Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
#46 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
So jetzt noch einmal als gesetzestext: §16 Absatz 5 LuftVO
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
5. der Betrieb von fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb,
Also, der Betrieb an Modelflugplätzen wird in Deutschland ohne Genemigung geduldet solange dieser sich nicht in einer Flugvervbotszone oder in der nähe eines Flughafens befindet
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
5. der Betrieb von fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb,
Also, der Betrieb an Modelflugplätzen wird in Deutschland ohne Genemigung geduldet solange dieser sich nicht in einer Flugvervbotszone oder in der nähe eines Flughafens befindet
T-Rex 450 S GY401
FF-7 2,4 GHz
Am 17.11.08 habe ich mit meine ersten Schwebeversuche gemacht.
Er war super eingestellt (kein Absturz). Ohne dieses Forum hätte ich das ganz sicher nicht geschaft!!!!
Danke an alle!!!!
FF-7 2,4 GHz
Am 17.11.08 habe ich mit meine ersten Schwebeversuche gemacht.
Er war super eingestellt (kein Absturz). Ohne dieses Forum hätte ich das ganz sicher nicht geschaft!!!!
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- acanthurus
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#47 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
@Beeez: Bitte GENAU lesen! Der §16 LuftVO ist entsprechend "invers" formuliert, er gibt an, wofür eine Erlaubnis erforderlich ist, nicht wofür KEINE Erlaubnis gebraucht wird.
§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
1.der Aufstieg von Flugmodellen
a)mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
b)mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
c)mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,
d)aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,
Erlaubnis also NUR, wenn das Flugmodell mehr als 5kg wiegt usw....
ACHTUNG: Der Stand der LuftVO, wie sie bei Gesetze-im-Internet veröffentlich sind, ist veraltet (1999). Das betrifft insbesondere §16.1.1.d. Dort steht, dass die Flugleitung eines Platzes den Modellflug erlauben kann. Das ist im aktuellen Stand leider NICHT MEHR der Fall!
Von Duldung kann im Übrigen keine Rede sein. Die Gesetze ERLAUBEN, darüberhinaus werden von den Luftämtern für Modellflugplätze auf Antrag auch weiterführende Erlaubnisse erteilt (>5kg, weniger als 1.5km Abstand zum Ort...)
Lass dich nicht durch den Begriff "Flugkörper" im 16.1.5 irritieren, das ist ein Gummiparagraph, um alles abzufangen, was nicht in die anderen Kategorien einzuordnen ist (z.B. Drohnen)
§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
1.der Aufstieg von Flugmodellen
a)mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
b)mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
c)mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,
d)aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,
Erlaubnis also NUR, wenn das Flugmodell mehr als 5kg wiegt usw....
ACHTUNG: Der Stand der LuftVO, wie sie bei Gesetze-im-Internet veröffentlich sind, ist veraltet (1999). Das betrifft insbesondere §16.1.1.d. Dort steht, dass die Flugleitung eines Platzes den Modellflug erlauben kann. Das ist im aktuellen Stand leider NICHT MEHR der Fall!
Von Duldung kann im Übrigen keine Rede sein. Die Gesetze ERLAUBEN, darüberhinaus werden von den Luftämtern für Modellflugplätze auf Antrag auch weiterführende Erlaubnisse erteilt (>5kg, weniger als 1.5km Abstand zum Ort...)
Lass dich nicht durch den Begriff "Flugkörper" im 16.1.5 irritieren, das ist ein Gummiparagraph, um alles abzufangen, was nicht in die anderen Kategorien einzuordnen ist (z.B. Drohnen)
I told my mom when I grow up I want to be an Engineer, she told me I can't do both!
#48 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Ich hab mir mal so eine Luftkarte von http://www.skyfool.de/luftraeume/ in Google Earth reingeladen. Google Earth zeigt dann in unserer Gegend ein Gebiet "Restricted" an. Wenn ich das anklicke sagt es mir noch
--- snip ---
Airspace Name: ED-R137
Airspace Class: Restricted
Airspace Floor: SFC/GND
Airspace Ceiling: FL75 / 2286 m
--- snap ---
Das kapier ich schon alles, aber was bedeutet "Restricted"? Heißt das, daß es eine Kontrollzone ist, wie in http://de.wikipedia.org/wiki/Kontrollzone beschrieben? Für mich als Modellflieger bedeutet das aber keine Einschränkung, oder?
Gruss
Martin
--- snip ---
Airspace Name: ED-R137
Airspace Class: Restricted
Airspace Floor: SFC/GND
Airspace Ceiling: FL75 / 2286 m
--- snap ---
Das kapier ich schon alles, aber was bedeutet "Restricted"? Heißt das, daß es eine Kontrollzone ist, wie in http://de.wikipedia.org/wiki/Kontrollzone beschrieben? Für mich als Modellflieger bedeutet das aber keine Einschränkung, oder?
Gruss
Martin
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Mini Titan: Original Motor, Jazz 40, 12er Ritzel, 3xS3107, GY-401+FS61BB, Maniacs
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MC-22 Funke mit 2,4GHz Spektrum
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#49 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Hallo Martin,
versuch es doch mal gemäß dem Link einzugeben dein Fluggebiet: http://www.rchelifan.org/viewtopic.php? ... 90#p673285
Dann müßte es links genau angezeigt werden was da genau von wann bis wann gilt.
versuch es doch mal gemäß dem Link einzugeben dein Fluggebiet: http://www.rchelifan.org/viewtopic.php? ... 90#p673285
Dann müßte es links genau angezeigt werden was da genau von wann bis wann gilt.
Liebe Grüße Dieter | Ein gutes Foto sagt mehr als 1000 Worte! | http://www.AllesWasFliegt.com
#50 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Ja ja, da steht dann aktuelles Zeug, aber was die bunten Kreise um Regensburg bedeuten, weiß ich trotzdem nicht. Eine Legende wäre schon von Vorteil. Sonst sieht das für mich aus, wie wenn meine Tochter auf einer Straßenkarte rumkritzelt. Die steht auch auf rosa Kreise1dfh hat geschrieben:Hallo Martin,
versuch es doch mal gemäß dem Link einzugeben dein Fluggebiet: http://www.rchelifan.org/viewtopic.php? ... 90#p673285
Dann müßte es links genau angezeigt werden was da genau von wann bis wann gilt.

