Führerschein Frage - Schweiz-Deutschland

Benutzeravatar
steffen 2.0
Beiträge: 1199
Registriert: 30.08.2006 10:21:07
Wohnort: Kreuzlingen

#1 Führerschein Frage - Schweiz-Deutschland

Beitrag von steffen 2.0 »

Ich mach jetzt bald den Schweizer A1 führerschein (bis 50cm³, ohne geschwindikeit begrenzung, bis 11kw :shock: 8) ) hauptsächlich weil ich jetzt doch immer ziemlich weit über die Grenze( schweiz-D), zur Schule fahren muss. Geht das mit nem Roller der in der Schweiz zugelassen ist ohne drossel (D ist ja auf 45Km/h limitiert)? Oder brauch ich da nen EU führerschein und ne drossel?
Google gibt nur müll von sich und tausende Angebote, die Fahrschule hat leider bis zum 2.1.08 zu und die Zöllner bzw. Bullen an der Grenze fühlen sich nicht zuständig :x

Ach ja, gibts meinung zum Aprilia SR 50 R Factory, bzw. den nur R mit vergaser statt einsprizung... Auch in bezug auf evtl. Tuning :D :wink:

grüße Steffen
Benutzeravatar
frankyfly
Beiträge: 12239
Registriert: 09.07.2006 20:47:03

#2

Beitrag von frankyfly »

gute Frage. normalerweise müsstest du mit deinem Führerschein und dem "flotten Moped" kier fahren dürfen. Genau kann ich dir das aber nicht sagen, am besten du fragst bei den Leuten nach die dich kontrollieren werden und lässt dir das am besten schriftlich geben, oder zumindest die Rechtsgrundlage nennen.

Zu 50ern allgemein hab ich nur eine Meinung: Wenn es aus Mobilitätsgründen unbedingt sein muss dann Ok, Am besten was mit hohem Widerverkaufswert und nicht dran rumbasteln, lont sich nicht für die kurze Zeit die man damit fährt und das Geld kann man gut fürs Auto brauchen, das ja auch irgendwann ansteht.
Benutzeravatar
steffen 2.0
Beiträge: 1199
Registriert: 30.08.2006 10:21:07
Wohnort: Kreuzlingen

#3

Beitrag von steffen 2.0 »

jo ich hab an einen gebrauchten gedacht, vielleicht auch einer der schon bischen verbastelt ist, gefällt mir nähmlich echt gut die "rudmentäre" Technik, da kann man noch selbst schrauben. Behalten werd ich den *indiekristallkugelguck* warscheinlich bis mitte 2010 wenn ich abi hab *träum* und dann studiere. aber mal schauen. Im sommer ham meine Eltern den roller meiner Mutter, 125cm³ Vespa für 50€ :shock: :x verkauft, wiederverkaufwert scheint denen egal zu sein :? :x
Benutzeravatar
indi
Beiträge: 2932
Registriert: 24.01.2006 23:55:33
Wohnort: München - Solln
Kontaktdaten:

#4

Beitrag von indi »

Ich mag zwar den Begriff "Bullen" nicht so gerne, aber trotzdem:

Du hast Schweizer Staatsangehörigkeit, führst ein in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug und hast den passenden Schweizer Führerschein dazu.

Folge:
Du kannnst in Deutschland damit genauso fahren wie in der Schweiz.

Bei Zweifel frage am besten bei deiner Führerscheinstelle nach!

Einschränkungen: Das Fahrzeug muss verkehrstüchtig sein und Tuningmaßnahmen sind natürlich auch nicht erlaubt (sonst fährst du ohne Fahrerlaubnis) ...

ciao
wolfi
Liebe Grüße aus München
Wolfi :a:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
aktiv: LOGO 500 V-Stabi , Motorset Hacker/Jive100 LV, 3x Savox SC-1257, 1x BLS 251, Empfänger: Spektrum AR7000
aktiv: T-REX 450 pro - Airwolf Ausstattung: Mini-VStabi, YGE40, 3 x DS410, 1 x DS520
aktiv: Blade MSR, MCP-X
aktiv: DJI Mavic pro
[/b]
hatte ich früher mal: GAUI Hurricane 550 CF - T-REX 450 SE - T-REX 250 - GAUI EP100se - Walkera 4#3B - Blade CP - MQX
Benutzeravatar
ECLiPSE
Beiträge: 401
Registriert: 20.02.2005 19:58:12
Wohnort: Weichs / München

