








In dem link von Patrick, s.o.,mic1209 hat geschrieben:chefche hat geschrieben:es gibt in der Karte blaue "H"s in weißem Kreis und helle "H"s in schwarzem Quadrat.
In welcher Karte hast du das gesehen??
chefche hat geschrieben:In dem link von Patrick, s.o.,mic1209 hat geschrieben:chefche hat geschrieben:es gibt in der Karte blaue "H"s in weißem Kreis und helle "H"s in schwarzem Quadrat.
In welcher Karte hast du das gesehen??
http://www.vfr-bulletin.de/web20/index.htm.
Gruß, Th.
Hintergrund meiner Frage war, daß mir jemand erzählt hat, ich dürfe auf dem Gelände, das ich immer nutze, gar nicht fliegen, weil 1 km weiter ein Hubschrauberlandeplatz ist. Laut ICAO-Karte handelt es sich nicht um kontrollierten Luftraum, jedenfalls nicht bis zu der Höhe, in der ich fliege. Nun wollte ich noch wissen, ob es bzgl. besagtem Hubschrauberlandeplatz auch noch zusätzl. gesetzl. Regelungen gibt.larshgw hat geschrieben:also ich bin heute abend in schmoldow und schaue mir dat auch ma an (hab da ne karte von münchen und umfeld), aber um was geht es denn jetzt ganz genauwillst du in der nähe eines ladeplatzes fliegen
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oder wat
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Das ist nicht ganz richtig. Es gibt besondere Regelungen für die Nutzung des Landeplatzes und der 1,5 km Umgebung, kontrollierte Luftraum ist es aber nicht zwingend.da du aber nur 1 km vom landeplatz entfernt bist, befindest du dich eigentlich generell in einem kontrollierten luftraum