Gruss
Martin
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#51 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Hallo
-> Nochmal Link über die Lufträume: http://www.rc-network.de/magazin/artike ... 01-00.html
Da sind auch die Farben beschrieben und deren Bedeutung...
-> Nochmal Link über die Lufträume: http://www.rc-network.de/magazin/artike ... 01-00.html
Da sind auch die Farben beschrieben und deren Bedeutung...

Liebe Grüße Dieter | Ein gutes Foto sagt mehr als 1000 Worte! | http://www.AllesWasFliegt.com
#52 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Ok, dann muß ich mir das in Ruhe und in voller Schönheit nochmal reinziehen1dfh hat geschrieben:Hallo
-> Nochmal Link über die Lufträume: http://www.rc-network.de/magazin/artike ... 01-00.html
Da sind auch die Farben beschrieben und deren Bedeutung...

Interessantes, aber für "einfache Modellflieger" meiner Meinung nach viel zu komplexes Thema. Ich würde mal wetten, daß 95% der Wildflieger eine spontane Frage wie "Hallo, in welchem Luftraum fliegst Du denn hier?" nicht beantworten können.
Gruss
Martin
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#53 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Hallo Martin,
da da hast wohl recht, doch man hat ja eine Alternative, entweder man "erkundigt" sich wie beschrieben, oder man fliegt "unwild"
da da hast wohl recht, doch man hat ja eine Alternative, entweder man "erkundigt" sich wie beschrieben, oder man fliegt "unwild"

Liebe Grüße Dieter | Ein gutes Foto sagt mehr als 1000 Worte! | http://www.AllesWasFliegt.com
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#54 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Sicherlich traurige Wahrheit. Gilt im Übrigen auch für nicht-Wildflieger. bei denen ist der Kenntnisstand, was die Vorschriften angeht, auch nicht besser... manchmal sogar schlechter, da sich viele Vereinsmitglieder in der Wonne einer vermeintlich allgemeingültigen Aufstiegserlaubnis sonnen und das luftrechtliche Denken den Vorständen überlassen.obbl hat geschrieben:Interessantes, aber für "einfache Modellflieger" meiner Meinung nach viel zu komplexes Thema. Ich würde mal wetten, daß 95% der Wildflieger eine spontane Frage wie "Hallo, in welchem Luftraum fliegst Du denn hier?" nicht beantworten können.
Doch gerade Plätze mit eigener Aufstiegsgenehmigung haben oftmals die rechtlich stärkeren Einschränkungen (zeitliche und räumliche Begrenzungen etc..)
Das ist also überhaupt kein spezifisches Wildflieger-Problem.
Das alles zeigt umso mehr, dass andere Gesetzgebung nicht unbedingt allzu viel nützen würde, denn die wenigsten kennen ja überhaupt die jetzigen Regeln und ihre Möglichkeiten.
Das Thema ist komplex für den "einfachen Modellflieger"... aber nicht unzumutbar, und vor allem verbindliche Pflicht
Zuletzt geändert von acanthurus am 28.10.2008 16:02:11, insgesamt 1-mal geändert.
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#55 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Sehe ich genauso, aber der Threaderöffner hat schon Recht, wenn er meint, daß einem die blanke Vernunft meinen läßt, es sollte sowas geben wie einen Korridor unterhalb 100m über Grund, in dem der "einfache Modellbauer" seine Modelle fliegen lassen kann, ohne Luftfahrtexperte sein zu müssen. Allerdings denke ich auch, daß man damit sehr leicht schlafende Hunde wecken kann, wenn man zu irgendeinem Gesetzgeber rennt und nach Erleichterung bettelt. Wie oft wurden Gesetzte abgeschafft und wie oft neue erlassen?? Jeder weiß die Antwort. Also: E-Heli fliegen und schweigenacanthurus hat geschrieben: Das alles zeigt umso mehr, dass andere Gesetzgebung nicht unbedingt allzu viel nützen würde, denn die wenigsten kennen ja überhaupt die jetzigen Regeln und ihre Möglichkeiten.
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Gruss
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