Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
#1 Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Hallo Leutz,
habe mir mal Gedanken darüber gemacht, wieso man für einen Elektroheli bis 5 Kg keine Aufstiegs Genehmigung braucht,
aber sobald ein Motor drin ist schon!Die Kraft ist doch die Gleiche oder sogar größer! Da müßte es doch eigentlich mal eine Änderung geben, denn mit der Lautstärke kann es nichts zu tun haben, denn Verbrennerautos machen doch wesentlich mehr Krach und die dürfen überall fahren und mit dem Heli fliegt man doch höchsten um die 100 Meter weit, danach sieht man ihn doch sowieso nicht mehr und weiterfliegen wie eine Fläche ist auch nicht drin, sobald er kein Signal mehr bekommt fällt er doch sowieso runter!
Wieso hat das das Luftfahrtsbundesamt da noch nichts gemacht?
Oder hat schon jemand überhaupt mal eine Anfrage gestartet?
Und noch eine Frage! Wenn ich mit meinem Heli (Verbrenner) nicht höher wie 20 Meter fliege(Ich glaube ab dieser Höhe greift erst das Gesetz) verletze ich doch sowieso nicht den Luftraum und könnte dann doch auf Privaten Gelände fliegen oder liege ich da Falsch?
Gruß
Peter (den die Fragen einfach nicht ausgehen)
habe mir mal Gedanken darüber gemacht, wieso man für einen Elektroheli bis 5 Kg keine Aufstiegs Genehmigung braucht,
aber sobald ein Motor drin ist schon!Die Kraft ist doch die Gleiche oder sogar größer! Da müßte es doch eigentlich mal eine Änderung geben, denn mit der Lautstärke kann es nichts zu tun haben, denn Verbrennerautos machen doch wesentlich mehr Krach und die dürfen überall fahren und mit dem Heli fliegt man doch höchsten um die 100 Meter weit, danach sieht man ihn doch sowieso nicht mehr und weiterfliegen wie eine Fläche ist auch nicht drin, sobald er kein Signal mehr bekommt fällt er doch sowieso runter!
Wieso hat das das Luftfahrtsbundesamt da noch nichts gemacht?
Oder hat schon jemand überhaupt mal eine Anfrage gestartet?
Und noch eine Frage! Wenn ich mit meinem Heli (Verbrenner) nicht höher wie 20 Meter fliege(Ich glaube ab dieser Höhe greift erst das Gesetz) verletze ich doch sowieso nicht den Luftraum und könnte dann doch auf Privaten Gelände fliegen oder liege ich da Falsch?
Gruß
Peter (den die Fragen einfach nicht ausgehen)
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#2 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Du brauchst für ein Modell unter 5 Kg keine Aufstiegsgenehmigung.
Aber mit einem Verbrenner muss Du (regional leicht unterschiedlich) ca 1,5 km von der nächsten Ansiedlung entfernt sein.
Aber mit einem Verbrenner muss Du (regional leicht unterschiedlich) ca 1,5 km von der nächsten Ansiedlung entfernt sein.
- chrischan57
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#3 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Hallo Tracer,
gilt das mit dem Abstand zu Bebautem nicht für alle Modelle bis 5 kg? Auch Elektro?
Bin mir nicht sicher
Chrischan
gilt das mit dem Abstand zu Bebautem nicht für alle Modelle bis 5 kg? Auch Elektro?
Bin mir nicht sicher
Chrischan
#4 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
chrischan57 hat geschrieben:Hallo Tracer,
gilt das mit dem Abstand zu Bebautem nicht für alle Modelle bis 5 kg? Auch Elektro?
Bin mir nicht sicher
Chrischan
Ich bin mir sicher, das es nur für Verbrenner gilt.
Gruß
Michael
Wenn du aufgibst, wirst du nicht erfahren, ob es das nicht doch wert gewesen wäre. (Damaris Wiesner)
Einige Freunde sind wie 1-Cent Münzen. Sie haben zwei Gesichter und sind ziemlich wertlos.
Michael
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- ER Corvulus
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#5 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Nein. die 1,4km gelten -nur- für Verbrenner - egal wie schwer (und m.E. auch für Autos - nur da kümmert sich keiner drum) aus Lärmschutzgründen. (Bei Modellflugzeugenplätzen, die innerhalb dieser grenze sind, gelten (entweder für alle oder nur V) Modelle massive Flugzeitbeschränkungen.
Normale V-helis sind auch lauter als E-helis (bei flugzeugen gilt das ja nicht immer ... 108Db ein Hotliner...).
@Peter: wie kommst du auf 20m? Da findet sich in der Luftfahrt-verordnung nix drüber. Du darfs eigentlich immer über privatem Grund fliegen - nur zum starten und Landen brauchst eine Genehmigung. es gibt da so eine gepflogenheit (ist m.w. rechtlich noch nicht endgültig abgesichert) wonach alle, was nicht höher als 30m fliegen _kann_, Spielzeug ist und nicht haftpflicht versichert sein muss.
