1.5 km zu Flugplätzen - wie ist Flugplatz definiert?

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chefche
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#1 1.5 km zu Flugplätzen - wie ist Flugplatz definiert?

Beitrag von chefche »

Hallo,

nach §16 LuftVO muß man beim Modellfliegen 1.5 km Abstand zu Begrenzungen von Flugplätzen halten.
Das Einhalten dieser Regel ist auch Voraussetzung für einen gültigen Versicherungsschutz.

Ich frage mich, wie im Sinne dieses Paragraphen ein Flugplatz definiert ist.
Zählen insbesondere die zahlreichen Heliports von Krankenhäusern auch als Flugplatz?
Gibt es ein offizielles Verzeichnis aller deutschen Flugplätze?

Viele Grüße, Thomas
Ls4
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#2 Re: 1.5 km zu Flugplätzen - wie ist Flugplatz definiert?

Beitrag von Ls4 »

ohne Gewähr:
Hubschrauberlandeplätze sind oft nur Sonderlandeplätze.
Ein Flugplatz ist eingetragen. Du kannst anfragen beim Regierungspräsidium für deinen Bereich.
In der Regel ist alles wo Flugbetrieb regelmäßig stattfindet Flugplatz.
dazu gehören auch Segelflugplätze und Ultraleichtflugplätze.
Die 1.5km sind von der Umrandung des Flugplatzes zu halten. Wo diese läuft ist anhand der Bodenkontur nicht auszumachen => anfragen!
Ob dies tatsächlich für den Versicherungsschutz maßgebend weiß ich nicht.
Auf jeden Fall aber ist es strafbar!

Entstanden ist diese Regelung soweit ich weiß weil ein Modellflugzeug ein bemanntes Flugzeug auf einem Flugplatz zum Absturz brachte. Mit Todesfolge

Viele Grüße,

Tim
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Der wo mal einen roten Heli hatte ;)
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Crizz
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#3 Re: 1.5 km zu Flugplätzen - wie ist Flugplatz definiert?

Beitrag von Crizz »

m.w. kannst du das bei der Bundesluftfahrtbehörde erfragen, dort gibt es eine Übersicht der Flugplätze und der gesperrten Zonen, die auch durchaus anders als die 1,5 km ausfallen können. Es kann sogar im Falle von Veranstaltungen dazu kommen, das diese Bereiche ausgedehnt werden.

Als Wildflieger ist sowas eine Sache, die auch den gesunden Menschenverstand anspricht - ich würde auch nicht in einer Fußgängerzone am Samstag Mittag fliegen, oder 200 m neben einer Autobahn. Auf zugelassenen Modellflugplätzen findest du auf jeden Fall eine Karte mit dem eingetragenen genehmigten Flugkorridor, der für den Modellflugbetrieb behördlich zugelassen ist - in dem Bereich hast du sozusagen Narrenfreiheit, solange du nicht gegen irgendwelche sonstige Auflagen verstößt.
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BIGJIM
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#4 Re: 1.5 km zu Flugplätzen - wie ist Flugplatz definiert?

Beitrag von BIGJIM »

.
Hier ist der :arrow: Link dazu.. - ruf an und lass dich aufklären..
.
http://www.lba.de


:
MFG
BIGJIM - Heinz-Gottfried -
.
Ideen entwickeln - sind gesucht, wer macht mit...
Ideen austauschen - und ...
Kreativ werden.
.
In eigener Sache.
Ich habe ich bei YouTube ein Video hochgeladen. Der Film –
Segment von den Profs. K.HANSEN und H.SCHLIACK
:sign7: Der Segmentfilm in voller Länge: - - https://www.youtube.com/watch?v=h-KWmdLoaFE
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:sign7: Für Luftschiff-Freunde die Seiten: http://www.modellzeppelin.de und http://www.prallluftschiff.de
:sign7: Bin mal oben - https://lh3.googleusercontent.com/-ddhF ... homelg.jpg
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tracer
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#5 Re: 1.5 km zu Flugplätzen - wie ist Flugplatz definiert?

Beitrag von tracer »

chefche hat geschrieben:nach §16 LuftVO muß man beim Modellfliegen 1.5 km Abstand zu Begrenzungen von Flugplätzen halten.
Ausser man hat eine Aufstiegsgenehmingung.
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acanthurus
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#6 Re: 1.5 km zu Flugplätzen - wie ist Flugplatz definiert?

Beitrag von acanthurus »

Wenn du einen "richtigen" Flieger aus der Gegend kennst (oder sich hier einer meldet) dann kann er dich ja mal in seine ICAO-Karte schauen lassen.
Das ist für Wildflieger eigentlich sowieso eine Pflichtaufgabe, da man neben den Flugplatz-Abständen ja auch noch die Luftraumstruktur prüfen muss... in manchen Bereichen geht der kontrollierte Luftraum bis zum Boden, auch deutlich weiter als 1.5km von Flughäfen entfernt.

