Fragen zur Aufstiegserlaubnis
#16 Re: Fragen zur Aufstiegserlaubnis
Hi,
wenn du bei Klönschnack nach Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung suchst findest du auch die möglichen Strafen und was die Polizei mit dir machen darf.
Gerade wenn du beim DMFV Mitglied bist sollte man sich auch an die Vereinbarungen halten für die man da unterschreibt. Leider sehen viele das nicht so und sind auch noch stolz darauf.
Viel Spaß beim Lesen.
Gruß René
wenn du bei Klönschnack nach Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung suchst findest du auch die möglichen Strafen und was die Polizei mit dir machen darf.
Gerade wenn du beim DMFV Mitglied bist sollte man sich auch an die Vereinbarungen halten für die man da unterschreibt. Leider sehen viele das nicht so und sind auch noch stolz darauf.
Viel Spaß beim Lesen.
Gruß René
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#17 Re: Fragen zur Aufstiegserlaubnis
Das wesentliche ist bereits geschrieben, von alldem abgesehen : wenn dich die Uniformierten wegen Wildfliegens mit besagtem Heli antackern sind 40.- Euro für ne OWi fällig. Auch dann, wenn (noch) nix passiert ist.
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"Leben ist das, was passiert, während du etwas ganz anderes planst" ... ( John Lennon )
! REVOLECTRIX-Distributor ! -> Ladeequipment / Akkus : -> HaDi-RC.de
Alle Projektberichte für den VTH-Verlag als PDF zum Download unter http://www.CrizzD.de !
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- chrischan57
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#18 Re: Fragen zur Aufstiegserlaubnis
Ich verstehe das Problem gar nicht. Wenn es ein Flächenmodell wäre, da wäre die Auswahl an geeigneten Start/Landeplätzen echt beschränkt. Aber beim Heli? Den bekommst Du fast überall in die Luft...
Chrischan
Chrischan
#19 Re: Fragen zur Aufstiegserlaubnis
Aber nicht überall legal.chrischan57 hat geschrieben:Den bekommst Du fast überall in die Luft...

- chrischan57
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#20 Re: Fragen zur Aufstiegserlaubnis
Na aber es fällt halt nicht so schwer legale Startplätze zu finden, so war das gemeintchrischan57 hat geschrieben:Den bekommst Du fast überall in die Luft...
Aber nicht überall legal.

Chrischan
- ER Corvulus
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#22 Re: Fragen zur Aufstiegserlaubnis
Naja, soo einfach ist ja leider auch nicht:
einen Platz mit Abstand von mindestens 1,4km zum nächsten Bewohnten Haus
Abzüglicher aller diese Punkte, die in einem Wald oder Fluss sind.
Paar Naturschutzgebiete gibts auch noch
Weidezäune, die "Wiese" ist ein Acker mit 2,3m Mais rundrum
Man darf nicht hinfahren wegen som doofen "Verbot für Einfahrt mit Fahrzeugen aller Art" - Landwirtschaftlicher Verkehr frei - Schild.
Abstand von grob nem km zum nächsten Mdellflugplatz
Bleiben drei Über - und die sind sicher in der Einflugschneise von Frankfurt-Süd oder so...
Wolfgang
einen Platz mit Abstand von mindestens 1,4km zum nächsten Bewohnten Haus
Abzüglicher aller diese Punkte, die in einem Wald oder Fluss sind.
Paar Naturschutzgebiete gibts auch noch
Weidezäune, die "Wiese" ist ein Acker mit 2,3m Mais rundrum
Man darf nicht hinfahren wegen som doofen "Verbot für Einfahrt mit Fahrzeugen aller Art" - Landwirtschaftlicher Verkehr frei - Schild.
Abstand von grob nem km zum nächsten Mdellflugplatz
Bleiben drei Über - und die sind sicher in der Einflugschneise von Frankfurt-Süd oder so...

- Fleischwolf
- Beiträge: 1160
- Registriert: 10.04.2007 20:11:56
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#23 Re: Fragen zur Aufstiegserlaubnis
Gilt der Mindestabstand von 1,5 Kilometern nicht zur nächsten "Wohnsiedlung"? Ein bewohntes Haus auf dem Land ist noch lange keine Siedlung in diesem Sinn.
Meine Flugwiese ist auch keine 1,5 Kilometer von nächsten Wohnhaus entfernt (genau genommen nichtmal 15 Meter von meinem Haus
) aber die nächste Wohnsiedlung liegt doch recht weit weg.
Grüße,
Georg
Meine Flugwiese ist auch keine 1,5 Kilometer von nächsten Wohnhaus entfernt (genau genommen nichtmal 15 Meter von meinem Haus

Grüße,
Georg
Helis:
T-Rex 450 S (Alu Rotorkopf), 500 TH an 4S Akkus, Jazz 40-6-18, GY 401
T-Rex 600N, Yamada 50 ST, Hatori, Throttle Jockey Pro, Spartan
Fläche: Mehrere zwischen 7,5 und 15 ccm.
Car: FG Marder, Zenoah 26 ccm, V2A Überrollbügel
Status: Heizen!
Sender: FF-10, Fasst
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Fläche: Mehrere zwischen 7,5 und 15 ccm.
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#24 Re: Fragen zur Aufstiegserlaubnis
So habe ich das auch in Erinnerung. Habe es nur auf die Schnelle nicht belegbar gefunden.Fleischwolf hat geschrieben:Gilt der Mindestabstand von 1,5 Kilometern nicht zur nächsten "Wohnsiedlung
Der Begriff Wohnsiedlung ist meines lückenhaften Wissens nach als Ansammlung von mindestens 3 Häusern definiert.
Cu
Harald
#25 Re: Fragen zur Aufstiegserlaubnis
Hi,
ich habe da: http://www.luftrecht-online.de/literatu ... grecht.htm noch nen ganz informativen Artikel zu der Problematik gefunden.
Cu
Harald
ich habe da: http://www.luftrecht-online.de/literatu ... grecht.htm noch nen ganz informativen Artikel zu der Problematik gefunden.
Cu
Harald
- tracer
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#26 Re: Fragen zur Aufstiegserlaubnis
Der Begriff "Wohnsiedlung" ist IMHO vom Bundesland definiert.
Also nicht einheitlich, mal min. 3 Häuser, mal reicht ein bewohntes Haus.
Also nicht einheitlich, mal min. 3 Häuser, mal reicht ein bewohntes Haus.