Ebay: Käufer nicht erreichbar, Verkauf trotzdem bindend ??
#1 Ebay: Käufer nicht erreichbar, Verkauf trotzdem bindend ??
In all den Jahren, die ich schon bei Ebay kaufe und verkaufe, habe ich vieles erlebt - aber das hier ist sogar mir neu :
Ich habe für meine Frau ein Gerät für kosmetische Behandlungen als Shopartikel eingestellt. Dieses wurde am Sonntag verkauft. Also Verkaufsabwicklungs-Mail gesandt und gewartet. Keine Reaktion.
Also den Käufer direkt angemailt. Keine Reaktion, heute kamen zwei Responder-Meldungen zurück, das die Mail nicht zugestellt werden konnte.
Egal, Outlook und AOL - da gibt´s schonmal so Effekte, also über den ollen AOL-Account versucht, und siehe da : " Der Empfängername ist uns nicht bekannt" - also bei AOL nicht ( mehr ) als Mail-Addi vergeben. Klasse !
Man ist ja nicht blöd, also die Adressdaten für die Lieferung genommen und im Örtlichen.de eingegeben, eben dort angerufen. Ist die Adresse der Mutter ( in Neuss ) , die Tochter wohne in Mannheim ( ! Klasse ! ). Telefonnummer wollte sie mir keine nennen, also meine hinterlegt mit der Bitte, sie weiterzugeben und auf Dringlichkeit verwiesen, da es ein hochpreisiger Artikel ist und noch andere Kaufinteressenten da sind.
Da sagt mir doch die Mutter, das die Tochter garkein Kosmetikstudio habe. Nun fällt mir aber bald alles aus dem Gesicht !
Meine Frage : hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ? Ist der Kauf rechtlich bindend und muß ich das Gerät nun erstmal für ne gewisse Zeit "aufheben", bis sich der "Käufer" vielleicht irgendwann mal meldet, oder kann ich nach Treu und Glauben davon ausgehen, das dieser Onlinekauf entweder nicht durch die natürliche Person deren Daten hinterlegt sind getätigt wurde ( Phishing-Opfer ) bzw. kann ich das Gerät unter diesen Umständen unbesorgt an einen Dritten abgeben, ohne das der vermeintliche Käufer im Nachhinein einen rechtsanspruch geltend machen kann ??
Meldung an Ebay ist bereits raus, sollen die prüfen ob ne Änderung der Mail-Addi vollzogen wurde und andere Daten irgendwie vorhanden sind.
Wie ihr euch vorstellen könnt bin ich stocksauer ob solcher Zeitgenossen und würde gerne wissen, ob es bei euch Erfahrungswerte aus ähnlich gelagerten Fällen gibt.
Ich habe für meine Frau ein Gerät für kosmetische Behandlungen als Shopartikel eingestellt. Dieses wurde am Sonntag verkauft. Also Verkaufsabwicklungs-Mail gesandt und gewartet. Keine Reaktion.
Also den Käufer direkt angemailt. Keine Reaktion, heute kamen zwei Responder-Meldungen zurück, das die Mail nicht zugestellt werden konnte.
Egal, Outlook und AOL - da gibt´s schonmal so Effekte, also über den ollen AOL-Account versucht, und siehe da : " Der Empfängername ist uns nicht bekannt" - also bei AOL nicht ( mehr ) als Mail-Addi vergeben. Klasse !
Man ist ja nicht blöd, also die Adressdaten für die Lieferung genommen und im Örtlichen.de eingegeben, eben dort angerufen. Ist die Adresse der Mutter ( in Neuss ) , die Tochter wohne in Mannheim ( ! Klasse ! ). Telefonnummer wollte sie mir keine nennen, also meine hinterlegt mit der Bitte, sie weiterzugeben und auf Dringlichkeit verwiesen, da es ein hochpreisiger Artikel ist und noch andere Kaufinteressenten da sind.
Da sagt mir doch die Mutter, das die Tochter garkein Kosmetikstudio habe. Nun fällt mir aber bald alles aus dem Gesicht !