Grüsse wolfgang
edit: zeug gegen platz..
Normale V-helis sind auch lauter als E-helis (bei flugzeugen gilt das ja nicht immer ... 108Db ein Hotliner...).
@Peter: wie kommst du auf 20m? Da findet sich in der Luftfahrt-verordnung nix drüber. Du darfs eigentlich immer über privatem Grund fliegen - nur zum starten und Landen brauchst eine Genehmigung. es gibt da so eine gepflogenheit (ist m.w. rechtlich noch nicht endgültig abgesichert) wonach alle, was nicht höher als 30m fliegen _kann_, Spielzeug ist und nicht haftpflicht versichert sein muss.
Grüsse wolfgang
edit: zeug gegen platz..

- flyingdutchman
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#6 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Das hatt ich mich heute aus gegebenem Anlaß auch gefragt.
Nochmal deutlich gefragt:
Ich kann mit einem E-Heli unter 5kg also überall fliegen ? Also irgendwo vom öffentlichen Feldweg aus über´n Acker ? Oder Sonntags auf dem örtlichen Kaufhaus-Parkplatz ? Oder auf der Wiese im Park ?
Und mit Fläche nicht ?!?
Ich wäre dankbar für mal eine konkrete Definition, wo man fliegen darf und wo nicht. Wobei ich schon Mitglied im Verein bin, aber interessieren würd´s mich schon.
Gruß
Dirk
Nochmal deutlich gefragt:
Ich kann mit einem E-Heli unter 5kg also überall fliegen ? Also irgendwo vom öffentlichen Feldweg aus über´n Acker ? Oder Sonntags auf dem örtlichen Kaufhaus-Parkplatz ? Oder auf der Wiese im Park ?
Und mit Fläche nicht ?!?
Ich wäre dankbar für mal eine konkrete Definition, wo man fliegen darf und wo nicht. Wobei ich schon Mitglied im Verein bin, aber interessieren würd´s mich schon.
Gruß
Dirk
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#7 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Du brachst vom Besitzer des Grundstücks die Erlaubnis zum starten.flyingdutchmen hat geschrieben:Ich kann mit einem E-Heli unter 5kg also überall fliegen ? Also irgendwo vom öffentlichen Feldweg aus über´n Acker ? Oder Sonntags auf dem örtlichen Kaufhaus-Parkplatz ? Oder auf der Wiese im Park ?
Abstürzen und bergen kann er Dir nicht verbieten

Ob Heli oder Fläche macht keinen Unterschied.flyingdutchmen hat geschrieben:Und mit Fläche nicht ?!?
#8 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Heli: zur Zeit keinen
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#9 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
a/b) ja (Achtung - nicht alle feldwege sind öffentlich)flyingdutchmen hat geschrieben:Nochmal deutlich gefragt:
a) Ich kann mit einem E-Heli unter 5kg also überall fliegen ?
b) Also irgendwo vom öffentlichen Feldweg aus über´n Acker ?
c) Oder Sonntags auf dem örtlichen Kaufhaus-Parkplatz ?
d) Oder auf der Wiese im Park ?
c) nein. der ist meistens privat - eigentümer um schriftliche Genehmigung fragen
d) eigentlich ja - "Der Luftraum ist frei"
trotzdem musst du natürlich drauf achten, Hab&Gut, Leib&Leben anderer nicht zu gefährden. Wenn dir beim TicTocs üben auf dem schulhof währen der Pause der Heli in eine Gruppe Schüler knallt, zahlt die Haftpflicht erst mal, wird dich aber dann sicher (mit erfolg) versuchen in Regress zu nehmen

Grüsse wolfgang
#10 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Nur um darauf auch noch hinzuweisen - in der Nähe von Flughäfen gelten besondere Bestimmungen (bis hin zu einer 0-Meter Grenze, wo man nicht fliegen darf) - da darfst du dann nicht ohne Erlaubnis des zuständigen Towers fliegen.ER Corvulus hat geschrieben:d) eigentlich ja - "Der Luftraum ist frei"
MFG,
speedy
#11 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
@ All
danke erstmal für eure Antworten, aber das war eigentlich nicht direkt die Frage!
Ich weiß wo und wie ich fliegen darf, bin auch im Verein,
aber es geht mir darum wieso ein Unterschied zwischen einen Verbrenner Heli und einen Elektro Heli gemacht wird!
Beide können das gleiche und trotzdem darf ich mit dem E-Heli auf jede Wiese und für einen Verbrenner der auch nur
3 Kg hat muß ich eine Aufstiegsgenehmigung haben oder eben den Abstand von 1500m zu bewohnten Gebiet,Haus etc.
Weil ich das für Paradox halte!!