Hubschrauberlandeplätze sind wie schon geschrieben meist Sonderlandeplätze und damit teilweise keine "Flugplätze" gemäß §16LuftVO. Ähnliches gilt für manche Segelfluggelände und UL-Sonderlandeplätze.

Hier gibts im Übrigen die Luftraumgrenzen als kmz-file für Google Earth:
http://www.dfc-saar.de/index.asp?REDIR= ... garmin.htm
Das ist allerdings keine "amtliche" Quelle wie ne richtige ICAO-karte, und deshalb mit Vorsicht zu genießen.

Das LBA ist dafür dann auch nicht unbedingt die richtige Stelle, eher die Landesluftfahrtbehörden (Luftamt/Regierungspräsidium) oder die DFS.

Ich kann wirklich als Wildflieger nur dringenst empfehlen, sich über die "Rechtmässigkeit" seines Tuns Klarheit zu verschaffen, das schriftlich festzuhalten (ggf. mit ICAO-Kartenauszug, Versicherungsnachweis und Papierversion von LuftVO, LuftVG). Bei uns am Wildflugplatz wurde schon mal recht gründlich kontrolliert, da musste dann auch ein Kollege ohne Versicherungsschein in der Tasche seinen Krempel sofort einpacken.
Die meisten Meckerer sind unwissend über die Rechtslage, und wenn man sie dann gleich mit dem geeigneten Nachweisdokumentensatz erschlagen kann, ist meist schnell und umfassend Ruhe.
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deekay
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#7 Re: 1.5 km zu Flugplätzen - wie ist Flugplatz definiert?

Beitrag von deekay »

Hi,

Ich schliesse mich teils den Aussagen meiner Vorredner an! :-)
Ich hab von Berufswegen damit zu tun.
Richtig ist definitiv, dass der Abstand von 1,5km von der Umrandung des Betriebsgeländes des Flugplatzes sein muss. Luftraumstruktur spielt in dem Fall dann auch noch eine Rolle. Allerdings ist es so, dass man ja nicht wirklich auf die Idee kommt(oder kommen sollte) an einem größeren Airports wie München oder Frankfurt seinen Heli auszupacken und dann dort rumheizt. Bei großen Verkehrslandeplätzen sind Kontrollzonen eingerichtet in denen Modellflug ohne Genehmigung nicht erlaubt ist. Bei den meisten anderen kleinen VFR (Visual Flight Rules) Plätzen ist meist unkontrollierter Luftraum. Der einzige in Deutschland genutzte Landeplatz mit VFR-Verkehr der eine Kontrollzone hat ist Egelsbach( bei Frankfurt).
Ansprechpartner für solche Fragen ist die DFS, die hierfür extra einen Ansprechpartner hat. Der die Regeln sicherlich gut erleutern kann an die man sich als Wildflieger zu halten hat.
Aber eine ICAO Karte hilft auf jeden Fall auch schon mal weiter um die Abstände und Luftraumstruktur zu sehen.

Gruß Tobias

kleiner Nachtrag:
hier die Ansprechpartner bei der DFS

Petra Allhoff
Telefon: +49 ( 0 ) 61 03 / 7 07 - 13 28
Telefax: +49 ( 0 ) 61 03 / 7 07 - 13 99
E-Mail: bnl@dfs.de

Andreas Miltner
Telefon: +49 ( 0 ) 61 03 / 7 07 - 13 27
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speedy
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#8 Re: 1.5 km zu Flugplätzen - wie ist Flugplatz definiert?

Beitrag von speedy »

Ansonsten - einfach an den Flughafen in deiner Nähe ne Mail schicken mit der Bitte die an den Tower bzw. die zuständigen Leute für die Flugsicherung weiterzuleiten. ... hat hier in Stuttgart wunderbar geklappt - und der Herr vom Tower hat auch recht zeitnah geantwortet und mir auch bißchen Arbeit abgenommen (Fragen beim Regierungspräsidium, ob was dagegen spricht), weil er die Leute so und so gut kennt.


MFG,
speedy
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#9 Re: 1.5 km zu Flugplätzen - wie ist Flugplatz definiert?

Beitrag von Aeroworker »

ein Anruf bei der DFS regelt das für den Ort wo du fliegen möchtest.... hat bei mir sofort, ohne Umwege und Wartezeiten dazu geführt das ich weiß das ich auf jeder Wiese in meiner Umgebung
(4km südlich meines Wohnort beginnt der kontrollierte Luftraum Hamburg))
bis zu 300meter hoch fliegen darf (Genehmigungsfreies Modell vorrausgesetzt).

