Ist das wirklich so?yogi149 hat geschrieben: Erfüllungsort für Freakware ist der Laden in Kerpen.
Nein. Es wäre nur so, wenn Freakware eine Privatperson wäre und kein Händler.
1. Verkäufer = Unternehmer und Käufer = Verbraucher
Das Versandrisiko trägt der Verkäufer. Geht die Sache während des Versandes kaputt oder verloren, muss der Verkäufer dafür einstehen. Diese gesetzliche Regelung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Ergänzend:
Der Erfüllungsort ist der Ort an dem der Vertrag zu erfüllen ist.
Das kann nicht der Laden von FW sein, da im online geschlossenen Kaufvertrag die Lieferung an meine angegebene Adresse vereinbart wurde. Wird die Ware irgendwo anders hingeliefert, ist der Vertrag nicht erfüllt worden.
Läge das Versandrisiko tatsächlich beim Käufer, hätten wir defakto weltweit kein Onlinebusiness, da sich wohl 9 von 10 Lieferungen auf unerklärliche Art und Weise und auf nimmerwiedersehen in Luft auflösen würden
