Ganz besondes wichtig zu wissen !!!

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indi
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#31 Re: Ganz besondes wichtig zu wissen !!!

Beitrag von indi »

Rundflieger hat geschrieben:Also wie ich heute von meinem Anwalt erfahren habe, sind es die letzten 10 Jahre vor dem Ableben eines Erblassers, die "clean" sein müssen ...
Hatte ich weiter oben schon geschrieben ... :P

Alles, was vor 10 Jahren war, musst du auch nicht belegen (ausgenommen Schenkungen, die mit Nießbrauch belastet sind, hier gilt die 10-Jahres-Frist nicht).
Zuwendungen in den letzten 10 Jahren unterliegen grundsätzlich dem Pflichtteilsanspruch. Davon ausgenommen sind allerdings wieder Zuwendungen, die anschließend für die Pflege bzw. Unterhalt deines Vaters verbraucht wurden oder die als Vergütung für die Pflegschaft zu sehen sind.
Auch Aufwendungen für die Bestattung etc. sind vom Erbteil abzuziehen.

Mit einem guten Anwalt geht hier einiges und deine Gegenseite muss das dann erst mal widerlegen können ...

ciao
Wolfi
Liebe Grüße aus München
Wolfi :a:
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Rundflieger
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#32 Re: Ganz besondes wichtig zu wissen !!!

Beitrag von Rundflieger »

indi hat geschrieben:und deine Gegenseite muss das dann erst mal widerlegen können ...
Naja, ganz so einfach wird das wohl nicht sein.

Wenn eine pflichtteilsberechtigte Person im Besitz eines Erbscheines ist, muss die Bank ihr wohl alle Kontoauszüge des Erblassers der letzten ? Jahre aushändigen. In meinem Fall ist die Gegenseite bereits im Besitz diese Kontoauszüge, denn mir wurden Buchungen mit Datum genannt, die kann die Gegenseite nur von den Kontoauszügen haben. Einen andere Quelle für diese Informationen gibt es nicht.

Da ich auskunftspflichtg bin, wartet die Gegenseite jetzt auf meine Zahlen - um die dann auf Richtigkeit zu überprüfen. Hab keine Ahnung, wie mir mein Anwalt da helfen will ...

mfg Gustav
speedy
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#33 Re: Ganz besondes wichtig zu wissen !!!

Beitrag von speedy »

Rundflieger hat geschrieben:Da ich auskunftspflichtg bin, wartet die Gegenseite jetzt auf meine Zahlen
So wie ich das oben verstanden habe, stimmt das schon - also du mußt denen sagen, was mit dem Geld passiert ist bzw. wofür es verwendet wurde ... aber die müssen dir dann nachweisen, daß es nicht so war und du das Geld z.B. nicht für die Pflege oder so ausgegeben hast. .... du mußt denen das zwar sagen, aber die müssen dir das Gegenteil beweisen, um dir ans Geld gehen zu können - und das dürfte nach obigen Aussagen schwer werden.


MFG,
speedy
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