#5

Beitrag von ECLiPSE »

Hi,

ich hab mit 16 auch nen Roller bekommen... ein Aprilia SR50 ;) Der mit Vergaser und so. Ich hab das Teil immernoch und da ich nichtmehr drauf angewiesen bin (hab seit ich 18 bin den Autoschein) hab ich den Roller auch bissal getunt ;) Also 70ccm, größerer Vergaser und alles was man so ändern kann. Wenn du damit rumfährst muss dir allerdings klar sein, dass du keinen Versicherungsschutz mehr hast, keine Betriebserlaubnis und auch keine Fahrerlaubnis (so ists zumindest in Deutschland mit den getunten Rollern). Egal welche Führerscheinklasse du besitzt, selbst wenn du einen Motorradschein hast, zahlt die Versicherung im Falle eines Unfalls nichts. Das hält mich ab, mit meinem Roller durch die Stadt zu fahren.
Und der Spritverbrauch steigt extrem krass an :-D

Maxi
SAB Goblin 770,Vario EC135 1:5,9, TT E700, Gaui X7, Mikado Logo 600SE mit Funscale Hughes 500, RJX X-Treme 50EP Rigid
Benutzeravatar
indi
Beiträge: 2932
Registriert: 24.01.2006 23:55:33
Wohnort: München - Solln
Kontaktdaten:

#6

Beitrag von indi »

Tunen heißt in der Regel:
- Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- Vergehen wegen Steuerhinterziehung
- Ordnungswidrigkeit gem. StVZO (Zulassung)

Als Ausländer (Schweizer :-) ) mit einem derartigen Fahrzeug bedeutet das:
- Sicherstellung des Fahrzeuges
- technisches Gutachten
- Sofortkasse in Form einer Sicherheitsleistung

Kann also durchaus teuer werden ...

ciao
Wolfi
Zuletzt geändert von indi am 21.12.2007 14:26:26, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße aus München
Wolfi :a:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
aktiv: LOGO 500 V-Stabi , Motorset Hacker/Jive100 LV, 3x Savox SC-1257, 1x BLS 251, Empfänger: Spektrum AR7000
aktiv: T-REX 450 pro - Airwolf Ausstattung: Mini-VStabi, YGE40, 3 x DS410, 1 x DS520
aktiv: Blade MSR, MCP-X
aktiv: DJI Mavic pro
[/b]
hatte ich früher mal: GAUI Hurricane 550 CF - T-REX 450 SE - T-REX 250 - GAUI EP100se - Walkera 4#3B - Blade CP - MQX
Benutzeravatar
indi
Beiträge: 2932
Registriert: 24.01.2006 23:55:33
Wohnort: München - Solln
Kontaktdaten:

#7

Beitrag von indi »

Bei einem Unfall wird die Versicherung eines getunten Fahrzeuges erst mal für die Fremdschäden aufkommen, dich aber in Regress nehmen!
Liebe Grüße aus München
Wolfi :a:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
aktiv: LOGO 500 V-Stabi , Motorset Hacker/Jive100 LV, 3x Savox SC-1257, 1x BLS 251, Empfänger: Spektrum AR7000
aktiv: T-REX 450 pro - Airwolf Ausstattung: Mini-VStabi, YGE40, 3 x DS410, 1 x DS520
aktiv: Blade MSR, MCP-X
aktiv: DJI Mavic pro
[/b]
hatte ich früher mal: GAUI Hurricane 550 CF - T-REX 450 SE - T-REX 250 - GAUI EP100se - Walkera 4#3B - Blade CP - MQX
Benutzeravatar
frankyfly
Beiträge: 12239
Registriert: 09.07.2006 20:47:03

#8

Beitrag von frankyfly »

Einschränkungen: Das Fahrzeug muss verkehrstüchtig sein und Tuningmaßnahmen sind natürlich auch nicht erlaubt (sonst fährst du ohne Fahrerlaubnis) ...
Solange die Änderung in der Schweiz legal ist ist der Roller dort legal und dürfte somit keine Probleme geben.

