.
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Crizz
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#34

Beitrag von Crizz »

oh oh.... dem muß ich aber widersprechen, HaPe. Durch ein Bild wird teilweise eine verkehrte Haltung hervorgerufen, da es nicht gerade wenige gibt, die auf grund des ersten optischen Eindrucks auf die Kompetenz Rückschlüsse ziehen oder jemanden als mehr oder weniger vertrauensvoll einstufen. Eine entsprechende Art am Telefon sagt da eigentlich viel eher was aus, aber es liegt anscheinend in der Natur des Menschen, auf optische Reize viel schneller und intensiver anzusprechen - und das oft auch falsch.
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Kekskutscher
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#35

Beitrag von Kekskutscher »

habt ihr was zu verbergen???
Gruß Dirk
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#36

Beitrag von Crizz »

Ich steig hier jetzt definitv aus dem Thema aus, mir wird´s jetzt müßig....
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skysurfer
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#37

Beitrag von skysurfer »

Crizz hat geschrieben:Ich steig hier jetzt definitv aus dem Thema aus, mir wird´s jetzt müßig....
jepp, haste recht crizz :D :D

emutionen können im text sehr schwer verständlich für jederman rübergebracht werden.
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#38

Beitrag von baer13 »

Also mal kurz:
1. Jeder Mensch hat das Recht am eigenem Bild
Du kannst jederzeit einer Veröffentlichung wiedersprechen und diese auch mündlich, oder gerichtlich untersagen lassen (ohne begründung).
2. Der Arbeitgeber sollte, um sich selbst abzusichern, sich von den Mitarbeitern schriftlich bestätigen lassen das diese mit der veröffentlichung einverstanden sind.
3. Beide Seiten sollten sich auch auf einen Termin einigen bis zu dem die Rechte der veröffentlichung gehen, Du könntest ja in einem Monat die Firma verlassen , oder Du wirst gefeuert dann könnte ein Rechtsstreit beginnen.

Nicht ohne Grund verkaufen Fotojournalisten die Rechte am gemachtem Bild.
Würde ich ein Bild von Deinem Heli / Flugzeug usw. machen und Dein Verein ein Plakat daraus machen, könnte ich den Verein auf Schadenersatz verklagen.
Das kann dann schon mal eine 4-6 stellige Summe werden.
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#39

Beitrag von Bayernheli01 »

baer13 hat geschrieben:Also mal kurz:
1. Jeder Mensch hat das Recht am eigenem Bild
Du kannst jederzeit einer Veröffentlichung wiedersprechen und diese auch mündlich, oder gerichtlich untersagen lassen (ohne begründung).
2. Der Arbeitgeber sollte, um sich selbst abzusichern, sich von den Mitarbeitern schriftlich bestätigen lassen das diese mit der veröffentlichung einverstanden sind.
3. Beide Seiten sollten sich auch auf einen Termin einigen bis zu dem die Rechte der veröffentlichung gehen, Du könntest ja in einem Monat die Firma verlassen , oder Du wirst gefeuert dann könnte ein Rechtsstreit beginnen.

Nicht ohne Grund verkaufen Fotojournalisten die Rechte am gemachtem Bild.
Würde ich ein Bild von Deinem Heli / Flugzeug usw. machen und Dein Verein ein Plakat daraus machen, könnte ich den Verein auf Schadenersatz verklagen.
Das kann dann schon mal eine 4-6 stellige Summe werden.
Hast du zufällig ein paar § dazu ;) langsam aber sicher vertief ich mich in das ganze Thema - hoffentlich nicht zu tief ;)
Gruß
Carsten

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#40

Beitrag von baer13 »

Hier ganz kurz die§:
§ 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (Jeder darf selbst bestimmen ob und in welchem Zusammenhang Bilder von Ihm veroffentlicht werden)!!!!
§ 23 K....
§ 201 a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

Geht auch noch ausführlicher, muß aber jetzt zum Abdampfen! Ja der Junge ist Modellbahner, fliegt Heli und war mal Fotograf für eine Agentur.
Falls noch fragen, einfach stellen.
Kann sie aber frühestens heute Nacht beantworten.
Gruß
Hubschraubaer / Baer13
Zuletzt geändert von baer13 am 29.09.2007 16:03:08, insgesamt 1-mal geändert.
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#41

Beitrag von Bayernheli01 »

baer13 hat geschrieben:Hier ganz kurz die§:
§ 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (Jeder darf selbst bestimmen nob und in welchem Zusammenhang Bilder von Ihm veroffentlicht werden)!!!!
§ 23 K....
§ 201 a StGBVerletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

Geht auch noch ausführlicher, muß aber Jetzt zum Abdampfen! Ja der Junge ist Modellbahner, fliegt Heli und war mal Fotograf für eine Agentur.
Falls noch fragen, einfach stellen.
Kann sie aber frühestens heute Nacht beantworten.
Gruß
Hubschraubaer / Baer13
danke dir das hilft schon mal weiter....

vielen dank
Gruß
Carsten

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#42

Beitrag von baer13 »

Hallo Bayernheli 01,
Jetzt etwas ausführlicher:
Zur Erkennbarkeit: Landgericht Ffm Urteil 19.01.2006
"Im Sinne des §22 KUGversteht man die darstellung einer natürlichen Person in einer für dritte erkennbaren weise."
Heißt soviel das auch schon eine Karikatur oder ein Bild auf dem das Gesicht nicht zu erkennen ist darunter fällt.
Nach §23 1 KUG gilt das Recht eingeschrängt für absolute Personen der Zeitgeschichte (Helmut Kohl,Steffi Graf)
Bei relativen Personen der Zeitgeschichte ist es bei zeitgeschichtlichen Ereignissen (Flugzeugabsturz, Sportveranstaltung) eingeschrängt.

Ein Bild darf ohne zustimmung nicht manipuliert werden.
Nach §22 KUG gilt die Einwilligung an der Veröffentlichung als erteilt, wenn der Betroffene Geld für das Foto erhalten hat.
Nach §823 1 +2 kann Schadenersatz für eine Lizensgebühr und immateriellen Schaden bestehen.

So ist im groben die Geschichte zu sehen.
Dein Arbeitgeber MUß sich also mindestens schriftlich bei allen Mitarbeitern absichern, sont läuft er Gefahr das er verklagt werden kann.

Es gibt eine Menge Urteile, bei denen fast immer der Klagende gewinnt.
Dein Chef sollte sich mit einem Anwalt beraten.
Hoffe das es Dir weiterhilft falls Du noch mehr Tips brauchst, sende mir eine Nachricht.

Gruß
Baer13 Hubschraubaer
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