
Daher ergeht folgendes Urteil:
Im Namen des KlStRi wird in einer nicht öffentlichen Sitzung einstimmig folgendes für Recht erkannt und zur Widergutmachung eine Strafe auferlegt:
Die Beschuldigten haben in heimtückischer Weise sich das Gedankengut des Klägers angenommen. Nicht nur kopiert, nein, auch noch durch die Unterlassung der richtigen Typografie das Gesamtbild dergestalt geschmälert, dass dem Kläger erst nach wiederholtem Aufenthalt bei einem einschlägigen Psychologen Dr. Hennessy eine Verhandlung zumutbar war. Um die volle Tragweite des Schmerzes den Beklagten zu verdeutlichen, ergeht somit das Urteil wie folgt:
Die Beklagten verpflichten sich, dem Forum treu zu bleiben
Die Beklagten versichern, bei jeder passenden Gelegenheit auf die Supportmöglichkeit hinzuweisen
Die Beklagten tragen die Kosten des Verfahrens
Eine Revision ist nicht zugelassen.
Gez. KlStRi
RHFgerichtshof
Das Urteil ist somit rechtskräftig. Prost.
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KlStRi = Kläger Staatsanwalt Richter