@Maxi
Du musst mit der schüssel "nur" zum "TÜV" und es als Leichtkraftrad abnehmen lassen, anmelden und versichern, dann darfst du fahren.

aber mal ganz ehrlich, dann vertickt man das ding doch besser und holt sich irgend ein 250er Erdferkel oder ne 500 Susi und gut ist. Vor allem hat man dann nicht immer diesen 2-Taktgestank in den Klamotten hängen .

Das geht mir ja schon bei meinem "Fichtenmopped" auf die Nerven aber wenn ich das jedesmal hätte wenn ich irgendwo hin gefahren bin?
Benutzeravatar
ECLiPSE
Beiträge: 401
Registriert: 20.02.2005 19:58:12
Wohnort: Weichs / München

#9

Beitrag von ECLiPSE »

frankyfly hat geschrieben:
Einschränkungen: Das Fahrzeug muss verkehrstüchtig sein und Tuningmaßnahmen sind natürlich auch nicht erlaubt (sonst fährst du ohne Fahrerlaubnis) ...
Solange die Änderung in der Schweiz legal ist ist der Roller dort legal und dürfte somit keine Probleme geben.

@Maxi
Du musst mit der schüssel "nur" zum "TÜV" und es als Leichtkraftrad abnehmen lassen, anmelden und versichern, dann darfst du fahren.

aber mal ganz ehrlich, dann vertickt man das ding doch besser und holt sich irgend ein 250er Erdferkel oder ne 500 Susi und gut ist. Vor allem hat man dann nicht immer diesen 2-Taktgestank in den Klamotten hängen .

Das geht mir ja schon bei meinem "Fichtenmopped" auf die Nerven aber wenn ich das jedesmal hätte wenn ich irgendwo hin gefahren bin?
Ja, so würde es auch gehen... aber ich nehme an, dass kostet soviel wie ein Motorradschein + halbwegs gute Maschine ;-) Sonst würde das ja jeder machen.. :)

Maxi
SAB Goblin 770,Vario EC135 1:5,9, TT E700, Gaui X7, Mikado Logo 600SE mit Funscale Hughes 500, RJX X-Treme 50EP Rigid
Benutzeravatar
frankyfly
Beiträge: 12239
Registriert: 09.07.2006 20:47:03

#10

Beitrag von frankyfly »

Von Abnahme und so geht es eigentlich noch aber
1. Du musst warscheinlich noch was an Fahrwerk und Bremsen ändern
2. du bist immernoch nicht wesentlich schneller (125er und 110 sind gut machbar und 500er geht locker >140)
3. der Verbrauch und die Wartungskosten(Verschleiß) sind enorm
4. Lachtz dich jeder Motorradfahrer (zumindest innerlich) aus
Benutzeravatar
steffen 2.0
Beiträge: 1199
Registriert: 30.08.2006 10:21:07
Wohnort: Kreuzlingen

#11

Beitrag von steffen 2.0 »

Ah gut danke, allerdings hab ich immer noch Deutsche Staatsbürgerschaft und werde die auch behalten. Nur der Wohnort is in der schweiz.

Tuning hab ich auch mehr an luftfilter und zuglassenem auspuff gedacht, gibt einige die in der schweiz zugelassen sind. Neuer zylinder und sowas is denk nicht drin wenn man jeden Tag dann über den Zoll fährt :D

Was ist eigentlich wenn man als Deutscher (Deutscherpass) mit Wohnort im Ausland (Schweiz) erwischt wird? Gelten die ganz normalen gesetzt oder is da wie bei ausländern, das die z.B. auch gleich vor ort bar zahlen müssen.

@Indi: Bullen ist in diesem Falls durchaus angemessen, sonst sag ich das auch nicht, aber das hättest du mal erleben sollen :evil:

@Frankyfly: zu 4. Helm mit verspiegeltem Visier is notiert :D :wink:
Benutzeravatar
indi
Beiträge: 2932
Registriert: 24.01.2006 23:55:33
Wohnort: München - Solln
Kontaktdaten:

#12

Beitrag von indi »

Als Deutscher mit festem Wohnsitz im Ausland gibt es auch mehrere Tücken ...

