Guten Tag Forum... ich melde mich mal wieder zu Wort und mal wieder mit einer Frage...
Und zwar ist es so:
Ein Freund und Arbeitskollege (17 Jahre Alt) möchte wegen des langen Arbeitsweges (alles spielt sich in Hessen abFalls es wichtig ist) eine eigene Wohnung beziehen.
Ich weiss das es eigtl. möglich ist wenn die Eltern Bürgen und in der Not somit das finanzielle Zeug regeln. Bloß als er sich bei einer Gesellschaft für Mietwohnungen beworben hatte sagten die es sei nicht möglich, weil er noch keine 21 jahre alt ist (eine angebliche Gesetzesänderung). Bloß das bin ich auch nicht, und ich Wohne auch alleine (18 Jahre).
Weiss einer von euch woran das liegen kann oder ob da ein missverständniss vorliegen kann? Oder habt ihr etwas mitbekommen von der Gesetzesänderung?
Würde mich freuen wenn Ihr mir und meinem Kollegen helfen könnt... mit freundlichen Grüßen Ramiro
Wohnung an minderjährige?
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#1 Wohnung an minderjährige?
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- PiccoZ (mit abschiessfunktion) als Baupausen spassmacher wenn mal meine fluggeräte gegroundet sind
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nur das landen noch bissl üben
- Fast alles (bis auf PiccoZ) wird über meine FX 18 V2 gesteuert!
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#2 Re: Wohnung an minderjährige?
wieso nicht, Frage am Besten beim Mieterschutzbund mal nach.
Evtl kann er sogar in so eine Art "sozialer Wohnbau" Wohnung ziehen, die 21 Jahre sind imho von der Gesellschaft für Mietwohnung selber auferlegt um das Party Jungvolk loszubekommen.
Evtl kann er sogar in so eine Art "sozialer Wohnbau" Wohnung ziehen, die 21 Jahre sind imho von der Gesellschaft für Mietwohnung selber auferlegt um das Party Jungvolk loszubekommen.
“Eine Gesellschaft, die Ihre Freiheit zugunsten Ihrer Sicherheit opfert, hat beides nicht verdient.” – Benjamin Franklin.
”Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach verprasst.” – George Best
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#3 Re: Wohnung an minderjährige?
Ach dann sollen die die Leute erstmal selber kennenlernen... dann könnten die sich ein Bild davon machen wie die Person so drauf ist...
aber das mit dem Mieterschutzbund werde ich ihm morgen sagen... weil günstiger wie ich kann man kaum wohnen in der nähe von Frankfurt
Gruß und besten dank von Rambo
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#4 Re: Wohnung an minderjährige?
Bei den Gesellschaften wird das halt beschlossen und fertig. Da interressiert es nicht ob er ruhig wäre oder nicht.Rüdigermanfred hat geschrieben:Ach dann sollen die die Leute erstmal selber kennenlernen... dann könnten die sich ein Bild davon machen wie die Person so drauf ist...
aber das mit dem Mieterschutzbund werde ich ihm morgen sagen... weil günstiger wie ich kann man kaum wohnen in der nähe von Frankfurt
Gruß und besten dank von Rambo
Als Vermieter hast Du fast keine Handhabe mehr gegen deine Mieter. Die können dir ziemlich auf der Nase rumtanzen. Da wird dann gefiltert und irgendwer fällt einfach durch.
Ich würde auch nur im Notfall an ganz junge Leute vermieten. Gebranntes Kind scheut das Feuer, ist halt einfach so.
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#5 Re: Wohnung an minderjährige?
Hallo Ramiro!Rüdigermanfred hat geschrieben:Guten Tag Forum... ich melde mich mal wieder zu Wort

Genau das hier ist der Grund:Rüdigermanfred hat geschrieben: Weiss einer von euch woran das liegen kann oder ob da ein missverständniss vorliegen kann? Oder habt ihr etwas mitbekommen von der Gesetzesänderung?
... mit freundlichen Grüßen Ramiro
Diese Genossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften machen ihre eigenen Gesetzte!Rüdigermanfred hat geschrieben: Bloß als er sich bei einer Gesellschaft für Mietwohnungen beworben hatte sagten die es sei nicht möglich...
Einfach auf dem freien Markt umschauen, dort ist alles wie gehabt!
Viele Grüße,
Marc
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#6 Re: Wohnung an minderjährige?
Ah alles klar...
Die beim Mieterschutzbund meinten auch das muss was Internes sein...
Gibt ja vlt doch noch irgendwo günstige wohnungen in der nähe...
Dankeschön
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#7 Re: Wohnung an minderjährige?
Normalerweise bekommst du keinen Mietvertrag als Minderjähriger.
Das liegt daran, dass du als Minderjähriger nur beschränkt geschäftsfähig bist und dem Mietvertrag ein Dauerschuldverhältnis zugrunde liegt.
Wenn, dann müssen die Eltern den Mietvertrag unterschreiben und diese dann dem Sohn zur Verfügung stellen.
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