Meine Frage : hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ? Ist der Kauf rechtlich bindend und muß ich das Gerät nun erstmal für ne gewisse Zeit "aufheben", bis sich der "Käufer" vielleicht irgendwann mal meldet, oder kann ich nach Treu und Glauben davon ausgehen, das dieser Onlinekauf entweder nicht durch die natürliche Person deren Daten hinterlegt sind getätigt wurde ( Phishing-Opfer ) bzw. kann ich das Gerät unter diesen Umständen unbesorgt an einen Dritten abgeben, ohne das der vermeintliche Käufer im Nachhinein einen rechtsanspruch geltend machen kann ??
Meldung an Ebay ist bereits raus, sollen die prüfen ob ne Änderung der Mail-Addi vollzogen wurde und andere Daten irgendwie vorhanden sind.
Wie ihr euch vorstellen könnt bin ich stocksauer ob solcher Zeitgenossen und würde gerne wissen, ob es bei euch Erfahrungswerte aus ähnlich gelagerten Fällen gibt.
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"Leben ist das, was passiert, während du etwas ganz anderes planst" ... ( John Lennon )
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Alle Projektberichte für den VTH-Verlag als PDF zum Download unter http://www.CrizzD.de !
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#2
Sers!
Komische Sache!
Soweit ich weiß geht man mit dem Gebot bei ebay einen rechtlich bindenden Vertrag mit dem Käufer/Verkäufer ein. Das kann sogar eingeklagt werden.
Aber nichts genaues weiß ich nicht... Ich würde das Gerät auf alle Fälle mal behalten, und auf die Mail von ebay warten... Sonst bist am Ende du der angeschmierte weil du was verkaufen wolltest das du gar nicht besitzt..
cu & viel Erfolg bei deiner "Käufersuche"
Andi
EDIT: einfach "vergessen" und neu verkaufen ist schon wegen der ebay Gebühren nicht ratsam.... ist mir gerade so eingefallen
Komische Sache!
Soweit ich weiß geht man mit dem Gebot bei ebay einen rechtlich bindenden Vertrag mit dem Käufer/Verkäufer ein. Das kann sogar eingeklagt werden.
Aber nichts genaues weiß ich nicht... Ich würde das Gerät auf alle Fälle mal behalten, und auf die Mail von ebay warten... Sonst bist am Ende du der angeschmierte weil du was verkaufen wolltest das du gar nicht besitzt..
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EDIT: einfach "vergessen" und neu verkaufen ist schon wegen der ebay Gebühren nicht ratsam.... ist mir gerade so eingefallen
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Hurricane 550 Z-Power Z20 1470K/V, Jazz 55-10-32, UBEC HV 5A/6V, TS: S3151, GY401+S9254, SMC16SCAN - 7SFePos (2,3/2,6Ah)
T-Rex 450 SE JGF 500TH, Jazz 40, TS: Savöx SH-0253, S9257, Delerin HRZ, SCM16Scan - 3S 2.2Ah Hyperion VXG3 / SLS ZX, microbeast
Lama V3 Phase II Blätter bissi Bling mit 2S 0,8Ah AHA-LiPo
Walkera 4#3B
Lader Hyperion EOS 0610i DOU, Graupner Ultramat 14 + Lipo Balancer Plus
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The memory remains
20.08.1983 - 18.08.2008
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helihopper
#3
Hi Andi,ToxicTear hat geschrieben: EDIT: einfach "vergessen" und neu verkaufen ist schon wegen der ebay Gebühren nicht ratsam.... ist mir gerade so eingefallen
ist kein Problem.
Die Verkaufsprovision wird wieder gutgeschrieben, wenn entsprechende Mitteilung an E-Böö erfolgt und der Käufer als unzuverlässiger Käufer gemeldet wird. Aber dazu muss man etwas Zeit ins Land ziehen lassen (ich habe da ne Woche im Kopf, kann aber auch mehr, oder etwas weniger sein).
Cu
Harald
#4
Du kannst doch bei ebay die Meldung abgeben, dass der Käufer sich nicht gemeldet/nicht gezahlt hat. Danach bietet dir ebay automatisch die Option des Angebot unterlegenen Bietern nochmals zu unterbreiten. Hab ich auch schonmal gemacht und funktioniert sehr gut.