1.
Wenn du einen festen Wohnsitz im Inland hast, gibts keine Probleme. Bei ausschließlichem Wohnsitz in der Schweiz darfst du aber vor Ort löhnen wie ein Ausländer.

2.
Wo wird der Roller zugelassen? CH oder D?
Bei einem deutschen Fahrzeug hast du eine Karenzzeit von einigen Monaten (in D. 6 Monate), dann muss es in der Schweiz zugelassen werden, sonst Steuervergehen (zumindest nach deutschem Recht, CH weiß ich nicht).

3.
Wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft hast, würde ich mir auch einen deutchen EU-Führerschein ausstellen lassen.
Da muss ich nochmal genau nachlesen, könnte aber Probleme geben mit ausländischem Führerschein in D (oder hast du zusätzlich die Schweizer Staatsangehörigkeit?).

Um das genau prüfen zu können, bräuchte ich mal deine Daten genau. Wenn du Lust hast, gerne per PN (Wohnsitze, Dauer des Aufenthalts, Staatsangehörigkeiten, Angaben zu Führerschein und Fahrzeug etc.)
Das Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht ist eine recht komplexe Materie ...

Grundsätzlich muss ich aber vor Leistungssteigerungen am Fahrzeug warnen - es gibt nur Probleme (technisch und rechtlich). Kauf lieber gleich eine Nummer größer ...

ciao
Wolfi
Liebe Grüße aus München
Wolfi :a:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
aktiv: LOGO 500 V-Stabi , Motorset Hacker/Jive100 LV, 3x Savox SC-1257, 1x BLS 251, Empfänger: Spektrum AR7000
aktiv: T-REX 450 pro - Airwolf Ausstattung: Mini-VStabi, YGE40, 3 x DS410, 1 x DS520
aktiv: Blade MSR, MCP-X
aktiv: DJI Mavic pro
[/b]
hatte ich früher mal: GAUI Hurricane 550 CF - T-REX 450 SE - T-REX 250 - GAUI EP100se - Walkera 4#3B - Blade CP - MQX
Benutzeravatar
steffen 2.0
Beiträge: 1199
Registriert: 30.08.2006 10:21:07
Wohnort: Kreuzlingen

#13

Beitrag von steffen 2.0 »

hast pn.

danke nochmal :wink:
Benutzeravatar
indi
Beiträge: 2932
Registriert: 24.01.2006 23:55:33
Wohnort: München - Solln
Kontaktdaten:

#14

Beitrag von indi »

gerne - hast auch PN!
Liebe Grüße aus München
Wolfi :a:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
aktiv: LOGO 500 V-Stabi , Motorset Hacker/Jive100 LV, 3x Savox SC-1257, 1x BLS 251, Empfänger: Spektrum AR7000
aktiv: T-REX 450 pro - Airwolf Ausstattung: Mini-VStabi, YGE40, 3 x DS410, 1 x DS520
aktiv: Blade MSR, MCP-X
aktiv: DJI Mavic pro
[/b]
hatte ich früher mal: GAUI Hurricane 550 CF - T-REX 450 SE - T-REX 250 - GAUI EP100se - Walkera 4#3B - Blade CP - MQX
Benutzeravatar
Groucho
Beiträge: 1429
Registriert: 07.11.2004 12:56:16
Wohnort: Überlingen

#15 Re: Führerschein Frage - Schweiz-Deutschland

Beitrag von Groucho »

steffen 2.0 hat geschrieben:die Zöllner bzw. Bullen an der Grenze fühlen sich nicht zuständig :x
Die sind auch nicht zuständig- das sind Zoll und Bundespolizei und die haben für gewöhnlich keine Ahnung von Verkehrsrecht, weil es nicht ihr Job ist.

Such die ein Polizeirevier in der Nähe deiner Schule und frag da mal. Die sollten das wissen.

Oliver

Flugstatus: Gründer der Gesellschaft zur Verminderung der Akzeptanz von Schwerkraft

Gallerie: http://www.rc-heli-fan.org/gallery/albu ... um_id=1704
Antworten

Zurück zu „Klönschnack“