Falls die Frau Allhof oder der Miltner nicht am Telefon sind kann das auch der Herr Thomas Ullrich.
Der sitzt allerdings direkt in Bremen.
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chefche
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#10 Re: 1.5 km zu Flugplätzen - wie ist Flugplatz definiert?

Beitrag von chefche »

Hallo,

auf der ICAO-Karte nachschauen war auch mein erster Gedanke.
Es gibt allerdings
a) ein dunkles H in dunklem Kreis,
b) ein helles H in dunklem Quadrat,
c) jede Menge Heliports, die nicht eingezeichnet sind.

a) sind wohl Flugplätze mit ständigem Flugverkehr und haben auch eine ICAO-Kennung.
b) sind die Heliports, deren rechtliche Stellung mir nicht klar ist. Die ICAO-Karte ist auch zu schematisch, um den verbotenen Bereich von 1.5 km festlegen zu können.
c) geh ich mal davon aus, daß dies keine Flugplätze sind.

Die ICAO-Karte gibt es übrigens hier.

Viele Grüße, Thomas
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speedy
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#11 Re: 1.5 km zu Flugplätzen - wie ist Flugplatz definiert?

Beitrag von speedy »

Dann verlink mal bitte die Grafik nur - sonst könnte es Probleme geben mit dem Kartenhersteller.


MFG,
speedy
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deekay
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#12 Re: 1.5 km zu Flugplätzen - wie ist Flugplatz definiert?

Beitrag von deekay »

chefche hat geschrieben:Hallo,

auf der ICAO-Karte nachschauen war auch mein erster Gedanke.
Es gibt allerdings
a) ein dunkles H in dunklem Kreis,
b) ein helles H in dunklem Quadrat,
c) jede Menge Heliports, die nicht eingezeichnet sind.

a) sind wohl Flugplätze mit ständigem Flugverkehr und haben auch eine ICAO-Kennung.
b) sind die Heliports, deren rechtliche Stellung mir nicht klar ist. Die ICAO-Karte ist auch zu schematisch, um den verbotenen Bereich von 1.5 km festlegen zu können.
c) geh ich mal davon aus, daß dies keine Flugplätze sind.
zu a) helles H in dunklem Quadrat sind Heliports auf Krankenhäusern oder ähnlichem (quasi SOnderlandeplätze)
zu b) helles H in blauen Quadrat sind eingetragene zivile Heliports
zu c) die ICAO Karte enthält jede Art von Landeplatz, d.h. es ist jeder Sonder-, VFR und IFR Platz eingezeichnet

edit:
die blauen Kreise mit hellen oder blauen Strichen zeigt nur die Art und Richtung der vorhandenen Piste des zugehörigen Flugplatzes

die ICAO Karte ist eigentlich schon geeigent um zu sehen ob und wo Du Wildfliegen kannst. Luftraumstruktur und alle Flugplätze sind eingezeichnet. Die 1,5km musst du auf jeden Fall zu jedem Flugplatz der eingezeichnet ist und einen 4-Letter-Code hat (z.b. Oberpfaffenhofen EDMO)einhalten, wie es sich mit den Sonderlandeplätzen (Krankenhäuser, Helipads usw. ist) weis ich jetzt auf Anhieb nicht, kann ich aber rausfinden:-)! Kein Problem.
Meine persönliche Meinung ist, dass man auf Sonderlandeplätze wahrscheinlich keine 1,5km einhalten muss, weil dort kein "regelmäßiger" Flugverkehr stattfindet, aber wie gesagt, dass finde ich raus!

Gruß
Tobias
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#13 Re: 1.5 km zu Flugplätzen - wie ist Flugplatz definiert?

Beitrag von chefche »

Hallo,

hatte gerade ein aufklärendes Telefonat mit einem Herrn vom Luftamt Südbayern. Seine einfache Aussage war, die 1.5 km Abstand müssen von jedem Flugplatz eingehalten werden. Dazu zählen auch sämtliche Sonder- und Hubschraubersonderlandeplätze.
Zu letzteren gehören auch die zahlreichen Heliports der Krankenhäuser.
Diese findet man nicht grundsätzlich in der ICAO-Karte, sondern muß für die jeweilige Region beim Luftamt nachfragen, für Südbayern z. B. hier.

Viele Grüße, Thomas
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deekay
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#14 Re: 1.5 km zu Flugplätzen - wie ist Flugplatz definiert?

Beitrag von deekay »

Danke Thomas,

jetzt haben wir ja schon mal viele nützliche und relevanten Info's zusammengestellt.:-) ...als Wildflieger hat man es nicht einfach 8)

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#15 Re: 1.5 km zu Flugplätzen - wie ist Flugplatz definiert?

Beitrag von chefche »

Hallo,

für alle, die es interessiert, habe ich die Flugverbotszonen im Süden von München mal in google earth eingezeichnet.

Gruß, Thomas
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