Der Käufer bekommt eine Meldung, dass du ihn bei ebay angemahnt hast. Wenn er sich nicht zuck, gibt ebay das Angebot frei, damit du es unterlegenen Bietern erneut anbieten kannst. Du hast quasi deine Meldung gmeacht. Wenn er sich nicht zuckt, hat der Käufer dann halt Pech gehabt.
Wie gesagt, das habe ich auch schonmal machen müssen und das klappte immer recht gut. Die ebay-Gebühren fallen dir dann nicht an und der erste Käufer wird von ebay verwarnt.
Der Käufer bekommt eine Meldung, dass du ihn bei ebay angemahnt hast. Wenn er sich nicht zuck, gibt ebay das Angebot frei, damit du es unterlegenen Bietern erneut anbieten kannst. Du hast quasi deine Meldung gmeacht. Wenn er sich nicht zuckt, hat der Käufer dann halt Pech gehabt.
Wie gesagt, das habe ich auch schonmal machen müssen und das klappte immer recht gut. Die ebay-Gebühren fallen dir dann nicht an und der erste Käufer wird von ebay verwarnt.
Helis:
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controlled by:
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#5
Tja, da ist nur das Problem mit den Fristen. Und ich hab das schon durch, das sich Käufer zwar meldeten, aber nicht zahlten, und trotzdem mußte ich mindestens 7 Tage warten, dann geht erst die das mit Meldung zur Kaufabwicklung und Angebot an unterlegene Bieter.
Es war aber ein Shopartikel zum Festpreis mit Option Preisvorschlag, und wenn ich das Teil erst nach ner Woche weiter anbieten kann sind die Interessenten abgesprungen. Gerade in so offensichtlichen Fällen meiner Meinung nach eine Schädigung für den Verkäufer.
Ich weiß, das normalerweise ein solcher Kauf bindend ist, aber was soll ich tun wenn sich der Käufer nicht meldet ??? Wenn die Angaben falsch sind ??? In meinen Augen vorsätzliche Täuschung, der Mist ist das ich meinen Anwalt heute und morgen nicht erreichen kann wegen Gerichtsterminen. Sonst hätte ich mir da Infos aus erster Hand geholt. Spekulieren kann ich selber ja auch gut. Und bei unserem "Rechts-Staat" kriegt eh nur jeder soviel Recht, wie er bezahlen kann, das ist das andere Problem.
Ich krieg bei sowas echt die Krise, vor allem weil es mal eben um ein Gerät für 1500.- Euro geht, und wir das neue auch nicht bestellen können, solange das alte nicht weg ist. Und wenn ich nun noch ewige Fristen einhalten muß, aber JETZT die Leute auf der Matte stehen, dann ist das ein Problem. Denn die decken in der Zwischenzeit ihren Bedarf anderweitig, und dann steh ich nach der Frist eben dumm da.
Ich könnt echt kotzen....
Es war aber ein Shopartikel zum Festpreis mit Option Preisvorschlag, und wenn ich das Teil erst nach ner Woche weiter anbieten kann sind die Interessenten abgesprungen. Gerade in so offensichtlichen Fällen meiner Meinung nach eine Schädigung für den Verkäufer.
Ich weiß, das normalerweise ein solcher Kauf bindend ist, aber was soll ich tun wenn sich der Käufer nicht meldet ??? Wenn die Angaben falsch sind ??? In meinen Augen vorsätzliche Täuschung, der Mist ist das ich meinen Anwalt heute und morgen nicht erreichen kann wegen Gerichtsterminen. Sonst hätte ich mir da Infos aus erster Hand geholt. Spekulieren kann ich selber ja auch gut. Und bei unserem "Rechts-Staat" kriegt eh nur jeder soviel Recht, wie er bezahlen kann, das ist das andere Problem.
