Genau so ist es.helistarter hat geschrieben:Eine Versicherungspflicht für Luftfahrzeuge, wie ferngesteuerte Flugmodelle die über 30m Höhe betrieben werden können besteht also eindeutig. Das ist im Falle eines ferngesteuerten Modelles gleich welcher Größe wohl auf alle Flugmodelle zutreffend.
"Spielzeug" ist alles, was nicht höher fliegen _kann_ (oder könnte, wenn man wollte). deshalb sind zb bei Kinder-Drachen die leinen auch nur 30m lang...
wichtig ist hier das "kann" - die Ausrede ich fliege nie höher als 30m zählt nicht ....
Die (Kopie) der versicherungsbestätigung muss der halter übrigend immer mitführen - zuhause lassen kann schon richtig geld kosten.
Grüsse wolfgang