Zur Sache:
Nehmen wir an:
ich würde eine Videokamera bei einem Versandhandel kaufen, genau die die ich haben will, schon immer wollte..... bestellt..... bekommen.... ausgepackt, Akku geladen, die ersten Versuche gemacht. Bilder völlig verschwommen
Ich wundere mich das in der Kamera irgendwas surrt..... auch ohne das das Band laufen soll, also ohne das ich "rec" gedrückt hätte.
Ich nehme per Mail Kontakt zu dem Händler auf, der auch einen Reparaturservice betreibt, und schildere die Situation......
ich bekomme per Mail Tipps wie die Einstellungen sein sollten, (waren aber so),..... ich bekomme Erklärungen zu diversen Menüpunkten und Vorgehensweisen..... befolge auch alle. UND probiere natürlich weiter..... verstelle diverse Menüpunkte.... zoome heran und weg..... drehe vorn am Okular..(was eigentlich nicht nötig sein sollte...... und komme zu dem Ergebnis: Das Gerät funktioniert nicht.
Nach weiteren diversen Mails schicke ich das Gerät ein......und bekomme irgendwann die Info das das Gerät tatsächlich defekt ist, man kümmere sich.
Bis hierhin würde ICH noch alles als "normal" betrachten..... und dann:
Kommt eine Mail mit Anhang von einem Techniker der das Gerät repariert hat.
Dieser Techniker hat nun festgestellt das diverse mechanische Defekte an dem Gerät sind die nur den Schluß zulassen das ich das Gerät habe fallen lassen und dadurch unter anderem der Stellmotor für das Scharfstellen defekt war, desweiteren hat er noch einen riß am Scharnier des abklappbaren Displays festgestellt und eben noch einiges das auf mechanische Misshandlung des Geräts hinweist....
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
ist es möglich das ich ein Gerät erhalten habe das VOR MIR schon jemand anders in Händen hatte?
Wie kann ich beweisen das NICHT ICH das Gerät fallen lassen habe?
Oder muss der Händler beweisen DAS ICH das Gerät fallen liess?
Muss ich die angehängte Reparatur Rechnung bezahlen?
Fakt ist: ich will KEIN Ersatzgerät mit ähnlichen Eigenschaften! Dasselbe ist leider nicht mehr Lieferbar.
Fakt ist weiterhin: man will MIR die Reparatur in Rechnung stellen.
Wie ist denn nun die Beweispflicht?
Ich danke für Eure HIlfe.
besonders die Meinung eines Menschen der sich mit diesen Beweislasten auskennt wäre mir wichtig!