Ich krieg bei sowas echt die Krise, vor allem weil es mal eben um ein Gerät für 1500.- Euro geht, und wir das neue auch nicht bestellen können, solange das alte nicht weg ist. Und wenn ich nun noch ewige Fristen einhalten muß, aber JETZT die Leute auf der Matte stehen, dann ist das ein Problem. Denn die decken in der Zwischenzeit ihren Bedarf anderweitig, und dann steh ich nach der Frist eben dumm da.
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#6
Mal ein Update, da wahrscheinlich auch für den ein oder anderen mal von Relevanz .....
Habe heute mit einem Fachanwalt für Internetrecht gesprochen, das Ganze schaut also folgendermaßen aus :
1.) Der Käufer ist nach wie vor nicht erreichbar. Unter der einen Adresse sind nur die Eltern erreichbar, unter der anderen Adresse gibt es keine registrierte Telefonnummer
2.) Auch Ebay kann den Käufer über die hinterlegte EMailadresse anscheinend nicht erreichen, zumindest reagiert der Käufer nicht ( Ebay bekommt kein Mailer-Daemon-Response, bei mir heißts Error 550 - Mailbox not found )
3.) Der Kaufabschluiß ist rechtlich bindend, ich muß den Käufer nun erst in Verzug setzen mit Fristsetzung ( mind. 7 Tage ab Datum des Schreibens ) und Zahlung des Kaufpreises sowie Abnahme des Gerätes einffordern
4.) Ich muß darauf hinweisen das ich nach erfolglosem Fristablauf den Weiterverkauf mir vorbehalte und Minderung im Kaufpreis rechtlich einfordern kann, bzw. die Zahlung und Abnahme ggf. rechtlich durchsetzen lassen werde.
5.) Reagiert der Käufer innerhalb der gesetzten Frist nicht und geht keine Zahlung ein kann ich rechtlich gegen vorgehen und darf das Gerät wahlweise anderweitig veräußern mit Anspruch auf Ausgleich des erzielten Minderpreises und Aufwendungen durch den Ebay-Käufer.
6.) Der Inhaber eines Internetaccounts wie in diesem Fall bei Ebay ist für die Verwendung des Accounts haftbar, d.h. selbst wenn im vorliegenden Fall durch Dritte der Accoutn mißbraucht wurde muß der Inhaber des Accounts für die Rechtsgeschäfte haften.
7.) Verkaufe ich das Gerät vor Ablauf der Firstsetzung an Dritte, kann der eigentliche Käufer ein vergleichbares gleichwertiges Ersatzgerät von mir einfordern respektive Ersatz für die entgangene Abnahme des Gerätes.
8.) Sollte der Eisnchreibebrief mit dem Vermerk der Unzustellbarkeit zurückkommen darf ich das Gerät anderweitig verkaufen, weil mir nicht zugemutet werden kann zuerst bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt die richtige Adresse ermitteln zu lassen ( was vmtl. sowieso nur über den Anwalt machbar wäre ).
Nun weiß ich wenigstens wo ich dran bin. Muß ich halt in den sauren Apfel beißen und warten, was nach dem Brief passiert.
Im übrigen kann man sich in der Richtung ein wenig absichern : Wenn in der Auktion ein Hinweis ist ( gut lesbar vorausgesetzt ), das der Artikel binnen einer bestimmten Frist bezahlt und abgeholt worden sein muß, entfällt das ganze andere Drama. Der Käufer ist dann automatisch mit dem Kaufgebot schon in Verzug gesetzt und muß in der gesetzten Frist handeln.
Habe heute mit einem Fachanwalt für Internetrecht gesprochen, das Ganze schaut also folgendermaßen aus :
1.) Der Käufer ist nach wie vor nicht erreichbar. Unter der einen Adresse sind nur die Eltern erreichbar, unter der anderen Adresse gibt es keine registrierte Telefonnummer
2.) Auch Ebay kann den Käufer über die hinterlegte EMailadresse anscheinend nicht erreichen, zumindest reagiert der Käufer nicht ( Ebay bekommt kein Mailer-Daemon-Response, bei mir heißts Error 550 - Mailbox not found )
3.) Der Kaufabschluiß ist rechtlich bindend, ich muß den Käufer nun erst in Verzug setzen mit Fristsetzung ( mind. 7 Tage ab Datum des Schreibens ) und Zahlung des Kaufpreises sowie Abnahme des Gerätes einffordern
4.) Ich muß darauf hinweisen das ich nach erfolglosem Fristablauf den Weiterverkauf mir vorbehalte und Minderung im Kaufpreis rechtlich einfordern kann, bzw. die Zahlung und Abnahme ggf. rechtlich durchsetzen lassen werde.
