Laptop Wandlung?
#1 Laptop Wandlung?
Hallo,
hat jemand Erfahrungen wieviel man als Wertverlust pro Tag akzeptieren muss, bei einer Wandlung infolge mehrfacher erfolgloser Reparaturversuche?
Was ist besonders zu beachten?
hat jemand Erfahrungen wieviel man als Wertverlust pro Tag akzeptieren muss, bei einer Wandlung infolge mehrfacher erfolgloser Reparaturversuche?
Was ist besonders zu beachten?
Liebe Grüße Dieter | Ein gutes Foto sagt mehr als 1000 Worte! | http://www.AllesWasFliegt.com
#3 Re: Laptop Wandlung?
Ein gleichwertiges Gerät sollte drinn sein.1dfh hat geschrieben:hat jemand Erfahrungen wieviel man als Wertverlust pro Tag akzeptieren muss,
Gruß
Daniel
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Helis: WLtoys V911, T-Rex 450 FBL, Logo10, Eco Piccolo, Blade Nano CP X, Futaba T9CP mit FASST/Spektrum
Daniel
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#4 Re: Laptop Wandlung?
Hallo,
lt. Afa Tabelle gilt für einen Laptop/PC eine lineare Abschreibungsdauer von 3 Jahren (frühr 4 Jahre).
Wenn man jetzt den Wert des gerätes durch 1080 Tage teilt, kommt man in die Nähe des Wertes, der
angesetzt werden könnte.
Hilft das?
Gruß
Andi
lt. Afa Tabelle gilt für einen Laptop/PC eine lineare Abschreibungsdauer von 3 Jahren (frühr 4 Jahre).
Wenn man jetzt den Wert des gerätes durch 1080 Tage teilt, kommt man in die Nähe des Wertes, der
angesetzt werden könnte.
Hilft das?
Gruß
Andi
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1 * Vario Skyfox Evolution mit Jet Ranger für schön
1 * REX 700N -Standard-
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#5 Re: Laptop Wandlung?
Hallo,
vielen Dank für Eure Beiträge.
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Liebe Grüße Dieter | Ein gutes Foto sagt mehr als 1000 Worte! | http://www.AllesWasFliegt.com
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helihopper
#6 Re: Laptop Wandlung?
Moin Dieter,
gehe zur örtlichen Verbraucherzentrale und frage da nach.
AfA Tabelle halte ich für falsch.
Nach der AfA Tabelle würde der Wert eines Gerätes binnen 3 Jahren 0 Euro betragen. Das mag für Firmen zutreffend sein. Allerdings besteht immer noch ein gewisser Restwert.
Ausserdem denke ich, dass der reale Wert eines Notebooks binnen 14 Tagen nach dem Kauf bereits um gut 20% gefallen ist.
Aber darum darf es in meinen Augen bei einer Wandlung gar nicht gehen.
Es sollte darum gehen, dass Du die Kohle für ein gleichwertiges Gerät erhälst, ausserdem in gewissem geringem Umfang eine Entschädigung für den Ärger, den Du mit der unbrauchbaren Ware hattest (mehrere Reparaturversuche kennzeichnen dabei für mich den Begriff "unbrauchbar"). Diese Entschädigung könnte z.B. derartig aussehen, dass diese Entschädigung / Anrechnung für die bisherige Nutzung auf 0 gesetzt wird.
Wenn so ne Sache binnen 6 Monaten nach dem Kauf eintritt, dann war in meinen Augen die Ware von Anfang an unbrauchbar und es dürfte keinen Abzug für die bisherige Nutzung geben.
Aber vermutlich stehe ich mit dieser etwas "radikalen" Auffassung bei jedem Gericht auf verlorenem Posten.
Also wende Dich an eine örtliche Verbraucherzentrale und zusätzlich direkt an den Hersteller. Lass Dich da auf keinerlei Geplänkel mit dem Händler ein, wenn Du den Eindruck bekommst, er will sich an Dir schadlos halten. Informiere den Hersteller umfassend über die mit dem Händler geführten Gespräche und liefer ne Art Protokoll mit.
Gerade bei Markengeräten gehen solche Sachen unmittelbar über den Hersteller in der Regel viel viel unkomplizierter.
Cu
Harald
gehe zur örtlichen Verbraucherzentrale und frage da nach.
AfA Tabelle halte ich für falsch.
Nach der AfA Tabelle würde der Wert eines Gerätes binnen 3 Jahren 0 Euro betragen. Das mag für Firmen zutreffend sein. Allerdings besteht immer noch ein gewisser Restwert.
Ausserdem denke ich, dass der reale Wert eines Notebooks binnen 14 Tagen nach dem Kauf bereits um gut 20% gefallen ist.
Aber darum darf es in meinen Augen bei einer Wandlung gar nicht gehen.
Es sollte darum gehen, dass Du die Kohle für ein gleichwertiges Gerät erhälst, ausserdem in gewissem geringem Umfang eine Entschädigung für den Ärger, den Du mit der unbrauchbaren Ware hattest (mehrere Reparaturversuche kennzeichnen dabei für mich den Begriff "unbrauchbar"). Diese Entschädigung könnte z.B. derartig aussehen, dass diese Entschädigung / Anrechnung für die bisherige Nutzung auf 0 gesetzt wird.
Wenn so ne Sache binnen 6 Monaten nach dem Kauf eintritt, dann war in meinen Augen die Ware von Anfang an unbrauchbar und es dürfte keinen Abzug für die bisherige Nutzung geben.
Aber vermutlich stehe ich mit dieser etwas "radikalen" Auffassung bei jedem Gericht auf verlorenem Posten.
Also wende Dich an eine örtliche Verbraucherzentrale und zusätzlich direkt an den Hersteller. Lass Dich da auf keinerlei Geplänkel mit dem Händler ein, wenn Du den Eindruck bekommst, er will sich an Dir schadlos halten. Informiere den Hersteller umfassend über die mit dem Händler geführten Gespräche und liefer ne Art Protokoll mit.
Gerade bei Markengeräten gehen solche Sachen unmittelbar über den Hersteller in der Regel viel viel unkomplizierter.
Cu
Harald
#7 Re: Laptop Wandlung?
Hallo,
als Abschluss:
Das Geld ist da; Gerät ca. 25 Monate alt ca. 42 % vom Neupreis erhalten.
Auf ein neues ...Top die Wette gilt.
als Abschluss:
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Auf ein neues ...Top die Wette gilt.
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#8 Re: Laptop Wandlung?
Das hört sich doch OK an.1dfh hat geschrieben:Das Geld ist da; Gerät ca. 25 Monate alt ca. 42 % vom Neupreis erhalten.
Glückwunsch!
Gruß
Daniel
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Helis: WLtoys V911, T-Rex 450 FBL, Logo10, Eco Piccolo, Blade Nano CP X, Futaba T9CP mit FASST/Spektrum
Daniel
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- ER Corvulus
- Beiträge: 16688
- Registriert: 14.04.2005 23:17:06
- Wohnort: ziemlich hoch über Augsburg ;)
#9 Re: Laptop Wandlung?
naja, für die 42% vom damaligen neupreis bekommst ja jetzt ein gerät was doppelt so schnell ist...1dfh hat geschrieben:Das Geld ist da; Gerät ca. 25 Monate alt ca. 42 % vom Neupreis erhalten.
(aber ärgerlich ist sowas schon..)
Grüsse Wolfgang
