
Geld zurück gibts bei versuchter Erpressung natürlich auch nicht.

Bei einem Privatem Account würde ich es genau so machen, Gewerblich ist halt echt besch...eiden
Gewerbliche sind aber selber schuld wenn sie unversichert versenden. Bei den großen Gewerblichen "verschwinden" Negative aber auch gern malMarc P. hat geschrieben:... Gewerblich ist halt echt besch...eiden
Ich lese immer Quittungspeedy hat geschrieben:Du hast die Sachen bei der Post abgegeben (hast hoffentlich ne Quittung)
Je nach dem um welche Artikel es sich handelt, bist du mit versichertem Versand, auch wenn es nur 3,90€ mit Hermes sind aber leider nicht mehr Wettbewerbsfähig...kawa-zx9r hat geschrieben:Gewerbliche sind aber selber schuld wenn sie unversichert versenden....Marc P. hat geschrieben:... Gewerblich ist halt echt besch...eiden
Das vielleicht nicht - aber das brauch man ja dem Gegenüber nicht zu sagen.flaechengleiter hat geschrieben:Ich lese immer Quittung
Ne Quittung für ein Päckchen wird wohl kaum als Beweismittel anerkannt
Kann er gar nicht.Pitchmaster hat geschrieben:Die Paketverfolgung muss er auslösen...
Ui, stimmt! Das ist ja blöd, noch mehr Aufwand für Thorsten...heliminator hat geschrieben:Kann er gar nicht.Pitchmaster hat geschrieben:Die Paketverfolgung muss er auslösen...
Einen Nachforschungsantrag kann NUR der Absender stellen...
Und als ich das machen wollte, vor etwa 2 Jahren, war das nicht für Päckchen möglich, sondern ausschliesslich für Pakete!heliminator hat geschrieben:Einen Nachforschungsantrag kann NUR der Absender stellen...
daran hat sich bis heute auch nichts geändert.Aeroworker hat geschrieben:Und als ich das machen wollte, vor etwa 2 Jahren, war das nicht für Päckchen möglich, sondern ausschliesslich für Pakete!heliminator hat geschrieben:Einen Nachforschungsantrag kann NUR der Absender stellen...