5.) Reagiert der Käufer innerhalb der gesetzten Frist nicht und geht keine Zahlung ein kann ich rechtlich gegen vorgehen und darf das Gerät wahlweise anderweitig veräußern mit Anspruch auf Ausgleich des erzielten Minderpreises und Aufwendungen durch den Ebay-Käufer.
6.) Der Inhaber eines Internetaccounts wie in diesem Fall bei Ebay ist für die Verwendung des Accounts haftbar, d.h. selbst wenn im vorliegenden Fall durch Dritte der Accoutn mißbraucht wurde muß der Inhaber des Accounts für die Rechtsgeschäfte haften.
7.) Verkaufe ich das Gerät vor Ablauf der Firstsetzung an Dritte, kann der eigentliche Käufer ein vergleichbares gleichwertiges Ersatzgerät von mir einfordern respektive Ersatz für die entgangene Abnahme des Gerätes.
8.) Sollte der Eisnchreibebrief mit dem Vermerk der Unzustellbarkeit zurückkommen darf ich das Gerät anderweitig verkaufen, weil mir nicht zugemutet werden kann zuerst bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt die richtige Adresse ermitteln zu lassen ( was vmtl. sowieso nur über den Anwalt machbar wäre ).
Nun weiß ich wenigstens wo ich dran bin. Muß ich halt in den sauren Apfel beißen und warten, was nach dem Brief passiert.
Im übrigen kann man sich in der Richtung ein wenig absichern : Wenn in der Auktion ein Hinweis ist ( gut lesbar vorausgesetzt ), das der Artikel binnen einer bestimmten Frist bezahlt und abgeholt worden sein muß, entfällt das ganze andere Drama. Der Käufer ist dann automatisch mit dem Kaufgebot schon in Verzug gesetzt und muß in der gesetzten Frist handeln.
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#8
Crizz hat geschrieben: Im übrigen kann man sich in der Richtung ein wenig absichern : Wenn in der Auktion ein Hinweis ist ( gut lesbar vorausgesetzt ), das der Artikel binnen einer bestimmten Frist bezahlt und abgeholt worden sein muß, entfällt das ganze andere Drama. Der Käufer ist dann automatisch mit dem Kaufgebot schon in Verzug gesetzt und muß in der gesetzten Frist handeln.
Danke für die Info!
Werd ich in Zukunft bei meinen Auktionen beachten!
Drück dir die Daumen das die ganze Sache in absehbarer Zeit vom Tisch ist!
cu
Andi - der hofft das du uns auf dem laufenden haltest
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- ER Corvulus
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- Wohnort: ziemlich hoch über Augsburg ;)
#9
Erstmal Danke für die ausführliche Info.
Zu dem zusätzlichen Hinweis - mit dem bezahlen innerhalb von xx Tagen - verführt das nicht zum Spassbieten?
nachdem Motto "Ic mach da mal mit, wenn ich innerhalb einer woche sonst nix finde, nehme ich den halt"...
(ist halt alles nicht soo einfach... sonst wäre es ja auch zu einfach)
Grüsse Wolfgang
Zu dem zusätzlichen Hinweis - mit dem bezahlen innerhalb von xx Tagen - verführt das nicht zum Spassbieten?
nachdem Motto "Ic mach da mal mit, wenn ich innerhalb einer woche sonst nix finde, nehme ich den halt"...