Wie gesagt Verbrennerautos knattern auf jeden Parkplatz und es gibt wegen des Lärms keine Probleme solange man sich an die rechtlchen Ruezeiten hält!
Ich frage mich nur warum?? das tut doch eigentlich nicht Not, mein Rasenmäher ist lauter und ich kann jeden Tag Rasenmähen so oft ich will und brauche auch keine Genehmigung.
Bei Flächenmodellen kann ich es verstehen aus Sicherheitstechnischen Gründen, wie große Flugweite (Radius)und wenn der Empfang mal abbricht das er ja noch eine ganze Ecke weiter fliegt, aber beim Heli, der ja nicht mehr wie 50-100m weg ist????
Da müßte es eigentlich eine Ausnahme für geben (bis 5Kg)! Meine Meinung!
Gruß
Peter
danke erstmal für eure Antworten, aber das war eigentlich nicht direkt die Frage!
Ich weiß wo und wie ich fliegen darf, bin auch im Verein,
aber es geht mir darum wieso ein Unterschied zwischen einen Verbrenner Heli und einen Elektro Heli gemacht wird!
Beide können das gleiche und trotzdem darf ich mit dem E-Heli auf jede Wiese und für einen Verbrenner der auch nur
3 Kg hat muß ich eine Aufstiegsgenehmigung haben oder eben den Abstand von 1500m zu bewohnten Gebiet,Haus etc.
Weil ich das für Paradox halte!!
Wie gesagt Verbrennerautos knattern auf jeden Parkplatz und es gibt wegen des Lärms keine Probleme solange man sich an die rechtlchen Ruezeiten hält!
Ich frage mich nur warum?? das tut doch eigentlich nicht Not, mein Rasenmäher ist lauter und ich kann jeden Tag Rasenmähen so oft ich will und brauche auch keine Genehmigung.
Bei Flächenmodellen kann ich es verstehen aus Sicherheitstechnischen Gründen, wie große Flugweite (Radius)und wenn der Empfang mal abbricht das er ja noch eine ganze Ecke weiter fliegt, aber beim Heli, der ja nicht mehr wie 50-100m weg ist????
Da müßte es eigentlich eine Ausnahme für geben (bis 5Kg)! Meine Meinung!
Gruß
Peter
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#12 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Einfach wegen des Lärms.Greatpit hat geschrieben:aber es geht mir darum wieso ein Unterschied zwischen einen Verbrenner Heli und einen Elektro Heli gemacht wird!
#13 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Wenn du das richtige Failsafe-Prog hast, dann fliegt der auch schön weiter, bis ihm der Sprit ausgeht.Greatpit hat geschrieben:aber beim Heli, der ja nicht mehr wie 50-100m weg ist????
MFG,
speedy
#14 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Man braucht doch für Verbrenner bis 5kg keine Aufstiegsgenemigung. Man muss doch nur einen bestimmten Abstand zu bewohntem Gebiet einhalten. Meines wissens muss der nicht unbedingt 1,5km betragen. Da gibt es doch neuerdings so ne Tabelle. Wenn der V-Heli leise genug is kann man näher ran. Oder hab ich da was falsch verstanden?
T-Rex 450S(E) CF mit Microbeast und IISI-Telemetrie: Gyro: Vor dem Beast:Spartan DS-760 vorher GY401, EmpfängerAR 6100, Regler: Jazz 40-6-18, Motor:8er Scorpion HK2221-8 und als Ersatz den Turnigy 500, Neopren Riemen, RJX-FBL-Kopf, Alu-Heck vom Pikke ,Hitec HS65 MG an der Taumelscheibe, Savox SH-1357 am Heck, Turnigy 3S 2200mAh 30C.
-Trex 500 mit IISI. Motor orginal, Regler orginal, Gy401, AR7000, 9257 am Heck
-Trex 600 ESP mit IISI-Telemetrie: HS 5985 an TS,Motor Scorpin 4025-1100kv auf 900kv gewickelt by torro, 9254 am Heck, Gy401,AR 7000, ICE 100 und Turnigy-BEC.
Blätter CY 600er, Akku Turnigy 4000mAh 8S, Alu-Heckbaltthalter.
-Trex450PRO mit IISI-Telemetrie
-Funke: DX7, vorher FF7 2,4Ghz, MX12 als Schülerfunke
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Status: Piros, Flips, Loopings, etwas Nasenschweben, Achten,Nasenlandungen, TicTocs, mäßige Funnels, inverted.
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#15 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Gilt meines wisens nur für die Aufstriegserlaubnis bei Plätzen - wenn die Näher am bewohnten Gebiet sind, können Auflagen gemacht werden - V-Modell nur bis xxDB zB (Lärmpass)toper hat geschrieben:Wenn der V-Heli leise genug is kann man näher ran. Oder hab ich da was falsch verstanden
Grüsse wolfgang