(ist halt alles nicht soo einfach... sonst wäre es ja auch zu einfach)
Grüsse Wolfgang
#10
Wolfgang, das mag zwar nicht ganz auszuschließen sein - aber wenn der Hinweis druntersteht, das im Fall der Nichteinhaltung die Kosten nebst evtl. Minderung rechtlich eingefordert werden dürfte sich das relativieren. Ich meine das auch in erster Linie auf hochpreisige Artikel bezogen, im vorliegenden Fall sprechen wir immerhin von 1590,- Euro - bei geringen Beträgen hatte ich schon ähnliche Fälle, da isses mir egal und die Schar der Interessenten um einiges größer, als bei spezifischen und eben höherwertigen Artikeln. Ich denke, wenn jemand mal "aus Spaß" auf nen Artikel für 1500.- Euro bietet, den Zuschlag erhält und dann wegen Nichteinhaltung Post vom Anwalt bekommt, das er seiner Zahlungs- und Abnahmeverpflichtung nachzukommen hat, wird sich das schnell relativieren. Vor allem weil solche Spaßbieter nicht mehr lange bei Ebay sind, wenn das ganze den Rechtsweg beschreitet.
Ist schon irgendwie traurig, das es solche Zeitgenossen überhaupt gibt....
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#12
Hatte sone Aktion auch mal, allerdings noch n Zacken schärfer!!!!
Hab für nen Bekannten n Segelboot bei Ebay eingestellt. Son Neun Meter Jollenkreuzer in "Klinkerholz". Is dann weggegangen für 1600,-€. Laut Auktion war Selbstabholung eine Bedingung. Naja, alles gut, alles Topp. Der Typ machte nen Termin aus und alles war OK. Bis er dann aber nicht kam. Konnte nicht, hat abgesagt. Hat aber gleichzeitig ne Anzahlung von 800,-€ überwiesen, und neuen Termin gemacht. Kohle kam auch an, alles wieder super. Bis er diesen Termin auch hat platzen lassen. Das Spiel haben wir über 7 Monate so getrieben...... Bis dann auf einmal nix mehr von Ihm zu hören war. Telefondaten und Adresse u.d.g. waren alle vorhanden. War aber kein rankommen mehr an den Typ. Nach einem Jahr haben wir Ihm dann noch zwei allerletzte Mahnungen per Einschreiben geschickt.....Inzwischen wurde das Boot vor zwei Jahren erneut bei Ebay versteigert, aber die Kohle vom ersten Typen haben wir immer noch.....
Hab für nen Bekannten n Segelboot bei Ebay eingestellt. Son Neun Meter Jollenkreuzer in "Klinkerholz". Is dann weggegangen für 1600,-€. Laut Auktion war Selbstabholung eine Bedingung. Naja, alles gut, alles Topp. Der Typ machte nen Termin aus und alles war OK. Bis er dann aber nicht kam. Konnte nicht, hat abgesagt. Hat aber gleichzeitig ne Anzahlung von 800,-€ überwiesen, und neuen Termin gemacht. Kohle kam auch an, alles wieder super. Bis er diesen Termin auch hat platzen lassen. Das Spiel haben wir über 7 Monate so getrieben...... Bis dann auf einmal nix mehr von Ihm zu hören war. Telefondaten und Adresse u.d.g. waren alle vorhanden. War aber kein rankommen mehr an den Typ. Nach einem Jahr haben wir Ihm dann noch zwei allerletzte Mahnungen per Einschreiben geschickt.....Inzwischen wurde das Boot vor zwei Jahren erneut bei Ebay versteigert, aber die Kohle vom ersten Typen haben wir immer noch.....
MFG Andy
Meine Website
T-Rex 450S, Alu-Kopf/Heck, CFK-Latten, Jazz 40/8/16, 500TH, GY401, 3xHS65MG, S3154, AR7000, 2100er KOKAM 3S
T-Rex 450S, Alu-Kopf, 430L, CFK-Latten, Jeti Adv.40Heli, RCX500E, 3xFS61, HS65MG, SMC-16scan, 2100er KOKAM 3S
Rex 450CDE, 430L, Holzlatten, Pentium40BL-Regler, WK-G007, 3xFS60,HS-55, AR7000, 2100er KOKAM 3S
BladeCP BL, Picoboard HH, AR6100e, BMI ESC C35, M24-Blätter, Kühlkörper, 3s1300mA Lipo, MC22:
MC22 auf 35 MHz Synth. / 2,4 GHz Spektrum
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